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Der Israelit · 1907-10-10 · Heft 41 (10.10.1907) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
48 (1907)
Issue
Heft 41 (10.10.1907)
Date
1907-10-10
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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* *K-* 2a*r4ÄflSSf’3BeffT>--fi -' Derlsn Ik Entralirm fürlas «rfWixe Jiiufiu IiirMet m tr.Lelwi ii Uni 48. Jahrgang. Sranhfurf a. M.. 9en IO. Oktober 1907. 2 Mankelckwan3Sö8. M 41. Der Israelit erscheint jeden Donnerstag. Abonnements r Gewöhnliche Ausgabe Ml. 1.50 vierteljährlich, HestauSgabe auf KunM»ruckpapier Ml. 3.— vierteljährlich. (Auslandspreise für die gewöhnliche Ausgabe: Oesterreich-Ungarn S Kr., Rußland 1 Rub., England 2 sh., Amerika 50 cts., Niederlande 1,20 fl.) Abonnements bei allen Postanstalten, Buchhandlungen, sowie direkt bei der Expedition, HestauSgabe nur direkt. Inserate: 30 Pfennige für die sechsgespaltene Tolonel-Zeile; Rabatt nach Tarif. Jnseratenannahme nur durch Haasenstein u. Bögler L.-G. in Ev«to hei der «. K. Postsparrasse iWie« No. VS SVK. Frankfurt a. M. und deren Filialen. Eouto bei der Rigaer Eommerzbank t« Riga Eonto bei dem R. Postsparkassenamt Budapest Ro. 184*4. und deren Filialen in DwinSk, Libau, Bialystok, Reval und Lodz, Wieder zu habe« Karnnrelrnapperr r«m Aufbewahren der Israelit-Nummern gegen Einsendung von Mark 1.—, zuzüglich Porto. Die Vorbildung der jüdischen Religionslebrer. Die Zirkularanfrage, die der neue Kultusminister infolge eines aus Lehrerkreisen an ihn gerichteten Gesuches an die Königlichen Regierungen zum Berichte gesandt hat, ist in allen für den jüdischen Religionsunterricht, seine Erhaltung und Förderung interessierten Kreise Gegenstand lebhafter Erörterungen geworden. Besonders aber hat die Eingabe, die der Vorstand des Allgemeinen Rabbinerverbandes zur Entkräftung jenes Gesuches an den Herrn Minister gerichtet und in persönlicher Audienz vertreten hat, eine heftige Erregung der Gemüter hervorgerufen und zu journalistischen Auseinandersetzungen geführt, die eine noch zunehmende Schärfe des hervorgetretenen Gegensatzes erwarten lassen. Wir erachten es deshalb als unsere Pflicht, unseren Standpunkt in dieser hochwichtigen, in das geistige Wohl und Wehe der jüdischen Gemeinden unseres Vaterlands so tief eingehenden Frage darzulegen. Wenn wir auch die Schwierigkeiten durchaus nicht verkennen, die sich der Durchführung des dem Herrn Minister unterbreiteten Wunsches entgegenstellen, so sind wir dennoch der Ansicht, daß dieser Wunsch nicht, wie es der Vorstand des Allgenreinen Rabbinerverbandes getan hat, ganz und gar abzuweisen ist, daß diese entschiedene Ablehnung mit Rücksicht auf die gegenwärtige Sachlage sogar, einen schweren Fehler bedeutet. Daß die Aufhebung der Minifterial-Erlaffe vom 19. 3. 1863 und 3. 10. 1870, wonach es auch Kultusbeamten, also Religionslehrern ohne die Qualifikation zum Volksschullehrer unter Umständen gestattet ist, Religionsunterricht zu ertellen, eine große Zahl von Gemeinden in peinliche Verlegenheit setzen würde, darüber ist kein Wort zu verlieren. Wenn man der Staatsbehörde darlegte, daß eine solche Maßnahme nicht ohne Weiteres getroffen werden kann, daß es jedenfalls einer mehrjährigen Uebergangszeit bedarf) ehe man daran denken kann, ihr näher zu treten, so war hiergegen nichts einzuwenden. Dagegen erscheint es uns ungerechtfertigt und schädlich, die Frage nach ordnungsmäßiger Ausbildung der Religionslehrer, als wäre sie überhaupt nicht diskutabel, einfür allemal, wie es der Vorstand des Rabbinerverbandes getan, abzulehnen. Vergegenwärtigen wir uns, um ein zutreffendes Urteil über diese gewichtige Frage zu gewinnen, die Sachlage. Die Kultusbeamten, wie sie namentlich in den jüdischen Gemeinden der Provinzen fungieren, sind, wie die Dinge heute liegen, nicht blos unentbehrlich, sie haben auch für die betreffenden Gemeinden ganz unleugbare Vorzüge, so daß ihre Ersetzung durch seminaristisch gebildete Lehrer in vielen Fällen keinen Vorteil, sondern einen Verlust für diese Gemeinden bringen würde. Es sind zumeist Ausländer, die aus ihrer Heimat ein Ausmaß von Wissen in den jüdischen Disciplinen mitbringen, wie dieses durch den Seminarunterricht im günstigsten Falle nicht erreicht werden kann. Sie haben eben von Kindheit auf sich