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Der Israelit · 1907-05-30 · Heft 22 (30.5.1907) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
48 (1907)
Issue
Heft 22 (30.5.1907)
Date
1907-05-30
Page
– (sequence 1)
Language
German
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ftatMsf m KUkmm h nais so. iHfli 1907 48. Jahrgang. Sranhfurf a. IR., den 17. Slwm 5667. m Der 3fcr*eUt «scheint jeden Donnerstag. «bvmre«e»rts: Gewöhnliche Ausgabe Mk. ILO vierteljährlich, HestmtSgave auf Smrftdrsckpa-ier Mk. 3.— viertegährWh. (AnSbmdSpreise fte Mt gewöhnliche Ausgabe: Oesterreich S Kr„ NuUand l Rub., MAänd s sh., Amerika 60 öfe., MedÄkande tchy fl.) Abonnements bei aSen Postanstalten, BuchhandKm-e«. fch-ie dlrttt bei-tzM- «rvedition. SeMmSsabe nvr d«ekt. L«i-»nter fll> Ptzrrwsk Nr die Ma&MmjWmfr&fci «avatt nach Tarif. JnfewümaMchmems tat* H aal MsteinB»«l<r.MM.-« i ÜtnUUlUt *. M OtaWMflO MW» «O. »FOKM --. Frankfurt a. M. «nd deren Filialen. «onto tat dem «. OoGsparra«Ma»t HmtachDt»-. iss« Wir bitten um um gehende Einsendung der noch rückständigen Abonuemen tsbe träge für das I. und 8. Quartal. Die am 3. Juni noch offen stehenden Beträge werden ohne weitere Benachrichtigung unter Zuschlag der Kosten durch Nachnahme erhoben. Yirfäd Ses „Jsraeüf“, 6. m b. 8. vo» Archts Mgeär II. Bon dem Verfahren, das seitens der Berliner jüdischen Gemeindebehörden in der Disziplinarsache des Dr. Emil Cohn eingeschlagen worden ist, hat der Syndikus Justizrat Lilienthal in seiner bekannten Erklärung gesagt, es sei, wie er glaube, „ein in jeder Beziehung korrektes gewesen". Nun, uns will es scheinen, als ob keine Behauptung des Herrn Lilienthal mit den Tatsachen so sehr im Widerspruch stehe, als gerade diese. Denn das Urteil der Gemeindebehörden selbst, das dieser Herr mit allen erlaubten und verbotenen Mitteln der Dialektik fv .tzotts^ es tmch.-auf befangenen wirken mW" Kinderspiel im Vergleich zu dem Rechtsgang, aus dem es zustande gekommen ist. Das Abc aller geschriebenen undungeschriebenenProzeßordnungen der verschiedensten Völker und Zeiten ist die Forderung, daß dem zur Verantwortung gezogenen die Anklage mitgeteilt und daß ihm G legenheit gegeben werde, sich darüber vor dem urteilsuchenden Richter zu äußern. Diese primitivsten Postulate der Gerechttgkeit find in dem Verfahren gegen Dr. Cohn nicht erfüllt worden. Von den. drei Punkten der Anklcwe hat man ihm nur w aen eines einzigen Eröffnung gemacht. Daß außer dem Fäll Przygode auch die angeblichen Verfehlungen, die er durch sein Verhalten im Falk- Realgymnasium und seine Gedenkrede aus Herzl begangen haben sollte, zum Gegenstand der Anklage gemacht wurden,".das hat Dr. Cohn erst erfahren, als er bereits" verurteilt war. Im Fall Przygode war ihm wenigstens m der von den Herrn Jakoby und Lilienthal geführten „Vor untersüchung^^Gelegenheit gegeben worden, sich ausführlich zu erklären/ darüber lag. auch der Gemeindevertretung bei ihrer Entscheidung ein — allerdings nur ganz allgemeinl^gehaltenes und dMer fast wvkÄoses Protokoll vor. Diebeiden anderen AnÜagepunkte jedoch , bildeten den Fnhält des geheimen Dossier, der nur den Richtern bekannt werden durste. So konnte es kommen, daß der Repräsentant Benas Levy, der bei der Verurteilung des Dr. Cohn mitgewirkt hat, noch bis vor einigen Tagen der Meinung war, der zionistische Unterricht im Falk-Realgymnasium habe drei Monate nach dem Amtsantritt des Predigers, im Juni 1906, stattgefunden, während es in Wirklichkeit feststeht, daß die Tätigkeit Dr. Cohns an jener Schule bereits im März 1906, also vor seinem Eintritt in die Dienste der Gemeinde aufgehört hatte. Wenn es nicht aus der schon gekennzeichneten Art der Lilienfeldschen Rechtfertigung zur Genüge deutlich geworden wäre, so hätte man es jetzt aus dem Mund des Herrn Benas Levy erfahren, wie trefflich die Repräsentanten über den zu beurteilenden Sachverhalt informiert worden sein müssen. Den Mann aber selbst zu hören, besten Wohl und Wehe