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Der Israelit · 1901-10-31 · Heft 86 (31.10.1901) · page 29

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 86 (31.10.1901)
Date
1901-10-31
Page
– (sequence 29)
Language
German
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53 fassende Werk zu verdanken ist, hat dasselbe auch mit wertvollen Beigaben ausgestattet. Im ersten Exkurs, der nach einigen einleitenden Worten die Geschichte des Grabsteins behandelt, werden zunächst die gesetzlichen Bestimmungen erörtert, welche die Aufstellung von Grabsteinen im Laufe der Zeit als notwendig erscheinen Hessen. Hieran schliesst sich eine Auseinandersetzung über aufrechtstehende und auf der Erde liegende Grabsteine, sowie über den Begriff des Wortes das, wie gegen Raschrs Ansicht unumstösslich bewiesen wird, den Stein bedeutet, der über das Grab gelegt wird. Der zweite Exkurs spricht vom alten Friedhöfe und seiner örtlichen Lage in Frankfurt, wobei verschiedene geschichtliche Tlia'Sachen und Urkunden herangezogen werden, um hauptsächlich das Eigentumsrecht der Gemeinde zu belegen. Dass diese mit aller Entschiedenheit wiederholt ihr Recht energisch verteidigte, ist wohl selbstverständlich. Trotzdem kam es vor, dass der Rat von Frankfurt 1415 den Friedhof für einige Zeit schliessen liess. Während des Fettmil cif sehen Aufstandes gewährte der Friedhof den geängstigten Juden einen vorübergehenden Zufluchtsort. Der dritte Exkurs will einen Beitrag zur Statistik liefern und prüft hierbei die Angaben, die Prof. Bücher in seiner Schrift: ..Die Bevölkerung von Frankfurt a. M. im 14. und 15. Jahrhundert“ gemacht hat. Dieselben erweisen sich als nicht ganz zuverlässig aus dem Grunde, weil Bücher von der Steuer auf die Bevölkerungszahl Schlüsse zieht, die gewagt erscheinen. Einmal ist zu bedenken, dass das Recht der Steuererhebung verschiedenen Behörden zustand, daher auch verschiedenartig gehandbabt wurde. Sodann ist die Art der Buchführung in jener Zeit sehr mangelhaft gewesen, so dass die Rechnei- und Ratsbücher für statistische Zwecke keine untrügliche Quelle bilden. Endlich darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass die Stadt unbedingt in den Besitz der Judensteuer kommen wollte und dass es deshalb für sie von Interesse war, die Einnahmen aus dieser Steuer so niedrig als möglich zu buchen, um bei Kaufabschlüssen mit Kaiser und Bischof, denen ein Teil der Judensteuer gehörte, billig davonzukoinmen. Aber auch die Grabsteine selbst in ihrer kurzen und knappen Form liefern zuweilen Material zu statistischen Forschungen, wie hier aus zwei Grabsteinen von den Jahren 1355 und 1359 der Beweis erbracht wird, dass Bücher sich irrt in der Annahme, von 1349 bis 1360 hätten keine Juden in Frankfurt gelebt. Als weiteres Beweismaterial wird auch das Beerdigungsbuch herangezogen, aus dem die Anzahl der Verstorbenen in den Jahren 1624 bis 1820 ersichtlich ist. Hierbei machen wir die Wahrnehmung, dass die Zahl der Todesfälle mit der Zunahme der Gemeinde stetig abnimmt, was Horovitz wohl mit Recht den Fortschritten in sanitärer Beziehung zuschreibt. Wir verweisen hierbei auch auf die einschlägigen statistischen Nachweise in Geigers Ztscli. f. Gesell, der Juden in Deutschland, 1889 8. 130 ff. u. 1890 8. 137 ff. Der vierte Exkurs (VI ist Druckfehler) beschäftigt sich mit historischen Forschungen, die aus den Grabsteinen abzuleiten sind unter besonderer Berücksichtigung von Gelehrten und andern bekannten Persönlichkeiten Der fünfte Exkurs bringt als Nachträge zu den Inschriften 3 Grabsteine aus den Jahren 1619, 1690 und 1723, die im Schutt des Stadtgrabens gefunden wurden, sowie eine im Verzeichnisse vergessene Inschrift des Grabsteines von R. Nathan Adler, der Mittwoch, 27. Elul5) 560 (17. September 1800) das Zeitliche gesegnet hat. Das Buch enthält im Ganzen 5934 Inschriften, worunter 5366 mit genauem Sterbedatum versehen sind, während bei dem Reste das Sterbejahr fehlt. Die Inschriften sind chronologisch geordnet und mit der hebräischen, der allgemeinen Jahreszahl und der Nummer des Steines versehen. Ein ausführliches Register erleichtert das Aufsuchen der Namen. Dass bei einem so gewaltigen Material auch viele Fehler unterlaufen, darf bei Grabsteinen, deren Entzifferung sehr häufig grossen Schwierigkeiten begegnet, nicht Wunder nehmen. Die Ergänzungen und Bemerkungen, die von dem sei. Prof. Kaufmann und von meinem Freunde Dr. Freimann geliefert wurden, wie auch die 8 Seiten umfassenden Berichtigungen sind dankenswerte Arbeiten. Immerhin bleibt noch Vieles zu ergänzen und zu verbessern, was meinerseits nun geschehen soll. Nr. 3. Der 4. Nissan war Freitag. Nr. 4. Der 14. Kislew war Mittwoch. Nr. 5. Der 28. Shvan war Sabbat. Nr. 8 gehört dem Jahre rup 1355 an, wozu auch das Datum passt; vgl. auch Vorwort 8. XXVII. Nr. 9. Der 24. Tischri war Mittwoch, wonach auch 8. XXVIII zu ändern ist. Nr. 12. Der 18. Kislew war Sabbat. Nr. .13. n"3 ist wohl in irs umzuändern. Nr. 14. Der 2. Jjar war Freitag. 5) Bei Horovitz, Frankfurter Rabbiner IV, 51 ist irrtümlich (1er 26. Elul als Sterbetag angegeben.

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