Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 48 (1907)
- Issue
- Heft 15 (11.4.1907)
- Date
- 1907-04-11
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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Vrzie^tmcj (itid £»et? re « E.D-CX. bZOLIS cl)e Beil SAb zumvusraei Jsraelif y_ Die Dsrveiettrage. Referat, erstattet auf der Hessischeu Lehrerkonserenz am 1. Januar 190 7 in Fulda. Bon S. Freudenberger in Flieden. (Schluß.) Schließlich ist ja auch noch in Erwägung zu ziehen, daß der Lehrer in Orten, woselbst keine Vertreter zur Stelle sind, infolge des Vorbeteramtes gar nicht frei über seine Ferien verfügen kann. Ein allgemeiner Grundsatz lautet: //Wo Pflichten sind, da sind auch Rechte". Dieses Prinzip wird hier ganz durchbrochen: Als Vorbeter haben wir nur Pflichten, aber gar feinen Anspruch aus Bezahlung. Von gewisser Seite wird nun behauptet, daß durch den Bezug von Accidentien dem Vorbeter ein Aequivalent für seine Dienste geboten sei. Meine Herren, Sie alle werden wohl wissen, wie es in dieser Hinsicht bestellt ist. Mit Recht kann man hier sagen: „Viel Geschrei und wenig Wolle". Der Ertrag der Accidentien dürfte sich wohl in den meisten Fällen höchstenfalls auf 50—80 Mark belaufen. Vielleicht werden einige glückliche Kollegen in den größeren Gemeinden mit höheren Zahlen rechnen können, aber im Durchschritt wird unsere Berechnung wohl stimmen. Bildet ein so geringes Nebeneinkommen auch nur im Entferntesten ein Entgelt für das hohe Maß von Anforderungen, die an den Lehrervorbeter gestellt werden? Außerdem liegt die Höhe der Accidentien ganz im Belieben der Gemeindemitglieder und steigt und fällt genau in dem Grade, wie der Lehrer eben in der Gunst seiner Gemeinde steht. Und dann drücken sie das Ansehen deß Lehrers herab. Muß dem Lehrer nicht die Zornesröte ins Gesicht steigen, wenn ihm irgend ein Dorfgewaltiger mit herablassender Gönnermiene ooram publico ein 50 Pfennigstück für einen ■jnacf 'v in die Hand drückt? Drum sage ich: Fort mit diesen Accidentien, fort mit diesen Almosen!! Wir fordern ein angemessenes Gehalt, wie es uns mit Fug und Recht zusteht! In Hessen- Darrnstadt, Baden, Sachsen-Weimar rc. erhalten die staatlich angeftellten jüdischen Lehrer recht ansehnliche Vergütungen für das Vorbeteramt, obwohl recht häufig ganz kleine Gemeinden dafür aufzukommen haben. Sollte sich das nicht auch bei uns bei einigem guten Willen ermöglichen lassen? Es ist bezeichnend für die Bewertung unserer Stellung, daß der große Staat Preußen sich in dieser Hinsicht von den kleinen Bundesstaaten beschämen läßt und daß hier unter Gutheißung jüdischer Behörden den jüdischen Lehrern eine A u s n a h m e st e l l u n g zugewiesen wird, während man sich sonst in jüdischen Kreisen mit Zorn und Empörung gegen Ausnahmegesetze und gegen jegliche Verkümmerung der staatsbürgerlichen Rechte auflehnt und mit Recht ereifert. Aber vielleicht kommt man uns auf anderen Gebieten entgegen. Das Gegenteil ist der Fall. Zu welchen Härten die rücksichtslose Behandlung der jüdischen Lehrer führt, das hat sich im letzten Jahre bei der Neuregulierung der Lehrergehälter gezeigt. In sehr vielen Fällen haben die jüdischen Gemeinden die Erhöhung des Lehrergehaltes abgelehnt, sodaß der jüdische Lehrer einige Hundert Mark Gehalt weniger bezieht als der christliche Kollege, der von Nebenämtern gänzlich befreit ist. Wenn es sich aber um Besetzung von Lehrerstellen handelt, dann wird oas Vorbeteramt durchaus nicht so gering augeschlagen. In erster Linie beurteilt man da den Lehrer nach seiner Qualifikation für dieses unbesoldete Nebenamt. Wir habet: daher ' schon häufig die traurige Erfahrung gemacht, daß ganz hervorragende Lehrer in kleinen Stellungen ausharren müssen, während oft ganz mittelmäßige Kräfte zu den schönsten Stellungen aufrücken, wenn sie gesanglich besser begabt sind. Mit Recht können wir Lehrer von unseren Gemeinden verlangen: Wenn ihr so hohe Anforderungen an euren Vorbeter stellt, dann