Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 94 (28.11.1901)
- Date
- 1901-11-28
- Page
- – (sequence 25)
- Language
- German
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42. Jahrgang. Dritte Anlage zu M 94 des „Israelit-. leitender Artikel. Tic cfeMdiiitlr in kr Pstskiiicr StiiiitDcniri)iiflfii*3iipi|. iA u s f ü h r l i ch e r Berich t.) Potsdam, im November. z Das Referat hatte stellv. Vorst. S e i n b a ch über-! nommen, ivelcher zunächst einen kurzen historischen ^Rückblick gab. Der hiesige Thierschutzverein hatte in! einer Eingabe die Beseitigung verschiedener Mängel auf! dem Schlachthose erbeten. Der zur Prüfung dieser j Eingabe eingesetzte Ausschuß überzeugte sich an Ort und j Stelle selbst von den Thatsachen und ließ sich narnentj lich auch an verschiedenen Thieren das Schlachten und j Schächten vorführen. Bereitwillig gestand der Ma-! gistrat für alle Uebelstände Abhilfe zu, nur das Schachtj verbot stieß bei ihm aus Widerstand. In der Erkennt-! niß. <'.')*) daß es sich beim Schächten um eine „graui same Thierauälerei" handle, hatte die Stadtverord-! neten - Versammlung mit 35 gegen 7 Stimmen, j also einer überwiegenden Majorität, für Aushebung > des z 7 ver Schlachthofvrdnung gestimmt. Bei! diesem Stimmenverhältnitz durste die Versammlung i die „leise Hoffnung" lmo!) hegen, daß ihr Beschluß! vom Magistrat beachtet werde. Das war glücklicherl weise nicht der Fall, so daß die Einsetzung eines; gemischten Ausschusses ersolgte. Dieser ragte mit j folgendem Erfolg: „Es wurde von dem Bor- : sitzenden, Oberbürgermeister Jähne, zunächst dargelegt, j weßhalb dis Einberufung der Kommission bisher j hinausgeschoben sei. Gegen den Beschluß des Mal gistrats zu Angermünde, betreffend die Aufhebung des; Schächtverbots, sei Beschwerde im Aussichtswege erj hoben und es hätte wünschenswerth geschienen, die Entj scheidung abzuwarten. Eine solche sei jedoch bisher z noch nicht ergangen, schon jetzt sei aber nach seinen Erkundigungen anzunehmen, daß der Staat nicht beabsichtige, ein allgemeines Verbot des Schlichtens für den Preußischen Staat Zu erlasten. Hiernach könne er, der Oberbürgermeister, die Einführung des Schächtverbots für Potsdam allein nicht befürworten. Er nahm dabei Bezug auf einen im Klub der Landwirthe gehaltenen Vortrag des Oekonomierathes Plehn über die Thierauälerei beim Schlachten, nach dem in dem Schächten eine Thierquälerei nicht *) Die „Erkenntnis!" wurde den Herren Stadtverordneten durch antisemitische Broschüren bei -cbracht. Red. d. Iör zu erblicken sei, sowie auf die Verhandlungen der Reichstags-Kommission über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die „Freiheit der Religionsübung," in denen das Schächtverbot als ein Widerspruch gegen die durch § 23 II 2 A. L. R. gewährleistete Freibeit der Ausübung der den Religionsgrundsätzen gemäßen Gebräuche bezeichnet ist; endlich auf die Mittheilung des Hof-Schlächtermeisters Müller vom 16. Juli, über die Fahl der in Betracht kommenden jüdischen Familien. Durch das Schächtverbot für Potsdam würde nicht ein Thier weniger geschlichtet als bisher, sondern nur das Schächten nach außerhalb verlegt und wirthschaftlich eine Schädigrlng der Potsdamer Schlächter herbeige führt, indem das Fleisch nunmehr von außerhalb bezogen würde: wie denn auch für Sachsen, in deni das Schächtverbot bestehe, die Erfahrung zeigt, daß das geschächteie Fleisch aus Preußen und Böhmen eingeführt werde. Auch der „Allgemeine deutsche Fleischertag" habe sich gegen das Schächtverbot ausgesprochen. So sei die Frage, ob in dem Schächten wirklich eine zu verbietende Thierquälerei zu finden, durchaus nicht unzweifelhaft zu beantworten, während den Jnteresten Potsdams dies einseitige' Verbot des Schächtens entschieden nachtheilig sei. In der Erörterung wurde seitens der Stadtverordneten Kraemer, Artelt und Malsch der Standpunkt vertreten, daß das Schächten eine Thierqnälerei sei, wie sich die Kommistion der Stadtverordneten nach dein Augenschein überzeugt habe, daß das Gebot, nur Fleisch von geschachteten Thieren zu essen, für die Israeliten leine Religionssatzung sei, und daß die Anffastung, die Jnteresten Potsdams würden buuv die Einführung des Schächtverbots verletzt, eine Frage fei. Seitens des Stadtverordneten Friedländer wurde der gegentbeilige Standpunkt vertreten und hervorgchoben, daß der Beschluß der Stadt Angermünde gegenwärtig im Venvaltungsstreitverfahren auf seine Rechtsgiltigkeit geprüft würde, und es daher zweckmäßig sei, die Entscheidung darüber abzuwarten. Seitens des Stadtrathes Zwicker wurde vorgeschlagen, die Aufhebung des $ J7 der Schlachthosordnnng bei der in einigen Monaten vorzunehmenden Abänderung der Schlachthofordnung ansznsprechen, ein Vorschlag des Bürgermeister Vorkastner ging dahin, bis nach Erlaß des neuen Schlachthosgesetzes die (Entscheidung der Frage zu vertagen. Bei der demnächstigen Abstimmung stimmten nur die Stadtverord. Artelt, Kraemer, Malsch für die sofortige Aufhebung des £ 17 der Schlachthofordnung' die übrigen fünf Mitglieder dagegen. Von einer weiteren Beschlußfassung wurde abgesehen." Hierzu bemerkt Referent Steinbach, daß der Staat mit der Angermünder Schächtfrage gar nichts zu thun habe, dabei komme nur die Entscheidung des Ober- Verwaltungsgerichts in Frage, die abzuwarten sei. Ob