Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 48 (1907)
- Issue
- Heft 25 (20.6.1907)
- Date
- 1907-06-20
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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48. JahraaiuL Sranhfurf a. HI., Sen 20. Juni 1907. 8. Tamus 5667. Det Sfeixielit erscheint jedeü Donnerstag. Abo»«e«e»t4: Gewöhnliche Ausgabe Mk. 1.50 vierteljährlich, HestauSgabe auf Kunftdruckpapier Mk. 3.— vierteljährlich. (Auslandspreise für die gewöhnliche AuSgabd' Oesterreich 8 Lr., KuNand 1 Hub., England S sh., Amerika 50 cts* Niederlande 1.80 fl.) Abonnements bei allen Postanstaltm. Buchhandlungen, sowie direkt bei der Ett^ition^HestauSgabe mm^irckt. gPßennÄrr 30 -fennige -Lr die sech-gespaltene LplqWÄeile; Rabatt nach Tarif. Jnseratenannahme nur durch Haasenstein u- Bog^r A--G. Conto bei der «. Sk. Postsparkaste «Sie« Sso. 7S605. Frankstrrt tu M. und deren Mlialen.Conto »et dem «. Postfparr»st-»«nt »»»«Mt Sk». Unsere verehrl. Postabonnenten bitte« wir «m rechtzeitige Erneuerung des «vonnements zum 1. Juli er. Uott |en$eit$ ars Meeres. Einen Brudergruß von eigener Art sendet man uns übers Meer: Drei Hefte einer Monatsschrift, die teils in jüdischer, teils in hebräischer und englischer Sprache gehalten ist und den Titel führt:. Sabhath Journal Published by the Jewish Sabbath Association (New-Z)ork). Hzs Sabbath Journal s steht jetzt in seinem zweiten Jahr und ebenso alt ist der Verband, der es begründet hat und herausgibt: Lebendige Zeugen der Kraft, mit der auch drüben im Lande des Dollars der jüdische Gedanke Gleichgesinnte zur gemeinsamen rettenden und erhaltenden Tat aufruft. Unter den Hunderttausenden, die auf der Ostseite der großen amerikanischen Metropole die Not der Zeit zusammendrängt, erwächst der Sabbath Association eine große und erhabene Aufgabe. Die Männer, die an der Spitze stehen, sind sich der unendlichen Wichtigkeit ihrer Mission bewußt, und sie verdienen das Zeugnis, daß sie der Größe des Zieles die Mittel zu seiner Erreichung anzupassen verstehen. Das Sabbat Journal, selbst eines der bedeutendsten dieser Mittel, indem es die jüdische Gesamtheit die Majestät des n!W* Gedankens immerfort ins Bewußtsein ruft und unermüdlich zu gemeinschaftlicher Arbeit im Dienste dieses Heiligtums mahnt, gibt uns über das Wirken der Sabbathfreunde in Amerika wertvolle Mitteilungen, die die deutschen Gesinnungsgenossen mit herzlicher Freude begrüßen werden. Auf dem East Broadway in New-Aork unterhält die Association ein „Employment Bureau", das mit gutem Erfolge tätig ist. In den letzten zwei Monaten hat es zahlreichen jungen Leuten, darunter auch Mädchen, geeignete Stessen verschafft. Das Bureau ist außer am Freitag und Schabbos täglich zwei Stunden für Arbeitsuchende geöffnet. Ueberaus segensreich hat der Verband unter den jüdischen Büchern gewirkt. Ein Brookliner Großbäcker, der seine Waren durch 17 Wagen an die Kundschaft befördern, läßt, wurde bewogen, seinen Betrieb am Sabbath einzustellen, und die Fuhrleute der jüdischen Bäcker in Brooklin haben auf Betreiben des Verbandes beschlossen, am Sabbath kein Brot mehr zu fahren. Eine interessante Einführung ist der sogenannte „Sabbathzettel". Diejenigen Bäcker nämlich, die am rQttr ihr Geschäft geschlossen halten, dürfen, ihre Waren mit einer: von der Sabbath - Association gelieferten Marke zeichnen, die den Käufer vergewissert, daß er es nicht mit einem rat? zu tun hat. Wiederholte Mahnungen an die jüdischen Frauen, beim Einkauf auf den „Sabbatbzettel" zu achten, sind von guter Wirkung gewesen, und man findet die mit diesem Zeichen versehenen Brote schon in einer großen Zahl von Geschäften.' Die „Sabbathzettel" tragen die Aufschrift: M' nK rattfn dv nx mor ein schöner Gedanke, dessen pädagogische Nebenwirkung das Sabbath- Journal mit Recht betont. Die Association begnügte sich jedoch nicht mit der Institution des „Sabbathzettels", sondern schuf, um dieser einen größeren Erfolg zu sichern, eine eigene Bäckerei, deren Gründungskapital, 10000 Dollar, durch