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Der Israelit · 1907-12-19 · Heft 51 (19.12.1907) · page 15

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Journal
Der Israelit
Volume
48 (1907)
Issue
Heft 51 (19.12.1907)
Date
1907-12-19
Page
– (sequence 15)
Language
German
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V - > rzidf^ung und I>el? lagogisi ci>e Beilage nnjlsraelil c.v-L. Kommaaal- oder Sozieiätsscdaien. __ Der Verband der jüdischen Lehrervereine ist «in typisches Beispiel dafür, zu welcher Gefahr derartige Vereinigungen für das gesetzestreue Judentum werden können, wenn sie von Neologen gleitet werden/ die ihre Mach mittel ohne viel Bedenken zur Bekämpfung ihrer Gegner verwerten. Wir bezweifeln, ob selbst ausgesprochene Vorkämpfer der Reform in der Verdächtigung des gesetzestreuen Judentums und seiner Vertreter weiter gehen, als das daS Verbandsorgan, die „Blätter f. Erz. u. 11." in dem Artikel „Kommunal- oder Sozietätsschute" in Nr. 49, getan. Es ist ja seine Spezialität, Recht in Unrecht zu verwandeln und ein Verdienst um die jüdische Sach: als «inen Verrat an derselben hinzustellen. Diesmal hat es sich bei seinen Angriffen auf die „Freie Bereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums" selbst übertroffen. Die Freie Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums hat das große Unrecht begangen, durch die Herausgabe der „Materialien und Ratschläge" ihren früheren hervorragenden Verdiensten um die jüdischen Volksschulen ein neues Ruhmesblatt hinzuzufügen und sie ist bestrebt, da, wo sie über eine Organisation verfügt, wie in Rheinland und Westfalen, die Errichtung neuer Volksschulen und die Umwandlung privater in öffenliche tatkräftig g'etreiben. Wer es mit dem jüdischen Lehrer- ) aufrichtig meint, schuldet ihr für diese gkeit heimlichen Dank. Anders die „Blätter f. E. u. U." Dort kalkuliert man folgendermaßen: die „Freie Bereinigung" erwirbt sich durch ihr Vorgehen Sympathien in Lehrerkreisen und das dürf um keinen Preis geschehen. Die Lehrer könnten gar darauf verfallen, Vergleiche zwischen dem Wirken der „Freien Bereinigung" und dem des „Verband d. D. I." zu ziehen, die entschieden zu Ungunsten der letztgenannten Körperschaft ausfallen würden und das muß verhindert werden, So entstand der Artikel „Kommunal- oder Sozietätsschulen". Darin wird die „Fr. Ber." mit heftigen Borwürfen überhäuft, weil sie im Gegensatz zum I. G. B. und dem „Verb d. D. I." für di^ Sozietätsschule eintritt, wärend jene angeblich — wir haben bisher freilich gar nichts davon gemerkt — für die Kommunalschule agitieren. DaS ist natürlich vom Standpunkt eines echt „liberalen" Mannes ein unge- Mrer Frevel. Noch schlimmer als die bloße ist die Begründung. Die bösen Orthoschwärmen, wie dies „offen zugestanden" nur deshalb für die Sozietätsschule, t; die Gemeinden die /« Lehrer in den Händen behalten. Die Orthodoxen scheinen den Verstand verloren zu haben „daß sie dergleichen offen zugestehen. Bll der Beratung des preußischen Bolksfchulunterhaltungsgesetzes haben sie es freilich noch viel ärger getrieben. Da hatte die Kommission des preußischen Abgeordnetenhauses angeblich schon beschloss n, daß die Schulverbände verpflichtet seien, bei Anwesenheit von 12 jüdischen Kindern einen eigenen Religionslehrer anzustellen und durch die Agitation der Freien Vereinigung wurde dieser Beschluß im Plenum rückgängig gemacht. Ihr jüdischen Volksschut- und Religionslehrer, ihr kennt jetzt e iern Feind und seid gewarnt! Es ist die genannte Vereinigung! Laßt euch durch die „Ratschläge" des Rechten nicht umgarnen, der Linke ist euer Freund! Wie Naiv müssen doch die Leser der „Bl. f. Erz. u. Unterr." sein, wenn ihnen solche greifbare Lügen vorgesetzt werden dürfen. Die Behauptung, daß die Kommission des Abgeordnetenhauses den Beschluß gefaßt habe, die Schulverbände zur Anstellung von jüdischen ReligionSlehrern zu verpflichten, ist nämlich einfach unwahr. Nie ist ein solcher Beschluß gefaßt worden, und nie konnte er darum auch durch die bösen Orthodoxen vereitelt werden. Wir haben uns im Juli v. I. mit