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Der Israelit · 1908-02-27 · Heft 9 (27.2.1908) · page 20

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Journal
Der Israelit
Volume
49 (1908)
Issue
Heft 9 (27.2.1908)
Date
1908-02-27
Page
– (sequence 20)
Language
German
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Seite 20. No. 0 Der Israelit 3V. Februar 1908 Wenn nun alles im übrigen gleich wäre, würden wir auch keinen besonderen Wunsch haben. Da aber Me Verhältnisse gesetzlich nicht gleich liegen, so er- Oiten sich die besonderen Wünsche und die besondere hier in Betracht kommende Resolution des Hauses. Im § 37 des Bslksschulunterhaltungsgesetzes ist die Vorschrift vorhanden, daß, wenn es sich um Minoritäten von Kindern christlichen Glaubens handelt, bei einer Zahl von 12 und darüber tunlichst von der Gemeinde Religionsunterricht für diese Minorität einzurichten ist. Es ist das also ein Anspruch, den die Minorität an die Gemeinden hat. Die jüdischen Kinder und deren Eltern haben einen solchen Anspruch an die Gemeinden nicht, sondern nur einen Anspruch auf Beihilfe, und aus den Darlegungen des Herrn Kollegen Peltasohn von heute Nachmittag haben Sie ersehen können, daß die Beihilfe, weil sic an ganz Verschiedene Voraussetzungen gebunden ist, häufig nur gering zu sein braucht. Darin liegt eine Ungleichheit «n Recht, obwohl zu den Lasten der Schulen als Gemeindelasten die jüdischen Steuerzahler ebenso beitragen nrüssen wie die Andersgläubigen. Aus dieser Differenzierung in der gesetzlichen Behandlung und unter Berücksichtigung des Umstandes, daß bei den jüdischen Kindern eine solch« Zahl von Keinen Minoritäten viel häufiger ist im Verhältnis zur Gesamt- @f wie bei den Giaubengenossen anderer Konionen, ließ die Resolution »irgendwelche Beschränken nach Vermögensstand und Kindexzahl beiseite. Nun wird zwar das Moment, ob es sich um leistungsschwach« oder leistungsfähige Gemeinden handelt, in der Praxis gar nicht eine so große Rolle spielen; denn in der Regel werden die Gemeinden, in denen ein Unte rstützung seitens des Staats notwendig wird, leistungsschwache sein. Es muß uns aber daran'liegen, daß dem Bestreben des Hauses, aus Gerechtigkeitsgefühl für den jüdischen Religionsunterricht Sorge zu tragen, nicht Abtrag getan wird durch Begrenzungen, welche die Staatsrcgicrung gegenüber der Resolution zieht. Viel wichtiger ist aber der andere?unkt, daß die Unterstützung nur abäug i g gemacht wird Von einer Ziffer von mlndeftens 12 Schülern. Meine Herren, es ist dreimal schon die Statistik nach Prozentzahlcn aufgemacht worden. Ich habe sie vor mir liegen, werde aber das.Haus nicht zum vierten Male mit dem Bortrag dieser Statistik behelligen. Ich resümiere mich kurz dahin, daß 41 o/o sämtlicher jüdischen Kinder Religionsunterricht schwerlich erhalten könnten, wenn nicht anders dafür gesorgt würde, und wenn man nur die staatliche Unterstützung gewähren würde, sobald die Zchl der Kinder in den einzelnen Verbänden die Zahl 12 erreicht. Ich erkenne es ja an, daß der Herr Kommissar der Staatsregierung die Zahl nicht auf die einzelnen Gemeinden beschränken, sondern nach Möglichkeit den Versuch unterstützen will, zusammenfassende Verbände mehrerer Gemeinden zu bilden. Das mag an einzelnen Stellen möglich sein. Mer der Herr Kollege Marx hat schon mit Recht ausgeführt, daß in sehr vielen Fällen wegen der weiten Entfernungen es nicht gehen wird, und ich glaube doch, daß nicht blos die Juden und nicht los die jüdischen Schulkinder und ihre Eltern, sondern auch der Staat ein Interesse daran hat, daß, eine so große Zahl von Kindern wie 9843 nicht ohne Religionsunterricht aufwächst. Ich bemerke dabei dem Herrn Kollegen Marx, daß ich sehr gern bereit bin, noch