Aktienausgabe aufgebracht wurde. Das Unternehmen, das sich The Six Day Baking Company nennt, hat sich gut entwickeltes produziert jetzt täglich 1500 Laib Brot und zahlt eine Dividende von 25 Proz. Behufs Erweiterung des Betriebs wurden jüngst 200 neue Anteile zu 10 Dollar ausgegeben. Die Agitation, die die Affociatton entfaltet, kann als mustergültig bezeichnet werden. In New-Z)ork hält ein eigens zu diesem Zweck angeftellter Redner jeden Sabbath in einer anderen „Schul" einen Vortrag über die Bedeutung der Berbandsarbeit. Aber die Agitation wird nicht auf New-Uork allein beschränkt. Ein Vertreter des Verbandes ist fortwährend mit. der Propaganda in anderen Städten beschäftigt. Auf diese Weise ist schon eine beträchtliche Anzahl von Ortsgruppen gegründet wordenja es ist in einer Reihe von Fällen auch gelungen, Geschäftsinhaber, die den ratf nicht mehr beachteten, wieder für die heilige Sache zu gewinnen. Ein in letzter Zeit vollzogener Fortschritt des Verbandes ist die Gründung eines Frauenvereins ini Anschluß an die allgemeine Organisation. Die Jewish Sabbath Association ist mit Recht stolz auf das, was sie während der kurzen Zeit ihres Bestehens geleistet hat. Irrig freilich ist es, wenn das Sabbath Journal der Association auch das Verdienst zuschreibt, die Gründung des Verbandes der Sabatthfreunde in Deutschland und des Frankfurter N2V 'iplV-Vereins veranläßt zu haben. Indessen wird man in Deutschland, weit davon entfernt, sich durch diesen chronologischen Irrtum verletzt zu fühlen, die Leistungen der wackeren Führer der Association gerne anerkennen und deren Arbeit mit aller Aufmerksamkeit Verfölgen. Die Sabbathfreunde diesseits und jenseits des Ozeans müssen - sich durch den Austausch ihrer Erfahrungen und durch das aneifernde Beispiel, das sie einander geben, in der Arbeit für ihre große Sache gegenseitig unterstützen, . KochenruiröjHau. Her öflerreichijche öerroalfungsgerichfshof Ober 9as Schächten. Der österreichische Berwaltungsgerichtshyf ließ am 11. d. Mts. eiNk^ Entscheidung von hervorragender Tragweite ergehen. Er hob in, letzter. Instanz das von der Wiener Gemeindeverwaltung beschlossene Schächtverbot als dem Staatsgrundgesetz von 1867 widersprechend und somit rechtsungültig auf. Der Rechtsstreit, den der hohe Gerichtshof durch dieses Xtrtcif erledigte, hat eine ziemlich lange Geschichte. Der niederösterreichische Landtag beschloß im Jahre 1904 die Regierung um ein Schächtverbot zu ersuchen und empfahl gleichzeitig der Wiener Stadtverwaltung ein solches Verbot zu erlassen. Letztere leistete der Aufforderung bereitwilligst Folge imd zwar in der Weise, daß die Gemeinde-Körperschaften einen Antrag genehmigten, „daß sämtliche Schlachttiere, bevor ihnen das Blut entzogen wird, durch Stirnschlag zu betäuben sind." Der Vorstand der Kultnsgemeinde erhob gemeinschaftlich mit dem Oberrabbiner Dr. Güd emann gegen diesen Beschluß bei der Statthalterei Beschwerde, der unter Hinweis auf die durch Staatsgrundgesetz gewährleistete Gewissens- und Glaubenfreiheit und auf die veterinärtechnischen Gutachten, wonach „von einer Mißhandlung des Tieres oder einer Tierquälerei nicht die Rede sein kann," stattgegeben wurde. Ein Rekurs des Bürgernieisters Dr. Lueger an den Minister des Jnnertl wurde aus denselben Gründen zurückgewiesen. Nun appellierte Dr. Lueger beim Verwaltungsgerichtshof uud machte geltend, daß das Recht der Stadtverwaltung, auf dem Gebiete der Sittenpolizei selbständige Anordnungen zu treffen, verletzt sei. In der Verhandlung betonte der Vertreter der KultusgeMeinde, Dr. Gustav Ko hu, daß nach unbezweifelbarer Feststellung das Schächten eine jüdische Religionsvorschrift und der Stirnschlag gleichbedeutend mit einem Verbot des Schlichtens . ist. Danach dürfe die Gemeinde ebensowenig aus sittenpolizeilichen Gründen eine Anordnung wie die angefochtene erlassen, wie etwa eine Frohnleichnamsprozeffion aus straßen - polizeilichen Gründen untersagt werden könne. Aber abgesehen davon lägen nach den Gutachten der größten