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Der Israelit · 1901-11-04 · Heft 87 (4.11.1901) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 87 (4.11.1901)
Date
1901-11-04
Page
– (sequence 9)
Language
German
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455. Jahrgang Grke Aeikage zu J6 87 des „Israelit." Leitender Artikel. Die wahre Heiwath. (Betrachtung zu ms? *n wifl.) Von Rabb. Dr Daniel Fink in Wien. Der heutige Wochenabschnitt rrp "r erzählt uns, wie unser Erzvater Abraham durch den Tod seiner treuen Lebensgefährtin Sarah in tiefe Trauer versetzt worden ist. Noch weit erhöht wurde dieselbe durch die schwere Verlegenheit, in welche Abraham dadurch gerieth, daß er keinen Flecken Erde sein Eigen nannte, den er zur Grabstätte für die theure Gattin hätte bestimmen können. Diese Lage erinnert lebhaft an die bekannte Erzählung von der Theilung der Erde. Es wurde einst inr Rathe der Himmlischen beschlossen, die Erde unter den verschiedenen Ständen zu vertheilen. Es erschienen die Bauern und nahmen vor allem die fruchtbaren Aecker für sich in Anspruch. Die Grafen und Edlen der Völker wählten die Wälder und Forsten, um der Jagd obliegen zu können. Die Bürger und Kaufleute beanspruchten die hohen Häuser in den Städten, wo sie behäbig ihren Reichthum genießen wollten. Die Fürsten und Könige endlich begehrten nach den öffentlichen Wegen und Straßen. Sie wollten auf denselben ihre Zollbäume aufrichten, um den Zehnt zu erhalten. Schließlich erschien der Dichter, der, während diese ihren Handel austrugen, abwesend war. Hatte er doch in den Gefilden des Geistes lustwandeln muffen. Auch er forderte seinen Antheil. Allein es war zu spät. Alles war bereits vergeben. Er wandte sich nun an den himmlischen Rath, um über die Grausamkeit der Mächtigen dieser Welt Klage zu führen. Dort ward ihm zur Antwort: „Wer zu spät kommt, der hat auf seine Ansprüche verzichtet. Doch das mag dir zum Tröste gereichen: wenn dir auch die Erde versagt bleibt, dir steht jederzeit das unendliche, grenzenlose Gebiet des Geistes offen. Dorthin kannst du fliehen, so oft dir die Enge der irdischen Verhältniffe gar zu unerträglich werden sollte." So hatte denn auch Abraham über alle Begeisterung für Gott und das Bestreben, seinen Namen zu verkünden, an das Nothwendigste im Leben vielleicht vergeffen. Denn nicht viel günstiger stellte sich der Vortheil, den unser Erzvater bei seinem Handel, in den er nothgedrungen hatte eintreten müffen, von Seiten der Söhne Chet davon trug, *]na r« mp ump *inaö3 „in dem besten unserer Gräber darfst du deinen Tobten begraben," d. h. den Flecken Erde, der zu einer Grabstätte erforderlich, den wollten sie ihm allenfalls nicht weigern, mehr jedoch zuzugesiehen, waren sie keineswegs geneigt. Diesen ihren streng gemeffenen Standpunkt wahrten sie Abraham gegenüber, obwohl sie von deffen hoher Bedeutung wie nur einer durchdrungen waren. Gaben sie doch dieser Ueberzeugung sogar mit einer gewiffen Ueberschwenglichkeit Ausdruck. So ganz unvermuthet ward Abraham von ihrer Seite der Titel eines 'pbn unpr — eines Gottesfürsten beigelegt. Nur wirft es auf die Huldigung, mit der sie diese Rangerhebung begleiten, ein recht zweideutiges Licht, wenn sie zu keinem weiteren Zugeständniffe als ins dh mp irap mrea „in der besten unserer Grabstätten darfst du deinen Tobten begraben," sich verstehen mochten. Abraham wiederum war sich seiner peinlichen Lage in ihrer ganzen Tragweite wohl bewußt. Die Nothlage, in die er durch den Tod seiner Gattin verseht wurde, schien ihm nicht Grund genug, um die Gefälligkeit der Herren des Landes in Anspruch nehmen zu sollen. Wie eine Art unterwürfiger Entschuldigung klingt es, wenn er darüber hinaus noch auf seine Hilflosigkeit verweist, in der er sich in seiner Eigenschaft als „als Fremdling und Schutzbefohlener" befindet. Mit Recht erheben wir angesichts dessen die Frage: warum hat denn Abraham nicht früher schon Grundbesitz zu erlangen getrachtet, zumal er stets nicht bloß über die nöthigen Mittel, sondern sogar über Reichthümer verfügt hat? pp5a fiipöS tikö ms am» snw. Besaß er doch einen schweren Reichthum an Heerden, Gold und Silber. Warum hat er auf den Besitz von Grund und Boden verzichtet, der dem Reichthum erst jene Behäbigkeit, die ihm so wohl steht, verleiht und ihm zugleich Dauer und Bestand über Generationen hinaus sichert? Diese bevorzugte Werthschähung des Grundbesitzes hat sich nicht bloß in unserer Zeit herausgebildet, wo die Dinge sich gar zu eng im Raume stoßen, der Kamps um den Lebensunterhalt in Folge deffen sich so überaus heftig gestaltet hat. Sie war bereits dem Alterthum bekannt, ja, wie wir aus dem Verlause unserer Erzählung erfahren, zu Abrahams Zeiten schon voll und ganz gewürdigt. So nur scheint es erklärlich, daß Abraham nicht einmal dem Eigentümer Efron mit dem Anträge, ihm den Acker mit der rrm zu verkaufen, auch nur zu nahen wagte. Ja noch mehr; wie kam es denn eigentlich, daß alle Unterhandlungen nicht nur mit den Betheiligten, sondern stets pttft op in Gegenwart der gesammten Gemeinde stattfanden? Aus keinem anderen Grunde, als weil zur Veräußerung einer Liegenschaft nicht bloß der Wille des Eigenthümers. sondern darüber hinaus noch die Zustimmung der gesammten Gemeinde erforderlich war. Es lag in dieser Vorkehrung die Erkenntnkß ausgesprochen, daß, wenngleich der Acker das Eigenthum

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