Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 48 (1907)
- Issue
- Heft 3 (17.1.1907)
- Date
- 1907-01-17
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Der Israeli Eil Centratargan [Or das irflodixe Jadeotno lif rfaiet m Dr. Ltknn la nbic 48. Jafirsang. Frankfurt a. M., den 17. Januar 1907. 2. Sch’roaf 5667. M 9. Der JSvaeüt erscheint jede» Donnerstag. Abonnements: Gewöhnliche Ausgabe Mk. 1.50 vierteljährlich. HestauSgabe auf Kunstdruckpapier Mk. 3.— vierteljährlich. (Auslandspreise Mdift, geOöhnliche Ausgabe: Oesterreich 2 Kth Rußland 1 Luv., England 2 sh., Amerika 50 cts., Niederlande 1,20 fl.) Abonnements bei allen Postanstalteu, Buchhandlungen, sowie fln|i>l>>lwinMMW«WMiWg»>lIi ThhIi 11 Pfennige für die ,'echsgespaltene Colonel-Zeile; Rabatt nach Tarif: JnfrrLtenannahme nur durch Häasensteiu u. Bögler A^S. Lu Conto ieira|^|Pwi)at!ii{ie Wien No. 796Ö5. Frankfurt a. M. und deren Filialen. Conto bei dem K. Postsparkaffenamt Bndapest No. 18424 Die neueste Cat des Uerbands der deutschen luden. In die Freude über den errungenen Erfolg mischt sich nur das Bedauern über die inneren Verhältnisse der preußischen Judenheit, die bei dem Ringen um das kostbare Gut der jüdischen Schule zunächst dm Einfluß der als Führer sich aufspielenden Verbands-Kreise zu bekämpfen und somit ein gut Teil Kraft nutzlos zu verausgaben hatte. Die Liebenswürdig ketten, mit denen die „gesetzestreuen Verbände und Vereine" jetzt nach beendeter Schlacht von dem Moniteur der liberalen Judenheit bedacht werden, sind der glänzendste Beweis für die Richtigkeit der von ihnen verfolgten Politik. Ohne das Eingreifen dieser gesetzestreuen „Verbände und Vereine" könnte der Verband der deutschen Juden heute vielleicht auf den Trümmern der jüdischen Volksschule ein Siegesfest feiern, dessen Katzenjammer noch einige Generationen hindurch der preußischen Judenheit in allen Gliedern liegen möchte — trotz Gleichberechtigung und obligatorischem „Religions"- Unterricht. So schrieben wir an dieser Stelle, als es im Juni vorigen Jahres galt, einen Rückblick aus den grade beendeten Volksschulkampf zu werfen und die Bilanz des Errungenen, Erhaltenen, Eingebüßten zu ziehen. Der Entwurf des preußischen Bolksschulgesetzes hatte bekanntlich das HalkH^zlen.DM Belieben, oer Kominünen prcksgeöen, mit anderen Worten diese Schulen auf den Aussterbeetat setzen wollen. Ein Schrei der Entrüstung ging durch die Reihen der gesetzestreuen preußischen Juden, als diese Absicht bekannt wurde, und bis tief in die an jüdischen Schulfragen noch interessierten neologen Kreise hinein fand der ehrliche Ruf um Rettung der jüdischen Volksschule lauten Widerhall. Sagte man sich doch, daß es heute mehr als je jüdischer Schulen bedürfe, um Kopf und Herz unserer Jugend auch nur halbwegs für die Ideale der jüdischen Wahrheit —was immer dem Einzelnen auch Wahrheit sei — zu gewinnen, und daß in einem Augenblicke, in dem der Staat sich entschlossen auf den Boden der Konfessionsschule stellt, die Sache der jüdischen Konfessionsschule unmöglich legislatorisch preisgegeben werden könne und dürfe. Da trat der „Verband der deutschen Juden" auf den Plan. Mit dem Tatendrang des Neulings, der seine Existenzberechtigung erweisen muß, stürzte er sich in Eingaben, Denkschriften und persönlicher Beeinflußung der maßgebenden gnstanzen in den Kamps, und als die im ersten ugenblick etwas verblüffte jüdische Oeffentlichkeit aus ihrer Betäubung erwachte, siehe, da zog im Frührotschein unter oer Firma „Verband der deutschen Juden" der waschechte Berliner Freisinn mit wehenden Bannern einher und, in großen Lettern prangte darauf — mit juristischen Schnörkeln allerdings reich verbrämt — die wohlbekannte Parole: Es lebe die „jüdisch-christliche Simultanschule". „Nieder mit der — fi done — allzu jüd ischen jüdischen Volksschule!" Was folgte, ist allbekannt. Trotz Verband, trotz der Herren Cassel, Peltasohn und Genossen gelang es in zäher Arbeit erstens den Bestand der vorhandenen öffentlichen jüdischen Volksschulen von der Willkür der Kommunalverbände unabhängig zu machenzweitens die Errichtung neuer öffentlicher jüdischer Volksschulen dadurch zu erleichtern, daß § 67, Abs. 3 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 für den ganzen