Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 48 (1907)
- Issue
- Heft 30 (25.7.1907)
- Date
- 1907-07-25
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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Der JSraelit» SeitrSO. Ho. 30. UWge Dienstmädchen will die Flasche gerade M fleischiges heißes Waffer stellen. Aber die Hausfrau ste^—alles und merkt alles. . Aufs < strengste achtet sie darauf, daß Milch- und Fleisch - speisen weder kalt noch warm so nahe aneinander «stellt werden, daß sie sich berühren können. Nicht einmal die für Milchspeise. bestimmten Töpfe läßt sie neben die fleischigen setzen. Sie will allem Vorbeugen, was zu Unrecht führen kann. . Ist einmal ein Versehen geschehen, ist fleischiges und milchiges Geschirr durcheinander geraten, oder ist gar etwas Milch in die Fleischsuppe gespritzt oder eine ähnliche Unachtsamkeit vorgekommen, so holt sie sich Rat bei einem gesetzäkundigen Mann. Die einzelnen Fälle sind oft so verwickelt, daß es nur einem Manne, der alle einschlägigen Gesetzesvorschriften kennt, möglich ist, eine Entscheidung zu fällen. Mag der jüdische Haushalt noch so einfach febt, überall sind Vorkehrungen getroffen, die . unerlaubte Vermischung von Milch und Fleisch «ach Möglichkeit zu vermeiden. 'Wie die Küche besondere Töpfe zum Zubereiten der fleischigen und mllchigen Speisen aufweist, so hat man auch dieselbe Trennung in allem Eßgeschirr.* **)) BewudnP Sorgfalt verwendet die Hausfrau auf «B Abspülen, daß hierbei nicht das verschiedene Geschirr mit einander vermischt oder auch nach einander in demselben Abspülnapf abgewaschen wird. Als praktische Küchenregel sei hier bemerkt, daß es sich empfiehlt, zuerst das heiße Wasser in den Spülnapf zu gießen und dann erst das gebrauchte Geschirr hineinzustellen. Hierdurch wird in manchen Fällen bei vorkommendem Versehen der Schaden geringer sein. Die Gläser spüle man besonders ab. Die hohe Wichtigkeit, die das lebenspendende Thoragesetz der menschlichen Ernährung beilegt, wttd durch eine scheinbar unbedeutende Vorschrift dargetan. Wenn man metallenes Eß- oder Kochgeschirr von einem Nichtjudeu kauft, so muß man vor dem Gebrauch „taumeln" d. h. in einem fließenden Waffer oder in einer Mikwe untertauchen /und vorher den Segensspruch nVuD sprechen. Hierdurch drückt man den erhabenen Gedanken aus, daß die Nahrung, die der Jude zur Erhaltung seiner Körperkräste zu sich nimmt, dem geweiht ist, der uns das Leben gegeben und will, daß wir es in Seinem Dienste leben, daß deshalb die Geräte für unsere Speise ebenfalls geweiht sind, da sie einem heiligen Zwecke dienen. Wie der Tisch des jüdischen Hauses ein Gottesaltar sein soll, so sind auch die Geräte für unsere Speisen den Opfergeräten des Tempels verglichen. Wie diese nur aus Metall sein durften, so gilt das Thoragebot des Tauwelns für metallene Geräte, die weise Fürsorge der Gesetzeslehrer dehnte das Gebot auch auf Glas aus. tölzerne und irdene Geräte und solche aus orn und Knochen sind der Pflicht nicht unterworfen. Ist aber irgendwelches Metall an ihnen oder find irdene Gefäße glasiert, so taumelt man sie ohne Segensspruch. Vor dem Unterlauchen entferne. man etwaigen Rost und alles, was vielleicht an dem Gefäße klebt. Ist das Gefäß früher zu verbotenen Speisen benutzt worden, so daß es „gekaschert" werden muß, so hat dieses vor dem Tauweln zu geschehen. Besonders achte man darauf, daß das ganze Gefäß mit dem Griffe von innen und außen gleichzeitig ganz vom Waffer bedeckt