meist ausschließlich dem Thorastudium in eingehendster Weise gewidmet, so daß dasselbe die Atmosphäre bildet, in der sie atmen. Sind sie hierdurch nun ferner auch viel mehr als unsere Seminarzöglinge zur Gewinnung der Kenntnisse und Fähigkeiten, die das Kantorat und der Schächterdienst erfordern, vorgebildet, so kommt noch hinzu, daß sie sich in ihrer Heimat tatsächlich Jahrelang für diese Funktionen vorbereiteten und sich in überaus gründlicher Weise die praktische Tüchtigkeit zu ihrer selbständigen Ausübung erwarben. Daraus ergiebt sich, daß sie die Bedürfnisse des religiösen Lebens in viel höherem Grade zu befriedigen imstande sind, als man es von dem Durchschnitt der seminaristisch ausgebildeten Lehrer, denen die Gelegenheit, wie jene aus der Quelle zu schöpfen, versagt war, erwarten kann. Und dennoch ist es ein vollauf berechtigter W nsch, daß sie noch Eines besitzen möchten: die rechte Methode des Unterrichts. Für den jüdischen Religionsunterricht bleibt bei den Anforderungen, die der allgemeine Volksschulunterricht an die schulpflichtige Jugend stellt, nur ein so winziger Teil von Zeit und Kraft übrig, daß das unerläßliche Mindestmaß jüdischen Wissens, das die Kinder nach vollendetem 14. Jahre zur Teilnahme an der jüdischen Pflichterfüllung im privaten, synagogalen und öffentlichen Leven reif machen soll, dabei nicht erreicht werden kann, wenn nicht nach streng pädagogischen Grundsätzen, mit bewährter Methode gearbeitet und die zur Erreichung des erwähnten Zieles fehlende Zeit durch syst e manische Arbeit ersetzt wird. Gewiß wird es auch manchmal dem minder geschulten^ Lehrer durch aufrichtige Bemühung Ön, sich über das Manko an pädagogischer , gung hinwegzuhelfen, aber das steht für jeden dieses Gebietes Kundigen fest, daß die richtige, pädagogische Schulung, die sichere und zielbewußte Lehrbefähigung in der Regel dock nur durch die seminaristische Ausbildung nnd namentlich durch die praktische Betätigung in der Uebungsschule unter der Anleitung bewährter Schulmänner zu erlangen ist. * Der Einwand, daß die Jugend in den Heimatgegenden der gedachten, nicht seminaristisch gebildeten Religionslehrer doch sicher ein größeres Maß jüdischer Kenntnisse erreicht als dieunsrige, widerlegt sich durch den Umstand, daß man in 50—60 Stunden wöchentlich ungeachtet des Fehlens richtiger Methode dennoch unvergleichlich weiter kommt, als in ca. 5 Stunden des bestgeordneten Unterrichts. Andererseits darf auch der Wert allgemeiner Bildung, die zugleich die Fühlung mit höheren Wissenszweigen im Gefolge hat, für die Ertellung des Religionsunterrichtes nicht unterschätzt werden. Wenn auch sicher die Vertiefung in das Gotteswort mehr als Alles in der Welt den Geist klärt und schärft und dadurch zu sicherer Erfassung der Wahrheit auf allen Gebieten menschlichen Denkens befähigt, so ist es doch für die Jugend von allergrößter Bedeutung, wenn ihr die Gedanken des göttlichen Wortes wie auch die Erfordernisse des religiösen Lebens in ihren Beziehungen zu anderen Geisteserzeugnissen und namentlich zu Fragen, die sich aus dem frisch pulsierenden ^eben ihrer Umgebung an sie herandrängen, von dem Religionslehrer aus Grund seiner allgemeinen Bildung und Weltkenntnis in überzeugender Weise erhärtet und belegt werden können. Uebrigens trägt die Stellung, die der Religionslehrer durch seine Ebenbürtigkeit mit den übrigen, namentlich den nichtjüdischen Lehrern des Ortes bei Alt und Jung einnimmt, auch ein gut Teil zu dom Erfolg seiner Wirksamkeit bei. Die Forderung der regelrechten seminaristischen Bildung der jüdischen Religionslehrer liegt daher sicher im Interesse eines gedeihlichen, erfolgreichen Religionsunterrichts. Nun könnte dem entgegengehalten werden, daß bei der Abwägung der gegenseitigen Vorteile und Nachteile das pädagogische Moment zurücktreten müßte gegenüber der Fülle von Wohltaten, die die Wirksamkeit . jener Kultusbeamten in kleineren Gemeinden in sich birgt. Dieses Argument wäre nicht von der Hand zu weisen, wen« es keinen Ausweg gäbe aus dem Dilemma. So liegt aber die Sache nicht. Sollen jene Vorteile den Gemeinden, auf die es hierbei ankommt, erhalten bleiben und dabei die Forderung der seminaristischen Ausbildung der Religionslehrer in absehbarer Zeit trotzdem durchgeführt ■3

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