Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 94 (28.11.1901)
- Date
- 1901-11-28
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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2066 ha glich und billig leben wollen, erscheinen. In, diese würden noch eine Mizwob thnn, da durch ihre Gegenwart das Beten mit Minjan ermöglicht wird. Vor 300 Jahren ließ die Familie Ban Tyn in M. die Snnagoge sowie diverse andere religiöse Anstalten, Sabbatofen für Arme etc., auf eigene kosten bauen: die Synagoge, die noch heute eine Zierde ttttb Ehre für die Juden in Holland ist, ist auf's glänzendste eingerich tet. Tie Jsr. Gemeinde ist auch noch sehr vermögend, sie besitzt Grundeigenthunr, wie auch Kapital, lvelche im Großbuch der National-Schuld eingeschrieben sind. Das Kapital empfing der verstorbene .Herr Js. van Tun von Juden und Christen nur zu dem Zwecke, die Jsr. Gemeinde in Maarßen im Stande zu halten, Arme zu unterstützen etc. Glan ging in neuerer Zeit mit der Absicht um, die Synagoge zu verkaufen und das Geld zu vertheilen, wozu die Berechtigung fehlt. Tie Kinder des Herrn Js. van Tyn, lvelche in edelster Absicht und mit größter Aufopferung diese Gemeinde aufrecht erhalten, willigen durchaus nicht in diesen Verlauf. Man wollte auch den isr. Kehrer vensioniren, >neil oO Min san fehlt. Es kommen jedoch gerne 1- — 2 Knaben von Utrecht, und ist es nothwendig, daß der Lehrer und Kantor angestellt bleibt, damit die Kinder in der jüdischen Religion unterrichtet werden. Die Veröffentlichung dieser Verhältnisse möge dazu dienen, streng-religiösen Israeliten, welche die Absicht haben, in Holland religiös und gemüthlich in der Nähe von Amerstdam und Utrecht zu leben, darauf aufmerksam zu machen. Letzte Nachrichte«. Frankfurt a. M., 28. Nov. Heute Früh 8>.. llhr verschied im Alter von 76 Jahren Frau Julie Lob, Wittwe des sel. Herrn Ludwig Lob dahier und Tochter von Rabbi Samuel B o n d i s. A. in Mainz. Die Entschlafene besaß alle die Eigenschaften, die man bei ihr als Gattin und Tochter so großer, für das Judenthum verdienstvoller Männer voraussetzen durfte: Gottesfurcht, Frömmigkeit und ein Maß von Aufopferung, das bis an die Grenze ihres Könnens ging. In diesem Sinne war sie auch bemüht, ihre Kinder und Enkel zu erziehen, was ihr auch unter göttlichem Beistände gelang. Die Beerdigung findet voraussichtlich morgen Freitag, 9>- Uhr statt, und behalten wir uns Ausführliches vor. Worms, 27. Nov. Herr Daniel G u g g ende i m , der älteste Bürger unserer Stadt, ist verschieden. Der Verstorbene wäre am 25. Dezember 100 Jahre alt geworden. Am 25. August des vorigen Jahres feierte er mit seiner inzwischen verstorbenen Frau die eiserne Hochzeit, die einen 66jährigen Ehebund bedeutete. Während Frau Guggenheim bald nach diesem seltenen Feste starb, erfreute sich der nunmehr Dahingeschiedene seltener körverlicher und geistiger Frische Bis vor kurzem noch ließ er sich in seiner Gesellschaft seb^n, interessirte sich für Alles, wußte Alles aus der gangenen Zeiten noch genau zu erzählen. Der Mann mit dem würdigen Greisenantlitz wird in der jiidischen Gemeinde und in der Stadt Worms nicht vergeben werden. Juristischer Beirath des „Jsr«r«lit Nufere Abonnenten erhalten uuentqeltliche Auskunft in allen RechtSan gelegen heilen, sowohl im Briefkasten als auch direkt brieflich. Abonnementsquittung ist qefl. beizulegen. Auch wolle mau angeben, ob man die Anfragen brieflich oder im Blatte beantwortet zu haben wünscht. Die Anfragen werden von einem bedentenden Juristen eingehend beantwortet. Frage: Königsberg, 26. Nov. ..Ist ein Kultusbeamter, der bei einer Gemeinde, die das Schlachtgeld 'elbst cinziebt, amtirt, vervstichtet für auswär tige nicht zur Gemeinde gebärenden Familien "zu schlack tend Bei Bejahung-, muß er aufs Land fahren, um das Schlackten für diese Familien zu vollziehend Bei Verneinung: kann er, wenn er aber dock für Nicht Mitglieder schlachtet, das Geld selbst einzi-heiG" B S cheftelo Witz. A n t U) o r t: Sie sind nicht verpflichtet, die Schlachtung vorzunehmeu falls Sie nicht etwa in Ihrem Anstellungsbertrag eine solche Verpflichtung ausdrücklich übernommen haben. Das Dberverwaltungsger'ckt hat sogar in dem Erkenntnis; vorn 8. Januar 18£0 (Entsch Bd. VT, S. 346) bezüglich eines Gemeindemitgliebes entschieden, daß es nur dann einen Anspruch auf Ausführung von Schlachtungen durch den Schächter hat, wenn dies ausdrücklich durch ein Gemeindestatut festgesetzt ist. Personen, welche nicht zur Keme'nde gehören, haben also nur dann einen Anspruch auf Schlachtung durch den Schächter. wenn ihm bei seiner Anstellung ausdrücklich eine solche Verpflichtung auferlegt ist. Daß dies bei Ihnen geschehen ist, läßt sich nicht annehmen. Führen Sie die Schlachtung aus, io sieben die Gebühren Ihnen zu. ^alls nicht in Ihrem Anstellungsvertrage andere Bestimmungen darüber enthalten sind. Briefkasten der Redaetion. Abonnent in R.: Das Tranen des betr. Amulets ist nicht gestattet. ie aus dem Jnseratentheil zu ersehen ist, hat die W. Verb Aktiengesellschaft in Gandersheim die größte Weichkäsefabrik Deutschlands, deren Fabrikate, die bekannten Gandersheimer Kaie, sich im In: und Auslande des besten Rufes erfreuen, eine Koscker-Abtheilung errichtet und solche der Aussicht des Halberftädter Rabbinats (Sr. Ehrwürden Herrn Rabbiner Nobel) unterstellt. Es wird damit dem religiösen Juden ein Nahrungsmittel geboten, welches ihm bisher versagt war und bas sich wegen feines pikanten Geschmackes und seiner Woblbekömmlichkett — sowie feines mäßigen Preises halber — sicherlich bet den meisten jüdischen Familien Eingang verschaffen wird.