Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 49 (1908)
- Issue
- Heft 8 (20.2.1908)
- Date
- 1908-02-20
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
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M. L -OMeÄ» v >' _ Lammt und sein Blatt ist immer frisch, selbst in J-raelit. im er nicht zu sorgen und Träger frischer Frucht Jahren der Not hat nimmer hört er auf zu sein." So hoffen wir mutig weiter zu schreiten auf dem betretenen Weg, bis Jecheskeels Worte sich erfüllen, daß die Spaltung aufhört im jüdischen Stamme und ganz Israel vereint in Treue zurückgekehrt zum Gesetz, wir Gott zum Volke wieder werden und Er uns wieder in Wahrheit Gott." Nach diesen Worten wurde in die Diskussion über den Bericht eingetreten. An derselben betelligten sich außer den bisher erwähnten Rednern die Herren Dr. med. Ochs, Seminardirektor Rabb. Dr. Carlebach, Frank-Düsseldorf, Rechtsanwalt Dr. Emanuel-Bonn, Jonas Wolf, Jos. Wallach und Moritz Levy jr.-Köln. Dem letzten Punkt der Tagesordnung entsprechend wurde beschlossen, neue Statuten auszuarbeiten, auf Grund deren die Einttagung in das Vereinsregister beanttagt werden könnte. Zur Beschlußfassung über die neuen bereits entworfenen und im Schoße des Borstandes schon durchberatenen Statuten wurde dem Vorstände eine Kommission beigegeben, bestehend aus den Herren Rechtsanwalt Dr. Emanuel-Bonn, Dr. Bendix, Seminarlebrer E. GM, Moritz Levy jr. und Jonas Wolf-Köln. Zur Genehmigung der Statuten soll nach Fertigstellung eine außerordentliche Generalversammlung einberufen werden. Hierauf wurde die Sitzung nach dreistündiger Verhandlung geschlossen. Wir hoffen, daß aus vorstehendem Bericht Private ersehen mögen, daß sie einen großen, die Sache des Judentums mit aller Entschiedenheit förderndem Werke ihre Unterstützung leihen, und die Gemeinden werden erkennen, daß sie im Schoße unseres Vereins ihre Interessen und die Anliegen der jüdischen Gesamtheit gut gewahrt wissen. Wir rufen darum die Gemeinden des Rheinlands zum Zusammenschluß auf dem Boden unseres Vereins auf, «m kraftvoll in einmütigemZusammenwirken einzustehen für die altüberlieferten Ideale des ewig jugendstarken Judentums! Zedoko. „Oeffnen, öffnen sollst du deine Hgnd deinem Bruder, deinem Armen und deinem Dürftigen in deinem Lande" (5. B. M. 15, 11). Mit Recht wird es als ein Triumph des Judentums bezeichnet, daß der soziale Gedanke, den die Tauro an so vielen Stellen betont, sich die zivilisierte Welt erobert hat, der Gedanke, daß es die Pflicht eines jeden ist, seinem Men- ^schenbruder nach Kräften zu helfen. Was heute sich so viele humanitäre Vereine zum Ziel setzen, das haben in unseren Kr eisen seit Jahrhunderten die Chewraus zu verwirklichen gestrebt. Die Kraft der Chewraus bestand und besteht nicht so sehr in der großen Zahl ihrer Mitglieder, als vielmehr in deren Pflichtbewußtsein. Das einzelne Mitglied einer Chewro Sstaubt ja nicht seiner Verantwortung ledig zu ein, wenn er ihr beigetteten istder Zusammenchluß der Chewraus bedeutet nur, in vereinter Pflichterfüllung den Aufgaben gerecht werden zu wollen, denen man allein sich nicht gewachsen fühlt. Die Chewro nimmt dem einzelnen die Pflicht nicht ab, sondern sie erleichtert ihm nur durch gemeinsame Arbeit Gleichftrebender ihre Erfüllung. : Für den Juden waren humanitäre Bestrebungen niemals „Wohltätigkeit", für ihn waren sie „Zedoko", d. i. nach S. R. Hirschs schöner Erklärung die „Lebensgerechtigkeit, die jedem Wesen das spendet, was Gott für es in Anspruch nimmt." Daß diese Anschauung gerade in unserer Zeit auch in nichtjüdischen Kreisen sich Bahn »Ächt, erfüllt uns mit hoher Befriedigung. Das ist üsts ja ein Zeichen für den Fortschritt der menschlichen Gesittung. In engerem Sinn verstehen wir unter Zedoko die Unterstützung, die wir unseren Mitmenschen von unserem Hab und Gut zukommen lassen. Es ist Pflicht eines jeden Juden, mindestens den zehnten Teil,*) das „Maßer", seiner Einnahmen zur Zedoko zu verwenden. Auch für den Armen gilt dieses Gebot. Die nächste Bestimmung des Maßer ist, es für Arme zu verwenden, und zwar in erster Linie für Verwandte, dann für die Armen der eigenen Stadt/ dann für die übrigen. 