Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 49 (1908)
- Issue
- Heft 14 (2.4.1908)
- Date
- 1908-04-02
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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11V Der Israelin J Eb Cartratorgan für das rrttotee Jifenfui kpIM am Ir.Leliuihnbiii 49. Jahrsano. V«mbf»rf - M fern 2. UPfll 1908. Sranhfurta.!Tl, 3en 30. naar II 3668. M «4 e—-H—S-S5—H—-——Ä—SH-H-SH-Ha--——=-SMÄBHaSHa-H--HB» Der JSraelit erscheint jeden Domerstag. Adonnements r Gewöhnliche Ausgabe Mt. ILO vieNeljährlich, HestauSgabe auf Kunstdruckpapicr Mt. L— vierUljShrlich. (AvMlandSprrise für di« gewöhnliche Ausgabe: Oesterreich-Ungarn S Kr., RuAand 1 Ru o.f England 8 sh., Amerika 60 cts., Niederlande 1,90 fl.) Abonnements bei allen Postanstalten. Buchhandlungen, sowie direv bei der Exvedition. HestauSgabe nur direkt. Inserater 30 Pfennig für die seck-gespaltene Lolonel-Zeile; Rabatt nach Tarif. Jnferatmannahme nur durch inHaafeusteinu.Bogler LeA. «nnt» bet der K. K. Postfpnrkaffe «Sie» No. 79605. Frankfurt a. M. und deren Filialen. Lonto bei der Rigaer «onunergdank in Riga Eorrto bei dem fl. Postsparkasse«amt Budapest Ro. 18424. und deren Filialen in DwinSk, Libau, Bialystok, Reval und Lod Cassel contra Marx. II. „Reformiertem ", „liberales" »nd gesetzestreues Judentum. Noch weniger glücklich als in der an dem Anträge Marx geübten Kritik ist der Abgeordnete Cassel in der Wahl eines Argumentes gewesen, mit dem er, den durch den Abgeordneten Marx vertretenen Standpunkt der gesetzestreuen Judenheit zu bekämpfen versucht hat. Er giebt deutlich zu verstehen, daß die Gesetzestreuen die ihre Interessen schützenden Parteien des Hauses über die wahren Verhältnisse der Judenheit hinwegtäuschen, und giebt zum Belege dieser Behauptung eine Schilderung von den religiösen Verhältnissen, nach der ein Gegensatz von quantitativer und qualitativer Bedeutung, zwischen Gesetzestreuen und Neologen überhaupt nicht existiere, denn die Juden halten nach Herrn Cassel „in überwiegendster Mehrheit fest an ihrem Glauben, an den religiösen Grundwahrheiten des Judentums." Die oatciäsrs rechts — das sind die gesetzestreuen Fanatiker — und links — das ist oas sogenannte Reformjudentum — kämen ziffermäßig nicht in Betracht. Doch man urteile selbst auf Grund der Ausführungen der Abgeordneten Marx und Cassel. Der Abgeordnete Marx sagte diesbezüglich (Sten. Bericht 2469 folgendes): Ich möchte dann namentlich noch auf einen Umstand aufmerksam machen, — und das ist ein Punkt, der mich hauptsächlich bnvogen hat, heute wiederum gerade wie bei der Beratung des Bolksschulgesehes die Interessen der jüdischen BolkSschulkinder in gewissem Maße zu vertreten - das ist nämlich der in der Judenheit vorhandene große Zwiespalt zwischen den gesetzestreuen Juden und der diesen entgegengesetzten Richtung. Gerade die gesetzestreuen Juden befinden sich vornehmlich in ländlichen Bezirken und damit in den leistungsschwachen Gemeinden; gerade die gesetzestreuen Juden wurden, wenn es bei der Beschränkung des Etatsvermerks bleibt, von der Beihilfe des Staates vollständig ausgeschlossen werden. Ich mache auch darauf aufmerksam, daß man ja sagen könnte: es möchten, ivenn eS sich um die Erteilung des Religionsunterrichtes handelt, die leistungsfähigen Glaubensgenossen selbst 'dafür sorgen .. Gerade dem Standpunkt? gegenüber, den ich einnehme, gerade wo ich die Interessen namentlich der gesetzestreuei: Juden hier zu vertreten habe, würde dieser Einwand wohl kaurn erhoben werden können. Denn die leistungsfähigen