unserem verehrten Heren Kollegen über diese Frage gründlich auseinandergesetzt und wollen unsere Leser nicht durch Wiederholung dieser Dinge ermüden. Nicht minder verhält es sich mit der „Fuchtel". Der Gedanke daran ist schon lächerlich. Die selbstbewußten Kollegen in Kurheffen und Hannover, die doch alle nur an Sozietätsschulen wirken, sehen gerade danach aus, als ob sie unter der Fuchtel ihrek Gemeinden stünden! Weiß ja jeder, der nur einmal flüchtig mit Bolksschulsachen sich beschäftigt hat, daß die an einer öffentlichen jüdischen Volksschule — einerlei ob Sozietäts- oder Kommunalschule — angeftellten Lehrer nur einer „Fuchtel" unterstehe, derjenigen des allgemeinen staatlichen Disziptinargesetzes, und daß kein Gemeindevorsteher diese Lehrer ihres Amtes entsetzen kann, solange nicht der Staat sie als der „Ehre, der Achtung rc. ihres Standes unwert" erachtet hat. Für die Unabhängigkeit des Lehrers also bietet die Kommunalschute gegenüber der Sozietätsschule keinerlei Vorteile. Wie aber steht es m.t der Kommunalschule sab spe^ie der jüdisch religiösen Interessen? Bei der Kommunalschule ist die meist liberale Verwaltung der Kommune maßgebend für die Aufstellung des Lehrplans, sie entscheidet dadurch auch über den Geist der Schule. Sie kann Leute vom Schlage vr. Fromers als Schulleiter, Männer, die öffentlich Sabbath und Speisegesetze übertreten/ zu Lehrern ernennen, und Lehrerinnen anstellen, die Ehen mit Christen eingehen. Dagegen würde kein Protest etwas Helsen, kein Minister würde hier Remedur schaffen. Man muß schon sehr radikal sein, um sich ieuhw darüber wegzusetzen. Kann man es derm wiE lich den Gesetzestreuen verargen, daß sie sich einer solchen Gefahr nicht preisgeben wollen? Und ist das denn.wirklich „ein Verrat an unserer politischen Gleichberechtigung"? Oder wird dadurch der „Separation" Vorschub geleistet, wie man glauben machen will? Die Kommunalschule mag ja in finanzieller Beziehung für die jüdischen Gemeinden von Vorteil sein, da sie ihr Budget entlastet,' unsere Gesinnungsgenossen bringen aber gerne Opfer für die Möglichkeit, ihre Schule in jüdischem Geiste geleitet zu sehen. Dem jüdischen Lehrer dagegen kann es gleichgilrig sein, von wem er bezahlt wird. U Isere Gemeinden haben sich, wie uns erst jüngst ein sehr genauer Kenner der einschlägigen Verhältnisse, Herr Kollege Oppenheimer-Treysa, versicherte, bis auf wenige Ausnahmen durchaus entgegenkommend gezeigt bei der Bemessung des Gehalrs und der Alterszulagen; sie wissen ihre Volksschule zu schätzen. Wenn wir nun in derselben Manier wie unser Gegner kämpfen wollten, so könnten wir sogar den Spieß umkehren und mit einem starken Schein von Berechtigung sagen: „Euer angebliche- Eintreten für Errichtung neuer Volksschulen ist eitel Spiegelfechterei, denn die Kommunalschule im Prinzip fordern, heißt jede Agitation für jüdische Volksschulen unwirksam machen." In den seltensten Fällen nämlich finden sich die Kommunen bereit,.schon bestehende jüdische Volksschulen auf ihren Etat zu übernehmen, ab« keine einzige wirdeine neue gründen, ober bfe Kosten für eine soeben begründete sich aufbürd« lassen, wie das Beispiel von Göttingen ze'gt. Nein, verehrter Herr Kollege, wenn man neue jüdische Volksschulen gründen, oder private in öffentliche umwandeln will — und nur das erstrebt die Freie Bereinigung — so muß man die Sozietätsschule fordern, sonst schwindet jede Aussicht auf Erfolg. Wir könnten aber sogar, wenn wir zum Scherzen aufgelegt wären, überzeugend Nachweisen , daß die Gesetzestreuen ebenfalls„im Prinzip" für die Kommunalschule sind, mindestens ebenso sehr wie Herr Direktor Dr. Adler. Dieser tritt nur unter sehr verklausulierten Bedingungen für die Uebertaffung der SozietätS- — also immer schon bestehender — Schukn an die Kommunalverbände ein/ werden diese nicht erfüllt — und es ist recht wenig Aussicht dazu vorhanden — dann zieht er die Sozietätsschule vor Nun wohl/ wir stellen statt der vielen nur zwei Bedingungen: Der Kommunalverband überläßt der jüdischen Gemeinde den maßgebenden Ein«

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