8 Stufen der Mildtätigkeit werden hierbei unterschieden**): die höchste ist, Verarmte durch Geschenk, Darlehen, Geschäftsanteil oder durch Arbeitsgelegenheit so zu unterstützen, daß er seine Selbständigkeit wieder erlangen kann, die zweite Stufe ist, durch einen Dritten Armen etwas zukommen zu lassen, dan Geber den Empfänger und dieser den Gebeß nicht kennt. Weiß man, daß die öffentlichr Armenkasse gut verwaltet wird, so steht hiermit fast auf gleicher Stufe, sein Maßer der Armenkasse anzuvertrauen. Geringer ist es schon, selbst den Empfänger zu kennen, nur Sorge zu tragen, von ihm nicht gekannt zu werden. Dieses Verhalten ist empfehlenswert, wenn man keinen vollkommen vertrauenswürdigen, einsichtsvollen Mitmenschen hat. Die nächste Stufe ist, wenn der Empfänger den Geber, dieser aber nicht den Empfänger kennt. Hierbei wird wenigstens vermieden, daß der Arme aus Scham vor dem Geber die Gabe schwer nimmt. Eine niedrigere Stufe ist es, dem Armen die Gabe direkt allerdings unaufgefordert, zu gebengeringer ist es, die Aufforderung abzuwarten, dann allerdings das Erforderliche zu spenden. Die nächste Stufe ist, weniger als erforderlich, dieses aber gern zu geben. Die niedrigste Form ist, ungern zu geben. IDie Verwendung des Maßer ist aber nicht darauf beschränkt, es Armen zu. geben. Man kann es auch für sonstige verdienstliche Zwecke verwenden, zu denen man freiwillig beisteuert. Dagegen darf man Gemeindesteuern, zu deren Entrichtung man verpflichtet ist, nicht von Maßer nehmen. Ratsam ist es, sofort bei der Uebernahme freiwilliger Beiträge zu gemeinnützigen Veranstaltungen sich vorzunehmen, diese — wenn nötig — von Maßer zu bestreiten. Solche Veranstaltungen, zu denen.Maßer verwendet werden darf, sind: Chewraus, jüd. Lehranstalten, Krankenhäuser u. dgl. Wenn einem sonst die Mittel zur eigenen jüdischen Ausbildung oder zu der seiner sechsjährigen oder älteren Kinder fehlen, so darf man hierzu ebenfalls Maßergeld benutzen. Da es aber für die richtige Verwendung des Maßergeldes sehr viele Bestimmungen gibt, so ist es gut, auch hierfür den Rat eines gesetzeskundigen, gewissenhaften Mannes einzuholen. Denn die Verwendung des Maßer steht nicht im freien Belieben des Gebers. Er ist mehr Verwalter des Maß'r als sein Beisitzer uno muß Rechenschaft für die Verteilung oblegen können. Die selbstverständliche Absonderung des zehnten Teiles der Einnahmen setzt uns einerseits in die Lage, fast immer Geld für verdienstliche Zwecke zur Verfügung zu haben,, andererseits liegt auch in ihr eine Anerkennung Gottes, der uns die Kraft gibt, unser Brot zu verdienen. Diese Anerkennung wird uns auch davor bewahren, die uns von Gott verliehenen Glücksgüter zu mißbrauchen, sie wird uns vielmehr anleiten, unser ganzes Vermögen als das zu bettachten, was es eigentlich ist: nicht als unseren Besitz, sondern als das uns von Gott anvertraute Gut, für das wir Ihm, der es uns anverttäut, Rechenschaft oblegen müssen. Wenn wir daher mit dem Gedanken an Ihn, der uns die Kraft zum Erwerb gibt, unser Maßer abscheiden, so erfüllt sich von *) Man darf natürlich auch mehr gebenjedoch soll man in der Regel nicht mehr als den fünften Teil seiner Einnahmen als Maßer weggeven. Hat man ein größeres Kapital erworben, so gibt inan im ersten Jahre von diesem das Maßer, von da ab nur von dm Zwsen. / Rambam, Vfc w'W Nvriv Hirsch, Choreb selbst das - herrliche Wort unserer Wersen: Der Lohn für die Erfüllung eines göftlichen Gebotes liegt in der Fähigkeit auch in Zukunft ein solches zu erfüllen. 