Juden — ich glaube, das wird mir nicht bestritten werden können — befinden sich durchweg in den großen Städten; die befinden sich nicht, glaube ich, wenn man die Statistik aufmachen würde, in den Reihen der gesetzestreuen Juden. Es gibt auch darunter recht leistungsfähige Kräfte, aber jedenfalls nicht in dem Maße, wie in den Reihen der anderen Achtung. > Es kommt für mich noch ein weiterer Punkt in Betracht Bezüglich desselben brauche ich nur das zu wiederbolen, was ich schon damals bei der Besprechung der Resolution hier im Hause gesagt habe. Es könnte sonderbar erscheinen, daß ich speziell von meinem politischen Standpunkte aus hier diese Frage erörterte. Iw sagte damals: was mich veranlaßt, meine Worte zugunsten der gesetzestreuen Juden zu sprechen, ist, daß es sich um die Wahrung der Gewissensfreiheit handelt, ' für die meine politischen Freunde zu jeder Zeit emgetreten sind. Bon diesem Standpunkte wünschen wir, daß diesen Gemeinden Gelegenheit gegeben wird, einen ihrer Ueberzeugung entsprechenden Religionsunterricht einzurichten. Es kommt nicht darauf an, daß ihnen irgend ein Religionsunterricht erteilt wird, wenn er auch bon einem Angehörigen der jüdischen Religionsgemeinschaft erteilt werden mag, sondern wir legen auch großen Wert darauf, daß gerade diesen einer besonderen Richtung angehörenden Inden ein Religionsunterricht erteilt wird, der ihrer speziellen religiösen Neberzeugnttg entspricht. Deshalb habe ich damals an die königliche Staatsregierrrng die Bitte gerichtet, bei Auslegung dieser Resolution möglichst weitherzig vorzn gehen' und EnkgegenkIinnien zu üben gerade beu leistungsschwachen Gemeinden gegenüber, die ich damals im Auge gehabt habe. Demgegenüber führte Abg. Caffel aus (Sten. Ber. 2378): Wenn der Herr College Marx ferner gemeint hat, man könne ja sagen, es iväre Sache der wohlhabenderen jüdischen Glaubensgenossen, in solchen Fällen helfend einzutreten, so nehme ich an, daß er nicht für seine Person ein solches Postulat hat aufstellen wollen, sondern nur die Bedenken geltend gemacht hat, die nach seiner Meinung für die Juden, die er die gesetzestreuen nennt, aus solchen Unterstützungen sich ergeben würden. Was nun die Gabm der Wohltätigkeit anbetrifft, so glaube ich nicht zu übertreiben, wenn ich die Behauptung aufstellc, daß es bekannt ist, daß die wohlhabenderen jüdischen Glaubensgenossen sich bemühen, sowohl in Fällen der Not ihrer Glaubensgenossen, als auch darüber hinaus, wenn eS sich um Notleidende anderer Konfessionen handelt, durchaus nach Kräften einzutreten, (Sehr richtig!) und daß sie nach dieser Richtung sicherlich in keiner Weise weniger leisten als Angehörige anderer Konfessionen. Hier aber würde es sich um eine Forderung handeln, die an die Wohltätigkeit der Glaubensgenossen zu verweisen unbillig wäre. Die jüdischen Glaubensgenossen nehmcit als ihr Recht in Anspruch, daß mit Rücksicht aus die gemeinsamen Leistungen zu den Steuern und Abgaben auch für die religiöse Unterweisung ihrer Kinder ebenso vom Staate und den Gemeinden Sorge getragen wird wie für Kinder anderen Glaubens. (Sehr richtig.) Also dieser Appell an die Wohltätigkeit könnte i» dieser Frage nicht Platz greisen. Wohltätigkeit.zu üben, haben die Juden an ihren Glaubensgenossen nach idealen Richtungen hin sehr reichlich Gelegenheit. Wenn aber dann ferner Herr Kollege Marx diese llnterstützung deswegen nicht haben will, weil er glaubt, unter den wohlhabenden Juden sei inehr das Resormjudentum vertreten und unter den Notleidenden in den kleinen Gemeinden die Gesetzestreue, so