das Bestreben zu unterstützen, daß auch den 18,321 katholischen Schulkindern nach Möglichkeit Religionsunterricht gewährt wird, welche ihn jetzt nicht erhalten Wunen, weil in einzelnen Gemeinden die Zahl von 12 katholischen Kindern nicht vorhanden ist, obwohl bei den Katholiken eben die Sache anders liegt infolge des gesetzlichen Anspruches, densie auf Erteilung des Religionsunterrichts bei einer Minorität von 12 Kindern haben. Wären die Dinge damals so geordnet worden, wie wir es wünschten, dann wäre die jetzige Frage nicht aufgetaucht. (Sehr richtig!) Ich muß aber bedauern, wie sehr ich auch die jetzt bekundete, wohlwollende Absicht des Herrn Kollegen Marx anerkenne, daß gerade die Anträge, welche er in der zweiten Lesung des Schulunterhaltungsaesetzes gestellt hatte, nicht dazu geführt haben, die Lage zu verbessern, sondern datz es viel besser um die Ordnung dieser Tinge gestanden hätte, wenn die Vorlage so vom Hause beschlossen werden wäre, wie sic ans der Kommission nach sorgfältigen Beratungen hervorgegangen ist, wenn schon unsere weitgehenden Anträge nicht angenommen wurden. (Sehr richtig!) Diese hier im letzten Augenblick gestellten Abänderungsanträge haben eine wesentliche Verschlechterung herbeigeführt. Wenn der Herr Kollege Marx ferner gemeint hat, man könnte ja sagen, es wäre Sache der wohlhabend deren jüdischen Glaubensgenossen in solchen Fällen helfend einzutreten, so nehme ich an, daß er nicht für seine Person ein solches Postulat hat aufstellen wollen, sondern nur die Bedenken geltend gemacht hat, die nach feiner Meinung für die Juden, die er die gesetzestreuen nennt, aus solchen Unterstützungen sich ergeben würden. Was nun die Gaben der Wohltätigkeit anbetrifst. so glaube ich nicht zu übertreiben, wenn ich die Behauptung aufstelle, daß es bekannt ist, baß die wohlhabenderen jüdischen Glaubensgenossen sich bemühen, sowohl in Fällen der Not ihrer Glaubensgenossen, als auch darüber hinaus, wenn es sich um Notleidende anderer 'Konfessionen handelt, durchaus nach Kräften einzutreten, (Sehr richtig!) und daß sie nach dieser Richtung sicherlich in keiner Weise weniger leisten als Angehörige andere Konfessionen. Hier aber würde es sich um eine Forderung handeln, die an di? Wohltätigkeit der Glaubensgenossen zu verweisen unbillig wäre .Die jüdischen Glaubensgenossen nehmen als rhr Recht in Anspruch, daß mit Rücksicht aus die gemeinsamen Leistungen zu den Steuern und Abgaben auch für die religiöse Unterweisung ihrer Kinder ebenso vom Staate und den Gemeinden Sorge getragen wird wie für Kinder anderen Glaubens. (Sehr richtig!) Also dieser Appell an die Wohltätigkeit könnte iu dieser Frage nicht Platz greifen. Wohltätigkeit zu üben, haben die Juden an ihren Glaubensgenossen nach idealen Richtungen hin sehr reichlich Gelegenheit. Wenn aber dann ferner Herr Kollege Marx diese Unterstützung deswegen nicht haben will, weil er glaubt, unter den wohlhabenden Juden sei mehr das Reformjudentum vertreten und unter den Notleidenden in den kleinen Gemeinden die Gesetzestreue, so gebe ich ohne weiteres zu, daß diese kleinen Gemeinden sehr arm sind und nicht die Lasten erschwingen können, und daß es sür sie um so schwerer ist, ohne Unterstützung für den Religionsunterricht kleiner Minoritäten zu sorgen, weil sie zum großen Teil sich keinen geeigneten Kultusbeamten halten können, welck)«r den Religionsunterricht erteilen könnte. Entschieden bestreiten muß ich aber, daß die Gegensätze in der Weise in weiten Kreisen des deutschen Judentums so vorhanden sind, wie dies von den Gewährsmännern des Herrn Abgeordneten Marx ihm vielleicht dargeftellt worden ist. Den Begriff „gcsetzestreu" will ich hier nicht definieren, ich will nur sagen — da ich selbst Jude bin, so