3lidi$d>es Leliidlrleben. * In dem Aufsatz „Zedokoh" tritt uns die Auffassung entgegen, wie der Jude die „Pflicht" hat, mit der Kraft seines Vermögens Gutes zu tun. Es müßte besonders in einer Zeit, die so sehr unter dem Zeichen sozialer Fürsorge und humaner Betätigung in jeder Hinsicht steht, wie die unsrige, den Maßstab jedes ehrlichen, echten „Liberalismus" bilden, in wie weit die sozialen Vorschriften der Tauroh bei der einzelnen Person Beachtung finden. Daß das Maßergesetz, d. h. die Vorschrift den zehnten Teil des jährlichenVerdienstes zu guten Zwecken zu verwenden nur in den Kreisen noch befolgt wird, die auch sonst dem Religionsgesetz die Treue im Leben halten, ist der beste Beweis dafür, daß nur auf dieser Seite die Wahrheit liegt. Wo der ethische Teil der Wahrheit zu -finden ist, dort liegt auch der logische Teil derselben. Und nur ans diesen beiden Teilen setzt sich die Wahrheit zusammen. Wir sehen, wie notwendig auch für die soziale Anschauung des Menschen seine Erziehung durch die Tauroh ist. Nur wo sie herrscht, ist ein reiches Empfindungsleben vorhanden, ein warmes Fühlen für das- Leiden der Menschheit und vor allem ein opferfreudiges Spenden im Dienste der Menschlichkeit. Würden unsere reichen neologen Brüder von dieser Pflicht ebenso durchdrungen sein, wie die vielgeschmähten. Orthodoxen: es könnte in weit höherem Grade, als es jetzt der Fall ist, der Not gesteuert werden. Die Staaten würden diese Pflichtbetätignng ehrend anerkennen und allmählich müßte die soziale Gesetzgebung dieses Prinzip der Tauroh auch einsühren. Wieviel Elend wäre mit einem Schlage aus der Welt geräumt, wenn die großen Vermögen und Einkommen, die ihren Besitzern eine gewichtige Stimme im Staatsleben sichern, verzehntet würden? Wie wir auf diesem Gebiete der geldlichen Leistungen den Rückgang des jüdischen Pflichtbewußtseins zu beklagen haben, so geht auch in der persönlichen Liebestat die Abstumpfung der Gefühls Hand in Hand mit dem Abfall vom Taurohgesetz überhaupt. Je mehr der Besitz als persönliches Verdienst und als eigentlicher „Besitz" und nicht als Vermögensverwaltung angesehen wird, um so mehr führt er zum Stolz. Man ist heute zu stolz dazu — auch in Landgemeinden — dem Toten mit eigener Hand bei der Beerdigung die letzte Ehre zu erweisen. Den Grabhügel wirft die bezahlte Hand meist des nichtjüdischen Erdarbeiters auf. Mit unserer Ehre und unserem Feiertagsanzug ist es nicht mehr vereinbar, Liebe zu erweisen. Unter der Aeußerlichkeit des Festtaggewandes beim Traueranlaß ist das Herz in der Brust erfroren. Es geht korrekter zu, wenn eingedrillte, ungeblldete, rohe Gewohnheitsknechte den Totenschrein wie eine Last geschickt handhaben, als wenn die Träne des schmerzerfüllten Bruders die zitternde Hand benetzt, indem sie etwas ungeschickt m ihrem Leid dem gefühllosen Zuschauer vielleicht nicht das Paradebild eingeschulter Dressur bietet, das er von anderswoher gewohnt sein mag. Und noch hat sich der Grabhügel über den sterblichen Ueberresten nicht gewöbt, und schon wird man ungeduldig und mag nicht warten und läuft davon. Als wäre man froh, ben Toten in die Gruft versenkt zu haben und nach Hause eilen zu können in unserer Zeit des raschen Vergessens. Da lobe ich mir denn doch noch das alte Gesetz, das auch inmitten der rastlosen Zeit nervösen Erjagens und Erringens des Ruhepunktes iu der fühlenden Brust nicht vergißt und gerecht wird dem menschlichen Empfinden Md weiter pflegt das menschliche Gemüt und die zarten Saiten des gefühlvollen Herzens auf die große Harmonie stimmen will : Liebe. £ -