gebe ich ohne weiteres zu, daß diese kleinen Gemeinden sehr arm sind und nicht die Lasten erschwingen können, und daß es für sie um so schwerer ist, ohne Unterstützung für den Religionsunterricht kleiner Minoritäten zu sorgen, weil sie zum. großen Teil sich keinen geeigneten Kultusbeamten halten können, welcher den Religionsunterricht erteilen könnte. Entschieden bestreiten muß ich aber, daß die Gegensätze in der Weise in weiten Kreisen des deutschen Judentums so vorhanden sind, wie dies von den Gewährsmännern des Herrn Abgeordneten Marx ihm vielleicht dargestellt worden ist. Den Begriff „gesetzestren" will ich hier nicht definieren, ich will nur sagen - da ich selbst Jude bin, so darf ich dies wohl tun —: diejenigen Juden, die Herr Kollege Marx nach seiner Definition oder nach der seiner Gewährsmänner nicht zu den gesetzestreuen rechnet, halten in überwiegenster Mehrheit gleichfalls fest , und treu an ihren Glauben, an den religiösen Grundwahrheiten des Judentums, und wenn der Staat Einrichtungen getroffen hätte, um allgemein den Religionsunterricht einzusühren, so bin ich fest überzeugt, daß es keine Schwierigkeiten geboten hätte, einerseits geeignete Kräfte zu finden und deren Approbation festzustellen und es andererseits keinen erheblichen Streit darüber gegeben hätte, wie in den einzelnen Gemeinden der Religionsunterricht einzusühren geivesen wäre. Mgeschen von vielleicht einzelnen Fällen iväre die Gesamtheit der preußischen Juden sehr Wohl darüber 311 einigen gewesen, daß in den einzelnen Gemeinden der Religionsunterricht von dem erteilt werde, der den religiösen Anschauungen in den einzelnen Gemeinden Genüge leisten konnte. (Abgeordneter Peltasohn: Sehr richtig!) Tie Befürchtungen, die die Gewährsmänner des Herrn Abgeordneten Marx bei ihm angeregt haben, sind nach meiner Meinung nicht zutreffend. Allerdings will ich nicht leugnen, daß, wie bei anderen Konfesfiotten, so bei den Juden die Gegensätze zwischen Liberalismus und Orthodoxie auch ihre Rolle spiel«!. Ich will sie nicht verwischen, nur anflechten, daß liberales Judentum und sogenanntes Resormjudentum nicht identsich sind. Die Juden haben aber genug gelernt, unr. falls der Staat die Möglichkeit gewährt hätte, sich dahin zu vereinbaren, diese gemeinsamen Ziele gemeinsam zu erreichen und dabei doch dem religiösen Bedürfnis der einzelnen nach Möglichkeit Genüge zu leisten. Um einen Nebenpnnkt sogleich zn erledigen, so ist der Ausweg eines „Appellan die Wohltätigkeit" seitens des Abgeordneten Marx nicht nur nicht in Vorschlag gebracht, oder gutgeheißen vielmehr für die Praxis als verfehlt dargelegt worden. Da in der „Bemerkung" zu dem Etat, die sich auf die Verwendung des DisposiitionSfonds bezieht, die Regierung den Standpunkt vertritt, daß der Fonds nur subsidiär leistungsschwachen Gemeinden zu gute kommen solle, so lag es nahe, den etwaigen Einwand, daß zunächst die Bedürfnisse für den Religionsunterricht auS eigenen Mitteln nach Möglichkeit zu decken feien, in die Erörterung zu ziehen, um ihn zurückzuweisen. Nach seiner eigenen Erklärung hat auch der Abg. Cassel diesem Teile der Marx'schen Auseinandersetzung keine andere Auffassung entgegengebracht. Ueberdies hatte im ersten Telle seiner Rede der Abg. Marx ausdrücklich die Forderung aufgestellt, daß die Beihilfen aus dem Staatsfonds „nicht nur den leistungsschwachen, sondern allen Gemeinden, bei denen eine Notwendigkeit sich herausstelle", also wo seitens der Commune nicht oder nicht genügend Sorge getragen wird, zugute kommen sollten (Sten. Ber. 2470).