Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 96 (5.12.1901)
- Date
- 1901-12-05
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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OijUJ Lg^Pl^jppBPWiPiWJ'J*1 j '-. ) 42« Jahrgang. Krke Aeilage zu Jfa 96 des „Israelit." Leitender Artikel. Vik ungarische Drlhoüoxie. Der jüngste Jahresbericht der i s r. L andesto n z l e i wurde in diesen Blättern eingehend besprochen. Jeder gesetzestreue Jude wird den Ausführnngen Ihres Referenten voll und ganz beipflichten. Doch ist es sehr zu bedauern, daß die an den programmatischen Jahresbericht geknüpften Bemerkungen die wahre Situation nur sehr oberflächlich kennzeichnen. Ich habe nur selten auf journalistischem Wege die Oefsentlichkeit ausgesucht, aber diesmal gebietet mir mein jüdisches Gefühl, meine Sorge um die Zukunft der bierländischen orthodoxen Organisation, die sehr mangelhaften Ausführungen Ihres Mitarbeiters zu ergänzen, und ich bin überzeugt, der „Israelit," der als treuer, verläßlicher Wächter aller orthodoxen Interessen, die ungarisch-jüdischen Verhältnisse stets mit besonderer Aufmerksamkeit begleitete, werde zur besseren Aufklärung auch diesem publizistischen Nachtrag gebührenden Raum gewähren. Ich würde ja gerne auch die Spalten eines hierländischen Blattes aufsuchen. Leider muß ich es aber gestehen, daß unseren orthodoxen Journalisten das richtige Verständniß hiefür abgeht. „Zstdo Hirado", das offizielle Organ der orthodoxen Centrale hat wohl die in Rede stehende Jahresversammlung der Neologen in einem Leitartikel besprochen, aber dies so mangelhaft gethan, daß sich uns unwillkürlich die Frage aufdrängt: Wie lange noch soll die seit mehreren Jahren schon offiziell geübte Vertuschungspolitik das Ansehen der Orthodoxie gefährden? Jede Zeile des famosen Jahresberichtes der neologen Landeskanzlei ist eine öffentliche Schmähung und Höhnung der so schwer errungenen, mit pej nrrcc der edelsten erkämpften orthodoxen Organisation — und das offizielle orthodoxe Organ weiß in letzter Analyse keine kräftigere Entgegnung, als den naiven Vorwurf, daß die Neologen sich wieder nach dem Kriege sehnen. Die israelitische Landeskanzlei zählt auf konkrete Fälle, legt Minister. - Verordnungen vor, beruft sich auf Gesetze deren Textirung sie korrigirte und beweist, daß die orthodoxe Verfassung in Regierungskreisen in prinzipiellen Hauptfragen wie ein armseliger Fetzen behandelt werde. Diese Thatsachen sollte doch „Zs. H." mit Thatsachen widerlegen oder die maßgebenden Kreise wenigstens auf die gewaltige Stagnation in autonomer Richtung aufmerksam machen! Jede weitere Vertuschung wäre Täuschung und jede Täuschung ist Verrath an der heiligen Sache. > Oder ist es vielleicht nicht so? Wir wollen einige markante Stellen aus dem neologen Jahresberichte reproduciren und an den sehr geehrten und wirklich verdienstvollen Präses der Durchführungskommission und an seinen sachtüchtigen und bewährten Sekretär die Frage richten, ob diese Kundgebungen nicht eine tiefe Beschämung der Orthodoxie involviren. „In der ersten Textirung des Kongruagesetzes — sagt der langathmige Bericht — „waren als Behörden der jüdischen Konfession die „isr. Landeskanzlei" und die „orthodoxe Durchführungskommission" namhaft gemacht. Wir haben cs aber nicht als zielentsprechend gehalten, daß der unhaltbare Z u - st a n d unserer Organisation in unseren Landesgesetzen eine Spur Zurücklasse und erwirkten bei der Regierung eine andere Fassung des dritten Paragraphen .... damit die Einheit unserer Konfession auch in dieser Beziehung zum Ausdrucke komme. Auf Grundlage unserer motivirten Unterbreitung hat die Kultusregierung auch verfügt, daß „i n s 0 l a n g e das Verhältniß der jüd. Religion zum Staate nicht geregelt i stdie Rabbiner ihre Kongrua-Bezüge nicht durch die Kanzleien, sondern im Wege des lönigl. ungar. Steueramtes bezahlt erhalten. Diese Verfügung bezeugt auch, daß der Minister die Nothwendigkeit der Regelung unserer Autonomie auch seinerseits bei jeder Gelegenheit anerkennt." Das ist eine tonangebende Sprache selbstbewußter Machthaber. Im 7. Abschnitt des Jahresberichts werden dann die großen Aktionen der isr. Landeskanzlei deiailirt aufgezählt. Die neologe Leitung spricht es unumwunden aus und beweist es aktenmäßig, daß sie als Vertrauensorgan der Regierung durch drei Jahrzehnte fast die g a n z e Leitung der jüdischen Angelegenheiten in Händen hatte. Die Regierungserlässe hat die isr. Landeskanzlei verfaßt und hatte dabei stets nur ein Ziel vor Augen: „Den Irrglauben zu verbannen, daß der am 18. März 1870 gefaßte Beschluß des Abgeordnetenhauses, welcher die obligatorische Giltigkeit der Kongreßstatuten aufhob, in unserem Vaterlande zwei verschiedene Konfessionen ausgesprochen habe." Und nachdem der Jahresbericht königlich sanktionirte Verordnungen und Kundgebungen der Regierung hervorhebt, durch welche die orthodoxe Organisation im Prinzip förmlich konfiszirt erscheint, wird uns die verblüffende Offenbarung zu Theil, daß gegenwärtig von keiner Seite einZweifel darüber obwaltet, daß es in unserem Vaterlande sowohl vom staatspolitischen Gesichtspunkte, wie vom Standpunkte der Judenheit nur eine isr. Konfession gib t." Und all dies betrachtet die neologe Kanzlei nur als günstige Vorbedingung zur erfolgreichen Regelung unserer Autonomie. Oder mit anderen