Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 97 (9.12.1901)
- Date
- 1901-12-09
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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2150 verfolgten Juden die Gastfreiheit zu versagen. Eine von Aldermann Silver eingebrachte Gegenresolution, welche die Regierung auffordcrt, in der nächsten Scstion dem Parlament ein Gesetz gegen die Fremden-Einwcinderung vorzulegen, wurde abgelehnt, dagegen der zweite Pastus der Resolution Gordon mit 10 gegen 7 Stimmen und der dritte einstimmig angenommen. Endlich wurde beschlosien, Abschriften der ganzen Resolution den jüdischen Korporationen Londons und den englischen Zeitungen zuzustellen. Nachrichten. Hannover, 8. Dez. Am Sonntag, den 1. dss. Mts. fand die ordentliche Kuratoriumssitzung der „Israelitischen Erziehungsanstalt zu Ahlem" statt. Der Vorstand war in der Lage, einen nach jeder Richtung hin höchst befriedigenden Bericht über das lausende Jahr vorzulegen, der demnächst, nach Abschluß der Rechnung Ende Dezember, veröffentlicht werden wird. Besonders befriedigten die Statistik über die bisher ausgebildeten Lehrlinge und die miigetheilten Briefe mehrerer derselben nebst den Aeußerungen ihrer Arbeitgeber. Einen wichtigen Gegenstand der Verhandlungen bildete die Berathung von Statutenänderungen, vor allem die Erhöhung der Marimalmitgliederzahl des Kuatoriums von 25 auf 50. Durch diese Maßregel soll die Möglichkeit geschaffen werden, mehr als bisher Mitglieder der zahlreichen für die Anstalt wirkenden Lokal-Komitees zu Mitgliedern des Kuratoriums zu wählen, um dadurch die Verbindung der Anstalt mit ihren Tausenden von Freunden in ganz Deutschland noch enger als bisher zu gestalten. Der Vorschlag des Vorlandes fand einstimmige Annahme, und wird das Kuratorium in der Lage sein, die wünschenswertste Zuwahl vorzunehmen, sobald der Beschluß church die Kgl. Negierung genehmigt ist. Bezüglich der vorgelegten letzten Jahresrechnung wurde dem Vorstande Entlastung ertheilt und der Voranschlag für das nächste Jahr genehmigt. Die Baupläne des Mädchenhauses waren ausgelegt und fanden allgemeine Zustimmung. Dieselben sind auch schon der Baupolizei eingereicht, und es soll sofort nach Eintreffen der Genehmigung mit dem Bau begonnen werden. Nach der oben erwähnten Statistik sind bislang 66 Lehrlinge in der Anstalt ausgebildet,- davon befinden sich 42 Gärtner und 1 Tischler in Stellung; darunter 25 in Deutschland, 10 erfüllten ihre Militärpflicht, 8 haben ihren Beruf gewechselt, über 3 fehlen gegenwärtig Nachrichten und 2, die eben ihre Militärzeit beendet baben, sind noch ohne Stellung. Es gelangte auch das .Verhältnis; der Anstalt zu dem „Bodenkultur-Verein'^ in Berlin zur Besprechung, und es wurde festgestellt, daß als einer der Hauptzwecke und Ziele des „Bodenkultur-Vereins," bei besten Gründung im Jahre 3897 bestimmt war, „für die kräftige Unterstützung und Hebung der Israelitischen Erchcbungsanstali in Ahlem einzutreten." Einen wenig günstigen Eindruck erhielt darum die Versammlung durch die Feststellung, daß der „Bodenkultur-Verein" bislang für die Zwecke der Ahlemer Anstalt noch gar nichts gethan bar, dagegen aber in jünaster Zeit einen ne-uen Verein gründete, welchem er eine Subvention von 3000 Mk. jährlich zwecks Erziehung von sechs Knaben zuwenden will. E^ berührten diese Feststellungen um so peinlicher, weil der „Bodenkultur-Verein" lim Gegensatz zu seinem wirklichen Handeln) in seinen Veröffentlichungen fortgesetzt betont, daß er mit der Ahlemer Erziehungsanstalt Hand in Hand gehe. Juristischer Beirath des „Israelit." Unsere Abonnenten erhalten unentgeltliche Auskunft in allen Rechtsangelegenheiten. Abonneinentsqnittung ist gefl. beizulegen. Auch wolle man angeben, ob man die Anfragen brieflich oder im Blatte beantwortet zu haben wünscht. Die Anfragen werden von einem bedeutenden Juristen eingehend beantwortet. S. F. in M.: Im Prozeß müßten Sie sich auf die Rechnung darüber erklären, welche Besuche der Arzt gemacht hat nnd welche nicht. Falls Sie Besuche bestreiten, muß der Arzt sie beweisen, waS er wohl nur in der Weise machen kann, daß er Ihnen den Eid zuschiebt. Es würde dann daraus ankomn en, ob Sie den Eid leisten können od. nicht. Bezahlen Sie jetzt soviel, a's Sie meinen daß Sie schuldig sind. Uebrigens betrug bis z 1. Jan- 1U O die Veijährungs frist für ärztliche Forderungen 1 Jahre, und jetzt beträgt sie 2 Jahre, also muß ein grober Teil der Forderungen verjährt sein, falls Sie nicht ein Anerkenntnis abgegeben ha en. L. D. in K.: Tie Klage dürfte Erfolg haben, auch weun sich nicht erweisen ließe, daß die Erben einen Ans trag zur Abhaltung der gottesdienstlichen -Handlungen ertheilt haben, denn sie haben von i rer Vornahme gewußt und nichts dagegen eingeivendet, also die Leistung angenommen. Die Klage ist gegen sämmtliche Erben zu richten, soweit sie nicht die Erbschaft ausgeschlagen haben; ist ein Testamentsvollstrecker vorhanden, so ist diewr zu verklagen. Ist der Nachlaß noch nicht geteilt, so ist das Amtsgericht des Ortes zuständig, an dem der Erblasser gestorben ist: hat die Teilung schon stattgesunden und wohnen die zu verklagenden Erben in verschiedenen werichtsbezirken, so nruß gemäß S :z6 V. P. 0. das zuständige Gericht durch das nächsthörige Gericht bestimmt werden. Briefkasten der Redaktion. Herrn Prof. P. in St. G.: Die betreff. Talmudstelle lautet: -icn ny rTDirfr b'n'w ’□ nin yan w ns non pgno Y'y •l’j’v pD rmp Yü w iüs i’j’ip po Donp rEHü'") klagt also darüber, daß es keine zum Zurechtweisen fähige Männer gäbe. ,,^agt einer zum andern nimm doch den Splitter aus deinen Zähnen, so erwidert jener, nimm du den Balken zwischen deinen Augen." Die noj; findet sich: Y'y p-iy.