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Der Israelit · 1901-10-14 · Heft 81 (14.10.1901) · page 19

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 81 (14.10.1901)
Date
1901-10-14
Page
– (sequence 19)
Language
German
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1769 dem Wortlaut des Gesetzes nicht direkt verboten ist — gewiß nicht zweckmäßig und den — gerade wichtigsten — Interessen der Minderjährigen keineswegs förderlich, wenn denselben ein andersgläubiger, speziell jüdischer Mitvormund bestellt würde. Aus diesen Erwägungen wird dem gestellten Anträge nicht stattgegeben und, da Frau M. N. keine andere Person als Mitvormund namhaft machen zu können erklärte, mit der eventuellen amtswegigen Bestellung eines solchen seinerzeit vorgegangen." Es handelt sich um Kinder von 18 und 11 Jahren und nach dem Gesetze besteht die Pflicht des Mitvormundes darin, „der Vormünderin mit seinem Rathe beizustehen, wichtigen Gebrechen abzuhelfen und bei vorfallenden Geschäften dem Gerichte seine Meinung abzugeben." Zur Erfüllung dieser Pflicht hält das Vormundschaftsgericht einen bestimmten religiösen Glauben für unumgänglich' Glücklicherweise hat die obere Instanz die Entscheidung des Gerichts annullirt, aber sie ist doch bezeichnend für den Geist, der in der Justiz umgeht. Rußland. Petersburg. (Schulchan Aruch.) Gegenwärtig ist, wie aus Petersburg geschrieben wird, der Streit um den Schulchan Aruch dort entbrannt. Anlaß hierzu gab das von Alexander Piatkowsky herausgegebene Werk „Jewrejsko Carstwo („Die Judenherrschaft"), worin angeblich zahlreiche Stellen aus dem Schulchan Aruch citirt erscheinen. In diesen Fälschungen heißt es, Gott habe die Juden zu Herrschern auserseben und ihnen alle anderen Völker ausgeliefert, damit sie ihnen dienen; wer einen Juden beleidige, der beleidige Gott u. dgl. Nun ist demgegenüber ein jüdischer Gelehrter in den „Nowosti" aufgetreten, welcher behauptet, er besitze sämmtliche Ausgaben des Schulchan Aruch, und in keiner befänden sich die Stellen, welche Piatkowski citirt hätte. Letzterer wieder vertheidigt die Richtigkeit seiner Eitate in der „Nowoje Wremja" und beruft sich hierbei auf das von dem Ministerium des Innern herausgegebene Werk des Fürsten Galitzin „Geschichte der russischen Gesetzgebung über die Juden" und auf das Werk „Ein Staat im Staate" von S. A. Diminsky, lauter eomplikatorische Werke. Der Streit, der auf beiden Seiten mit größter Heftigkeit geführt wird, ruft in den weitesten Kressen sehr lebhaftes Interesse hervor. Bulgarien. Sofia. Wer hätte vor zehn Jahren daran gedacht, daß auch das winzige Bulgarien mit seiner patriarchalischen, fast ausschließlich aus Bauern bestehenden Bevölkerung die schlimme Mode mitmachen und dem Antisemitismus in seiner häßlichsten Gestalt bei sich Ailfnahme gewähren werde? Sind doch die wenigen Juden des Landes weder Branntweinhändler noch sonstwie in einem Geschäftszweig thätig, der von den Antisemiten als ausbeutend den Nichtjuden gegenüber bezeichnet wird. Den Schnapshandel betreiben mit außerordentlicher Geschicklichkeit die Bulgaren selber, in Betreff von Geldgeschäften können die Juden den gut christlichen Griechen nicht das Wasser reichen, was aber den Kleinhandel betrifft, so werden sie überall von den schlauen Armeniern verdrängt, von denen es im ganzen Orient heißt, daß sie die Juden betrügen. Der Antisemitismus ist aber nur insofern eine ökonomische Erscheinung, als er vom Brodneid geschürt wird. Die Hetzer und Schürer sind dort wie im übrigen Orient unsere Erbfeinde, die Griechen und theilweise auch die Armenier, welche mit den Juden zugleich auch ihre nicht zu unterschätzenden Konkurrenten auf dem Gebiete des Handels los werden möchten; die wahren Erzeuger und Träger des Antisemitismus sind in Bulgarien die ehemaligen Beamten, welche einen ansehnlichen Theil der Bevölkerung daselbst ausmachen. Das Resultat aller dieser Hetzereien ist auch in Bulgarien dasselbe wie in den übrigen antisemitisch angehauchten Ländern. Die Regierung wird müde, sich von den Antisemiten immer wieder und wieder als Hort der Judenheit hinstellen zu lasten und beginnt auf dem bei der antisemitischen Internationale so beliebten Wege der Hinterlist, des Wortbruches und der rohen Gewalt, oder wie es deutlicher heißen würde, aus dem „Verwaltungswege," die Juden allmälig unter Ausnahmegesetze zu stellen. Jüdische Offiziere gibt es nur noch zwei in der ganzen bulgarischen Armee, und jüdische Richter wurden niemals ernannt, obgleich es genug bulgarische Juden gibt, welche im Auslande Jura studirt haben. Auch im Volke beginnt der künstlich geschürte Judenhaß die traurigsten Früchte zu zeitigen, wie die jüngsten Ereignisse in Sofia, Küstendil etc. beweisen. In vielen Städten und Dörfern haben sich antisemitische Vereine gebildet, welche die Juden terrorisiren und sie unablässig auf's Gröblichste beleidigen. Die Ueberfälle, die Plünderungen, Verletzungen und Tödtungen von Juden mehren sich in bedrohlicher Weise, und die Lage unserer Glaubensgenossen in Bulgarien verschlimmert sich von Jahr zu Jahr sichtlich. Auch eine antisemitische Presse schäbigster Art ist in Bulgarien entstanden. Es sind das „Glos" in Burgas und „Post" und „Otsyw" in Sofia. Ihre Abonnenten suchen diese Revolverblätter auch unter den Juden, indem sie dieselben in Privatbriefen bedrohen und Schweigegelder in Gestalt von einem Abonnement auf 30 Jahre fordern. Wie unwissend diese Blätter und ihre Redakteure sind, beweist die Thatsache, daß. als die Sobranje auf Antrag Radoslawows ein Gesetz anahm, welches von dem verantwortlichen Redakteur eines Blattes eine gewisse höhere Bildung forderte, die obengenannten antisemitischen Blätter alle drei sofort eingehen mußten. Sie konnten keinen gebildeten Menschen als Redakteur finden!

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