darf ich dies wohl tun —: diejenigen Juden, die Herr Kollege Marx nach seiner Definition oder nach der seiner Gewährsmänner nicht zu den gesetzestreuen rechnet, halten in überwiegendster Mehrheit gleichfalls fest und treu an ihren Glauben, an den religiösen Grundwahrheiten des Judentums, und wenn der StaaT Einrichtungen getroffen hätte, um allgemein öen Religionsunterricht einzuführen, so bin ich fest überzeugt, daß es keine Schwierigkeiten geboten hätte, einerseits geeignete Kräfte zu finden und deren Approbation sestzustellen und es andererseits keinen erheblichen Streit darüber gegeben hätte, wie in den einzelnen Gemeinden der Religionsunterricht einzusühren gewesen wäre. Abgesehen von vielleicht einzelnen Fällen wäre die Gesamtheit der preußischen Juden sehr wohl darüber zu einigen gewesen, daß in den einzelnen Gemeinden der Religionsunterricht von dem erteilt werde, der den religiösen Anschauungen in den einzelnen Gemeinde Genüge leisten konnte. (Abgeordneter Peltasohn: Sehr richtig!) Die Befürchtungen, die die Gewährsmänner des Herrn Abgeordneten Marx bei ihm angeregt haben, sind nach meiner Meinung nicht zutreffend. Allerdings will ich nicht leugnen, daß, wie bei anderen Konfessionen, so bei den Juden die Gegensätze zwischen Liberalismus und Orthodoxie auch ihre Rolle spielen. Ich will sie nicht verwischen, nur anflechten, daß liberales Judentum und sogenanntes Reformjudentum nicht identisch sind. Die Juden haben aber genug gelernt, um, falls der Staat die Möglichkeit gewährt hätte, sich dahin zu vereinbaren, diese gemeinsamen Ziele gemeinsam zu errechn und dabei doch dem religiösen Bedürfnis der einzelnen nach Möglichkeit Genüge zu leisten. Meine Herren, ich schließe mit der Bitte, daß die Königliche Staatsregierung, gestützt auf die Ausführungen, die sowohl von mrderer Seite des Hauses als auch von uns in dieser Beziehung gemacht sind, doch dafür sorgen möge, den Bedürfnissen des jüdischen Religionsunterrichts gerecht zu werden und sich dabei nicht einem Formalismus hinzugeben, der vielleicht durch äußere Tatsachen eine gewisse scheinbare Rechtser tigung finden könnte, der aber mit dem Wesen der Sache nicht zu vereinbaren ist. Denn will man nicht zu viele von den jüdischen Kindern ohne Religionsmm'i.richt auswachsen lassen, so bleibt nichts anderes .übrig, als unter die Zahl zu gehen, welche in der Motivierung dieser Etatsposition angeführt ist. Ich gebe mich der Hoffnung hin, Laß die Königliche Staalsregierung solchen gerechtfertigten Beschwerden nicht entgegengetreten wird, damit einige Zufriedenheit wenigstens in diesem Punkte eintritt. (BravoÜ Dr. Schroeder (Cassel), Abgeordneter (natlib.): Meine Herren, das Material, welches die Herren Vorredner hier vorgetragen haben, ist auch mir zugcgcrngen, und ich habe mich sehr gern bereit erklärt, die vorgebrachten Wünsche und Beschwerden nicht nur für meine Person, sondern auch namens meiner politischen Freunde hier zu vertreten. Wir sind 'nämlich auch der Ueberzeugung, daß die Erläuterung, die zu Tit. 43 gegeben.ist, und bei der es sich um einen Dispositionsfonds für die Synagogengemeinden zwecks Unterstützung des jüdischen Religionsunterrichts hmrdelt, jedenfalls nicht ubereinstimmt mit den Ten-, denzen der Resolution, die meine Partei seinerzeit hier mit eingebracht hat. Nun bewegen sich die vorgebrachten Beschwerden nach zwei Richtungen hin. Einmal wird gellagt, daß der eingestellte Dispositionsfonds von 40,000 Mk. zu niedrig sei, und zwar selbst dann zu niedrig sei, wenn man die Zuwendungen aus dem Dispositionsfonds nur geben will bei dem Vorhandensein von mindestens 12 jüdischen Kindern. In dieser Beziehung hat der Herr Ministerialdirektor eine sehr entgegenkommende Erklärung abgegeben, indem