habt ihr auch die Pflicht, denselben zu honorieren! Mit Zuversicht wollen wir hoffen, daß in Zukunft unsere in der Synagoge zu leistenden Dienste der Heiligkeit des uns anvertrauten Amtes gemäß einer Bezahlung wert erachtet werden, und da halte ich eine Vergütung von 250 Mark pro Jahr nicht zu hoch gegriffen? Woher aber das Geld nehmen? Diese Frage ist gewiß leichter gestellt als beantwortet. Unsere Regierungen bewilligen selbstredend für dieses Nebenamt prinzipiell nicht das Mindeste. Auch müssen wir zugestehen, daß viele kleine Gemeinden infolge stetigen Wegzugs steuerkräftiger Mitglieder an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit angelangt find, so daß voll dieser Seite in nieten Fällen auch nichts zu erlangen ist. Und doch muß Wandel geschaffen werden! Wo die Notwendigkeit des Nehmens erkannt wird, da wird sich auch schon ein Weg finden. Es sind schon größere Summen gefordert und gefunden worden. Wenn auch Regierung und Gemeinden versagen, so haben wir in Hessen doch noch eine Zwischeninstanz, die hier vermittelnd eingreifen könnte. Das sind unsere Vorsteher ämt er. Sie sind die einzige Vorgesetzte Behörde des jüdischen Borbeters. Die Vorsteherämter haben infolge organischer Verbindung des Borbeteramtes mit dem Schulamte das Borschlagsrecht bei Stellenbesetzungen. Sie stellen den Vorbeter an, vereidigen ihn, überwachen dessen Lebenswandel, haben das Recht, ihn zu disziplinieren und zu entlassen. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Gemeinde und Vorbeter haben die Vorsteherämter zu schlichten und zu richten. Es unterliegt daher auch keinem Zweifel, daß genannte Behörde ohne Weiteres die Besoldung der ihr unterstellten Beamten in die Wege leiten muß, genau so wie die Regierung für die ihr unterstellten Lehrer oder wie der Fabrikdirektor für die seiner Aufsicht unterstellten Angestellten zu sorgen hat. Haben die Vorsteherämter einmal die Ueberzeugung gewonnen, daß es eine Ungerechtigkeit ist, dem israelitischen Lehrer bezw. Vorbeter noch länger vorzuenthalten, was dem christlichen Lehrer schon seit zehn Jahren zugebilligt ist, dann wird sich der Weg zur Erfüllung unserer gerechten Forderung schon sehr leicht finden lassen. Ich denke in erster Linie an die Erhöhung der Provinzialsteuern. Es sind in letzter Zeit allenthalben die Kommunalsteuern, die Kreissteuern rc. erhöht worden, warum sollten nicht auch die israelitischen Provinzialsteuern eine kleine Steigerung vertragen können? Nach einer von mir aufs eingehendste veranstalteten Prüfung würde eine Erhöhung dieser Steuer um 8 Prozent in allen Bezirken ausreichen, den unbemittelten Gemeinden die Mittel zur Besoldung ihrer Vorbeter zur Verfügung zu stellen. Diese Erhöhung bedeutet für den Niedrig- oder Mittelbesteuerten sehr wenig. Und der Hochbesteuerte, der bei einem Jahreseinkommen von 5—6000 Mark mit 60—80 Mark besteuert ist, kann doch mindestens ebenso gut eine Mehrbesteuerung von 5—6 Mark ertragen, als die Lehrer bei einem Durchschnittseinkommen von 15—1600 Mark jährlich einen Ausfall von 250 Mark. In erster Linie würden natürlich die reichen Stadtgemeinden von dieser Steuererhöhung betroffen werden. Aber:' hierin läge gerade ein gerechter Ausgleich. Denn fortwährend absorbieren sie die reichen, leistungsfähigen, steuerkräftigen Mitglieder der immer mehr zusammenschrumpfenden Landgemeinden. Während letztere zumeist 300—500 Prozent jüdische Steuern erheben müssen, kommen die größeren Stadtgemeinden, infolge ständigen Zuwachses steuerkräftiger Mitglieder mit 100—125 Prozent vollständig aus. Wäre es da nicht recht und billig, daß die Stadtgemeinden nach dem jüdischen Prinzipe hl HD nt nach der Devise: Alle für Einen und Einer für Alle, auch einmal etwas für die kleineren Landgemeinden täten, zumal es sich hier um Deckung einer längst fälligen Ehrenschuld handelt. Möchten meine Anregungen auf fruchtbaren Boden fallen! Wir Lehrer werden uns mit doppelter Lust und Liebe dem wahrlich nicht leichten