ist. Nur so kann der göttlichen Vorschrift genügt werden. — Heil dem Volke, dessen ganzes Leben erfüllt ist von der Betätigung des göttlicher! Willens, dessen Wahlspruch ist: durch Reinheit zur Heiligkeit! Dic^Bollmacht des Todes. Der Tod, der verreiste und hat mich gebeten,^ Ihn doch währenddessen einmal zu vertreten, Die Vollmacht Hab' gern ich entgegengenommen, Und dachte, jetzt wird es doch anders mal kommen, Die Sense beiseite, jetzt werden und sollen Nur diejenigen sterben, die gerne es wollen. Ich traf auf dem Wege, sehr alt schon an Jahren, Gebückt einen Greis mit silbernen Haaren, Den Alten, den ließ ich die Vollmacht nun sehen Und ftug ihn, ob gern er zur Ruhe wollt' gehen, Erst dieses und jenes und das noch ich tue, So sprach er ,' und dann geh' ich gerne zur Ruhe. Da traf ich 'nen Armen, sich schleppend auf Krücken Und dachte, den wird doch der Tod wohl beglücken, Doch schätzte der Lahme viel höher das Leben Als mancher Gesunde, ich sah ihn erbeben. Erst dieses und jenes und das noch ich tue, So sprach er und später, dann geh' ich zur Ruhe. 'nen Mann hört' ich schelten, er sagte verdrossen, §ch Haffe das Leben, ich Hab' es genoffen, r wünsche den Tod sich, säh' gern ihm entgegen, Ich zeigte die Vollmacht, da sprach er verlegen: Erst dieses und jenes und das noch ich tue Und später dann gehe ich gerne zur Ruhe. So fuhr ich nun fort, wohl noch Viele zu ftagen, Und ließ mir von Allen das Nämliche sagen,' Doch als ich dann endlich nach schwindendem Hoffen, Vergeblichen Mühen die Ersten getroffen, Erst dieses und jenes und das noch wir tuen, So sprachen sie alle, dann gehen wir ruhen. Ich mußte denn sehen, die Menschen auf Erden, Mit diesem und Jenem nie fertig wohl werden; Drum rate ich Allen, sich doch wohl bei Zeiten, Stets auf den Sensenmann vorzubereiten, Denn der mit der Sense, o läßt es euch sagen, Wird nicht nach dem Willen sich vorher befragen! Richard Weyers. *) Mit Ausnahme der Gläser. **) Taucht man nur ein Gerät rmter bv- Eisspiegel. Ich glitt dahin auf sonnenklarem Eise Und blickte staunend auf und nieder, Es spiegelt sich in wunderbarer Weise, Dort unten treu der reine Himmel wieder, Ein Bild, vor dessen Macht ich leis erbebe, Mir scheint, als ob ich zwischen Himmeln schwebe. O, welch Gesetz mag hier mich tragen, halten Und festen Fußes läßt, — wer — hier mich schreiten, Ja — wer läßt wohl die Fluten so erkalten, Daß fest und sicher ich kann übergleiten'? Ein herrlich Bild, den Augen kaum zu trauen/ Wer läßt im Boden mich den Himmel schauen? Wer läßt den Himmel mich inl Eis erkennen Und in dem Weltall mich den Ew'gen sehen, Wer stellte mich, "wo sich die Dinge trennen Und gab mir Geist, Erkennen und Verstehen? Wer ließ den Trank des Göttlichen mich trinken? — Du großer Geist! — o Gott, laß mich nicht sinken! Richard Weyers. Die Sonntagsruhe und das israelitische Gemeinde« hlatt in Köln. In der Sitzung der Stadtverordneten am 4. Juli stand die Beratung des neuen Ortsstattltes über die Sonntagsruhe auf der Tagesordnung. Beigeordneter Fuchs referierte zunächst Juli Ms über den Antrag von 28 israelitischen Firmen, die die Sabbathruhe halten. Er berichtete, daß es ihm zunächst notwendig geschienen habe, feftzustellen, ob die betreffenden Geschäfte am Samstag auch geschloffenhätten. Eine dementsprechende am Samstag, den 22. Juni durch die städtischen Polizeikommiffare vorgenommene Revision ergab, daß von 28 Geschäften 23 geschloffen hatten. Nur 12 von diesen Geschäften beschäftigten