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Der Israelit · 1901-10-14 · Heft 81 (14.10.1901) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 81 (14.10.1901)
Date
1901-10-14
Page
– (sequence 12)
Language
German
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1762 dazu sei er nach Treu und Glauben nicht befugt gewesen! Der Vertrag sei demnach durch sein Schweigen am Sonntag fest zu Stande gebracht und daher auch die erhobene Klage auf Schadenersatz begründet. . Pose», 11. Okt. (Jüdische Landwirthe.) Der in Berlin domizilirende Verein zur Förderung der Bodenkultur unter den Juden Deutschlands steht im Begriff, ein Gut bei Posen zu erwerben, wo jüdische Oekonomen und Knechte ausgebildet werden sollen. Sehr ermuthigend für dieses Unternehmen sind die Resultate, die ein Vorstandsmitglied des Vereins bereits erzielt hat. Unser früherer Mitbürger, Herr Rittergutsbesitzer Dr. Papylski in Gablenz bei Gaffen, hat es sich schon vor Jahren zur Aufgabe gestellt, sein Rittergut wenigstens theilweise durch Juden zu bewirthschaften. So sind auf dem Gute seit längerer Zeit thätig zwei jüdische Eleven, ein jüdischer Knecht, eine jüdische Futterfrau und eine jüdische Wirthschafterin. Diese haben sich durchweg in der Landwirthschaft bewährt. Dr. Papylski geht in Bezug auf die Ausbildung jüdischer Eleven von der Ansicht aus, daß Söhnen von Nichtlandwirthen sowohl das theoretische Wissen, als auch das praktische Können in gleichem Maße beigebracht werden muß. Seine Eleven, obwohl sie den gebildeten Ständen angehörig und mehrsprachig sind, arbeiten mit den Knechten wacker mit und unterziehen sich ihren Aufgaben mit großer Liebe und Gewissenhaftigkeit. Es wäre zu wünschen, daß die zahlreichen jüdischen Gutsbesitzer in den Provinzen Posen, Schlesien und Westpreußen dem Beispiele des Herrn Dr. Papylski folgen und immer weitere Kreise der jüdischen Jugend für die Landwirthschaft gewinnen möchten, was sicherlich auch zur Bekämpfung eines gegen die Juden vielfach verbreiteten Vorurtheils beitragen wütde. Rußland. Petersburg. Die Wahlen der Kronsrabbiner sind vom russischen Reichsrath gesetzlich regulirt worden. ' Bis jetzt wurde der Wahlmodus für jeden einzelnen Fall von den staatlichen resp. den kommunalen Behörden jedesmal nach eigenem Gutdünken festgesetzt, wobei sie, je nachdem sie die Wahl des einen oder anderen Kandidaten herbeizuführen wünschten, bald das allgemeine gleiche und direkte Wahlrecht proklamirten, bald den Rabbiner direkt zwar, aber nur von den ständigUr Besuchern der offiziell anerkannten Synagogen, bald'..endlich indirekt durch von diesen Besuchern gewä'Men Wahlmännern wählen ließen. Der Senat jedoch le?kanntHiur den ersten Wahlmodus als gesetzlich an und erklärte, zum großen Verdruß der Behörden. di^WäP - des Herrn Eitinger für ungiltig, weil er in Kischiniew ist ^indireißer jWahk'tz'eibäksik 'tbui!de. Leider haben es die russischest'.'WUw Pellet verstanden/ von dem allgemeinen gleichen und direkten Wahlrecht richtigen Gebrauch zu machen. Die Rabbinerwahlen wurden namentlich in den kleinern Gemeinden als willkommene Gelegenheit zum unnützen Lärmmachen benutzt, gegen welche alle Behörden, speziell jedoch die russischen, bekanntlich sehr nervös sind. Das neue Gesetz setzt nun einen einheitlichen Wahlmodus fest und schreibt vor, daß die Wahlen der Kronrabbiner fortan durch Wahlmänner zu erfolgen haben, welche ihrerseits von den ständigen Synagogenbesuchern, resp. den Inhabern von festen Plätzen in den Synagogen gewählt werden. Dabei setzt das Gesetz fest, daß jede Synagoge mit unter hundert Mitgliedern zehn Wahlmänner zu wählen hat, während Synagogen mit über hundert Mitgliedern für jedes angefangene Hundert je einen Wahlmann mehr zu wählen haben. Der neue Wahlmodus ist für die Juden insofern günstig, als durch denselben die Rabbinerwahlen für ganz Rußland einheitlich geregelt und die Entscheidung fortan den nichtjüdischen Behörden entzogen und wieder in die Hand der Juden selbst gelegt wird._ T -£»• Vermischtes. Hamburg. Der Club Merkur von 1891, „Verein ' Jüdischer Schlachtergesellcn" feierte am 29. September im Lokale des Herrn Miebke, Große Bleichen, sein 10-iähriges Stiftungsfest. Dasselbe war mn ungefähr 300 Personen j besucht, auch waren fall sämmiliche jüdische Schlächtermeister mit ihren Familien anwesend. Der Ehrenvräses, ' Herr Rat an Reich. Schlächtermeister, hielt eine Ansprache.! in welcher er sich sehr lobend über den Club und dessen! Zweck aussprach. Der Verein hat sich in letzter Zeit in , recht erfreulicher Weise entwickelt und steht zu hoffen, daß derselbe auch im neuen Vereinsjahr weiteren Aufschwung nehmen wird.I. M ayer. Briefkasten der Revaetion. Herrn I. Spitzer in Budapest: Wie Sie sehen, , waren wir über die ungarischen Reichstagswahlen, soweit dieselben ein jüdisches Interesse berühren, von unserem ständigen ungarischen Mitarbeiter prompt und ausführlich unterrichtet Ihre Mittheiluug war unzulänglich und kam auch später. Für rasche Mittheilungen sind wir stets dankbar. Manuscripte senden wir principiell nicht zurück. _Freundlichen Gruß. Berichtigungen In der v"i'-Nummer des „Israelit" stand für den Tag nach Jom Kippur die Bezeichnung ü!l von. Dieses kann nur ein bedauerlicher Jrrthum fein, denn einen n"DN gibt es nur nach dem cr?:n nicht aber nach n'T und D"v. Ferner ist dort verallgemeinert man sagt nicht Tnn D'Ew und TP' bis incl IIP. Dieses mag nach TJUttfN jruQ sein, soweit jnjö reicht, also in ganz Norddeutschland, England, Polen und Rußland, Oesterreich'Ungarn also 9/,0 der Juden Europas beten und najo1? vor 3*r mnn bis einschl. roo 3->p, ebenso ganz P’J und von P’J n"*i bis einschl. niyatff my. M- Beermann. In dem Leitartikel „Rabb. Ascher L'öwy" sind mehrere Druckfehler enthalten. Auf der 1. Seite, 2. Spalte, 6. Zeile, anstatt Kothnoth w“\ Kothnoth Or heißen; in derselben Spalte Zeile 45, soll es anstatt fD’nj .p\“a heißen, auf Seite 2, Zeile 45, soll es anstatt.dzwdd niHIDD heißen; zu der Grabschrift des Rabbi A. L. Löwy ist zu bemerken, daß rpn rrnn nnct» nicht auf Freitag 0 DV), sondern auf Dienstag ('j ov) fiel.

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