er aüsgeführt hat, daß diese Summe augenblicklich nur auf Grund vvn Schätzungen aufgestellt, und daß, wenn in der Tat der Fonds nicht ausrciche, dann im kommenden Jahre seine Erhöhung zu gewärtigen sei. Damit, glaube ich, wird dieser Beschwerdepunkt seine Erledigung finden. Biel schwieriger ist die Sach« bezüglich des zweiten Punktes, insorveit die Anwendung des Dispositionsfonds auf das Vorhandensein von mindestens 12 jüdischen Kindern beschränkt wird. In dieser Beziehung hat der Herr Ministerialdirektor erklärt, daß man nicht verlangen könnte oder verlangen würde, daß diese 12 Kinder nun in einer einzigen Gemeinde vorhanden sein müssen, und er hat hinzugefügt, daß man irgend eine bestimmte Zahl doch unterlegen müsse, und daß die in dieser Weise zustande gekommene Zahl, dann gleichmäßig auf evangelische, katholische und' jüdische Gemeinden anzuwenden sei. Mer gerade in dieser Anwendung einer gleichmäßigen Mindestzahl — in diesem Falle von 12 Kindern — aus die jüdischen Schufen werden, wie dieses, glaube ich, auch schon von einem der Herren Vorredner berührt worden ist, gerade die leistungsschwächsten Gemeinden berührt; (Sehr richtig! links) gerade diese werden am allerhärtesten betrossen. Ich fürchte aber auch, meine Herren, daß, wenn man einen derartigen Schematismus, eine gleichmäßige Mindestzahl von Kindern sowohl aus evangelische, katholische und jüdisch« Gemeinden anwenden will, das nur eine ganz äußerliche Gleiche Haltung ist, tatsächlich aber eine nicht gerechteeine differentielle Behandlung der jüdischen Schulkinder statrfindet, eben weil es viel häufiger vorkommt, daß jüdische Kinder in der Diaspora lind. Das geht ganz klar und oeuUich aus den Zahlen der Statistik hervor, die von den verschiedensten Seiten hier bereits vorgetragen sind, und auf die jch nicht noch einmal zurückkommen will. Jch möchte hiernach meinerseits dem Wunsche Ausdruck geben und mich in oieser Beziehung sämtlichen Herren Vorrednern anschließen, einmal, daß der Fonos von 40,000 Mk. in Zukunft angemessen erhöht wird, uno daß, die Königliche «tarttsregierung das Vertrugen einer Mindestzahl pon 12 Kindern bei der Anwendung des Dispositionsfonds auf jüdische Gemeinden vollständig falten lassen möchte. (Bravo' links.) t Henning (K ala u) Abgeordneter (kons.): Meine Herren, ohne aus die Materie selbst noch einmal näher einzugehen, beschränke ich mich daraus, unsere Zustimmung zu den Ausführungen des Herrn Ministerialdirektors auszusprechen. Wir sind sehr damit einverstanden, daß für die sehr schwachen jüdischen gesetzestreuen Religio nsge m eins ch asten ein Religionsunterricht gegeben wird, der ihrer A u s - fassung, ihrem Glauben entspricht. Jch will in keiner Weise den anders gerichteten jüdischen Religionsgemeinschaften zu nahe treten; aber biefd gesetzestreuen jüdischen Gemeinden sind jedenfalls die schwächsten; insonderheit auf dem Lande tritt diese Schwäch« stark hervor. Darum möchte ich befürworten, daß in dieser Beziehung so verfahren wird, wie heute morgen von dem Herrn Ministerialdirektor cwsoesührt worden ist. Wir möchten noch betonen, frafT wir auch damit einverstanden sind, daß nicht unbedingt an der Zahl 12 festgehalten zu werden braucht, sondern tunlichst auch darunter gegangen wird. Ebenfalls sind wir durchaus damit einverstanden, daß eventuell, wenn die Not es erheischt, auch der bis jetzt bewilligte Fonds angemessen erhöht wird, um überall diesen Glaubensgemeinschaften zu ihrem religiösen Rechte zu verhelfen. (Bravo!) Eine Würdigung der Verhandlungen behalten wir uns vor, soweit die in Betracht kommenden Gesichtspunkte nicht schon in der „Wochenrundschau" der vorliegenden Nummer dargestellt sind.

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