zur Entscheidung stand, das kam diesem sonderbarsten aller Richterkolleqien gar nicht in den Sinn. So sieht das Verfahren aus, von dem Herr Lilienthal in seinem unbegrenzten Vertrauen auf die Naivetät des Publikums sagte, es sei, wie er glaube, „ein in jeder Beziehung korrektes gewesen". Es gibt nur eine Erklärung für die Mißachtung der Rechtsnorni, wie sie in dem Prozeß gegen Dr. Cohn auf Seiten der Gemeindebehörden zu Tage getreten ist: Man war von vornherein entschlossen, sich dieses Mannes endlich zu entledigen. Ein Rabbiner, der ehemals seinen Vorgesetzten mit einem so unerhörten Freimut tzegegnst war und der jetzt gar eines christlichen Gymnasialdirektors Ungnade durch seine kompromittierenden Reden herabzubeschwören drohte, ein solcher Rabbiner hatte in der Berliner jüdischen Gemeinde keinen Platz. So beschloß denn auch der Vorstand, noch bevor er Dr. Cohn zur Rede gestellt, besten Suspension vom Amt. Herr Lilienthal sagt, die Suspension sei verfügt, worden mit der Maßgabe, daß der Beschluß itt Kraft treten solle, falls Dr. Cohn dem ersten Gemeindevorsteher in Anwesenheit des Syndikus im wesentlichen zu- Zäbe, was ihm voraeworfen wurde. Was haben sich denn aber die Juristen des Vorstandes dabei gedacht? Handelte es sich denn um eine Polizeiübertretung, die ohne vorherige Anhörung des Beschuldigten durch einen bedingten Strafentschied geahndet wird? Und wie kommt denn der Vorstand dazu, das Inkrafttreten der Suspension von dem Ermessen des einzigen Herrn Jakoby, ob die Erklärung T)r. Cohns die gegen ihn erhobenen Vorwürfe im wesentlichen zugibt, abhängig zu machen Y Doch diese Fragen stellt nur, wer nicht steht, )aß es den Herren gar nicht darauf ankam, die Wahrheit zu finden. Sie hatten die Wahrheit Ihr Wille war die. Wahrheit. Hier liegt der Schlüssel zum Verständnis des weiteren Verlaufs des traurigen Schauspiels, das 'die Führer der israelitischen Gemeinde in der deutschen Reichshauptstadt der Welt geboten haben. Dr. Cohn hat behauptet: „Es geschieht Unrecht ans dem Bureau der größten jüdischen Gemeinde Deutschlands." Die Richtigkeit diestr Behauptung wird kein Unbefangener in AbtzÄe stellen. Daran kann die Tatsache, daß die von Dr. Cohn gegebene unwahre Darstellung des jüdischen Volksbegriffs die entschiedenste Zurückweisung verdient, nicht das geringste ändern. Wir verurteilen diese die geschichtliche Stellung des Judentums völlig mißachtende Auffassung des T)r. Cohn/ aber weit schärfer verurteilen wir eine jüdische Gemeindebehörde, die diese Auffassung ihres Predigers kennen mußte und dennoch — obendrein unter Nrchtberücksichtigyng gewichttger Umstände — das bekannte Urten gegen ihn ausgesprochen, eine jüdische Gemeindebehörde, die in dem Bollbewußtsein ihrer unbeschränkten Machtherrlichkeit sich über alle Forderungen des Rechts und der Billigkeit kühn hinwegzusetzen gewagt hat. Kocheyrrmöscha«. Die BiierretdHfdKR Refthsratsmahlen. ' Noch immer ist nicht in allen.Wahlkreisen der österreichischen Monarchie die Entscheidung gefallen. Eine größere Anzahl von gälizischen Mandaten werden erst in den nächsten Tagen ihre Inhaber erhalten. Aber im allgemeinen läßt sich doch auch in Galizien schon der Ausgang des Kampfes überschauen. Das Ergebnis der Wahlen in den westlicken Teilen der Monarchie bedeutet für die Juden keine w sentliche Veränderung. Die Gewinnste der Christlichsozialen reichen zwar bei weitem nicht an khre hochgespannten Erwartungen heran, und von einer spezifisch christlich-sozialen Regierung wird keine Rede sein können/ aber immerhin ist von einem Zurückgehen des Antisemittsnms nichts zu merken. Die zwei Wiener jüdischen Mcindäte werden kaum von großer Bedeutung sein/ denn die Liberalen, bei denen die jüdischen Vertreter Unterstützung finden können, sind dezimiert, und von den Sozialdemokraten, die zur stärksten Partei herangewachsey sind, ist für besondere jüdische Anliegen nicht viel zu erwarte« — trotz

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