Umfang der Monarchie Geltungskraft erlangte gelang es endlich, auch für den — immer nur als Notbehelf anzufehenden — Religionsunterricht im Rahmen der gegebenen Verhältnisse angemessene Staatszuschüsse zu sichern. Als wir uns damals die Freiheit nahmen, die Schnörkelschrift auf den Bannern des unentwegt freisinnigen Verbandes ein wenig zu entziffern, als wir uns verpflichtet glaubten, den 700 ins Garn gegangenen preußischen Gemeinden die Augen darüber zu öffnen, welcher Führung sie M MMl im Begriffe waren, da wurde uns — weflWuch nicht öffentlich — hie und da wohl entgegengehalten, wir hätten den Matadoren des Verbandes unrecht getan. Es liege höchstens ein taux pas vor, der unter dem erzieherischen Einfluß gesetzestreuer Verbandsfreunde leicht wieder korrigiert werden könne, ein faux pas von der Art etwa, wie die berüchtigte Verbandseingabe gegen die „Abgesplitterten", die man uns ja ebenfalls unter die Kinderkrankheiten des „Verbandes" zu rubrizieren zumutet. Und nun? Der „Verband der deutschen Juden" hat sich bemüßigt gefunden, die preußischen Gemeinden wieder einmal mit seinen guten Ratschlägen zu beglücken — er veröffentlicht „Leitsätze für die Ausführung des preußischen Volksschulgesetzes", die zwar praktisch wertlos sind, weil sie ohne Kenntnis der noch zu erwartenden st a a t l i ch e n Ausführungsbestimmungen verfaßt sind, die aber mit umso erschreckenderer Deutlichkeit den Geist offenbaren, der die Leiter des Verbandes noch immer beseelt, den Geist echt assimilatorischer Feindseligkeit gegen die jüdischeVolksschule und die von ihr bedingte religiöse Eigenart des Judentums. Diese /Leitsätze", die der Vorstand sich zum Ueberfluß noch vom Ausschuß hat genehmigen lassen, finden unsere Leser an anderer Stelle dieser Nummer (Seite 6) im vollen Wortlaute veröffentlicht, und man braucht nur die Ueberschriften — aber nicht diese allein — zu lesen, um die Tendenz dieser Anleitung zu erkennen. „Auflösung einer bisher bestehenden öffentlichen jüdischen Schule" — das ist das Ideal, das den Herren vom Verband bei Tag und Nacht offenbar mit lockender Allgewalt vorschwebt, und das sie darum, entgegen aller Logik und aller natürlichen Gliederung, an die Spitze ihres Schul-Katechismus stellen. Zwar bekundet das neue Gesetz unzweideutig, daß es in erster Linie die bestehenden öffentlichen jüdischen Schulen erhalten, daß es in den neuen Provinzen ihre Errichtung und Erhaltung fördern, daß es die Kommunen veranlassen will, durch Zuschüsse die dadurch den jüdischen Gemeinden erwachsenden Lasten zu erleichtern — tut nichts, die jüdische Volksschule — wird — verbrannt, ja wär', wie's scheint, schon dieserwegen wert, dreimal verbrannt zu werden. Statt jetzt — da der „Verband" doch nun einmal unterlegen ist — mit ehrlicher Objektivität die Gemeinden dahin zu braten, wie sie. die geschaffene gesetzliche Konstellation zur Erhaltung, zur Kräftigung ihrer Schulen, zur Rettung ihrer Zukunft durch die Neugründung solcher Schulen am wirksamsten auszzmützeu vermögen, statt. einmal auf. zehrr Minuten nur an die vielen tausende deutscher ~ Juden zu denken, denen ihr Judentum nicht eine lästige Zugabe zum deutschen Staatsbürgertum, sondern der Inbegriff ihrer Lebensziele ist — grübeln die Berbandsjuristen eine detaillierte Anleitung zurecht, wie man vor allen Dingen „öffentliche jüdische Schulen" nicht gründet, sondern auflöst, auflöst, um an deren Stelle ein Nichts zu setzen. Wir sagen mit vollem Bewußtsein: ein N i ch t s. Denn die „jüdisch-christlichen" Schulen, von denen der Verband träumt und die im Gesetze selbst unter diesem Namen überhaupt nicht und in Wirklichkeit nur als geduldete Unica existieren, diese „jüdisch-christlichen" Schulen, sind zwar ein vorzügliches Schlagwort für den Emanzipationskampf, ein guter' Köder für jüdische Lehrer, die eine Staatsanstellung begehren — aber sie sind innerhalb der heutigen politischen Verhältnisse, das weiß der Verband ganz genau, überhaupt nicht erreichbar. Wären sie es aber auch, so braucht man ja nur nach Berlin zu schauen, um sich die Konsequenzen der Entwicklung klarzumachen, die der „Verband" erstrebt, und die er den preußischen Gemeinden unter geschickter Hervorhebung ihrer Entschließungsfreiheit sachte aufzudrängen sucht.