kaufmännisches Personalvon diesen hatten nur 8 «en; 4 ließen arbeiten. Eine Firma, die gäbe als Biehhandlung unterzeichnet hatte, stellte sich als Metzgerei heraus und hatte geöffnet, sodaß 5 von den antraastellenden Firmen geöffnet hatten. Zu dieser Erklärung des Herrn Beigeordneten macht nun das in Eöln erscheinende Israelitische Gemeindeblatt Nr. 29 vom 19. Juli folgende Bemerkung: Wir müssen annehmen, daß der Herr Beigeordnete und seine Gewährsmänner sich sicherlich vorher eingehend informiert haben bevor die überaus beschämende Tatsche aus den Kreisen unserer „fromme n" Glaubensgenossenschast urbi et ordi festgestellt wurde, daß fünf der 23 Petenten am Sabbath überhaupt nicht geschlossen hatten und trotzdem mit Berufung auf die Sabbathruhe in ihrem Geschäfte Ausnahmebestimmungen verlangten. Da ein Irrtum uns ausgeschlossen erscheint, stehen wir nicht an, alle, die es betrifft, der gröbsten Gewissenlosigkeit sowohl gegen die Mitunterzeichner der Petition, als auch gegen die Persönlichkeiten zu zeihen, die sich um einen günstigen Ausgang der Angelegenheit bemüht haben. Man darf sich nicht wundern, wenn jüdische Persönlichkeiten von Einfluß und Gewicht, die in der Oeffentlichkeit stehen, mit der Zeit die größte Scheu bekommen, sich der von dieser Seite ausgehenden Angelegenheiten in irgend einer Form anzunehmen. D. R. Wir sind demgegenüber vom Vorstand der Ortsgruppe-Cöln des Verbandes der Sabbathfreunde ermächtigt Folgendes zu erklären: Es beruht entschieden auf einem Jrrtunr des Herrn Beigeordneten Fuchs, daß eine Biehhandlung oder eine Metzgerei die irr Rede stehende Eingabe mit unterschrieben habe. Dieselbe ist vielmehr nur von Grossisten und Agenturgeschäften unterzeichnet. Hierunter sind allerdings einige Firmen, die in ihren Fabriken christlich es Personal am Samstag in religionsgesetzlich zulässiger Weise beschäftigen. Auf dieses Personal erstrectte sich ja aber auch der Inhalt der Eingabe nicht. Die Büros sind jedenfalls geschloffen. Der Herr Beigeordnete wird übrigens dieses Irrtums wegen noch interpelliert werden. So liegt die Sache. Das „Israelitische Gemeindeblatt" hätte es leicht gehabt, das zu erfahren. Daß es, ohne auch nur einen Schritt der Erkundigung zu tun, gegen „alle, die es betrifft", den schweren Vorwurf der „gröbsten Gewissenlosigkeit" erhebt, das ist wahrlich für uns Auden eine tief beschämende Tatsache. Man sollte doch erwarten dürfen, daß ein jüdisches Blatt den Grundsatz „anäiatnr st altsra pars“ auch gegen Juden nicht außer Acht lasse Das „Jsraeutische Gemeindeblatt" aber hält, wo es den „Frommen" eins auszuwischen gilt, einen Irrtum für ausgeschlossen und steht nicht an, die Ehre von Männern, die sich um die vitalsten jüdischen Interessen in anerkennenswerter Weise bemühten — an ihrer Spitze der Rabbiner der Synagogengemeinde, Herr Dr. Ludwig Rosenthal, — ohne jede Prüfunades Sachverhalts in den Staub zu ziehen. Wenn jüdische Blätter Juden so behandeln, dann können wir's von den antisemittschen nicht wohl besser verlangen. Würden wirklich in der Oeffentlichkeit wirkende jüdische Persönlichkeiten zukünftig ihre Aufgabe so wie das Gemeindeblatt verstehen und vor jedem Irrtum eines Verwaltungsbeamten erschrocken in die Knie sinken — nun, wir würden's zu verschmerzen wissen. Solange wir aber nicht das Gegenteil erfahren haben, glauben wir, daß solche Männer in der Oeffentlichkeit besser die Pflicht der Gerechtigkeit üoen werden, als das „Israelitische Gemeindeblatt".