Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 78-79 (8.10.1901)
- Date
- 1901-10-08
- Page
- – (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
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4L. Jahrgang. Dritte Meik. zu 78 & 79 des „Israelit". Literarisches. Simon Unna, kurzgefastte Grammatik der hebr. Sprache. Zweite vermehrte und verbesserte Auflage. Frankfurt a. M. 1901. 80. In jeder Religionsschule, in welcher nicht ganz mechanisch das Uebersetzen gedrillt werden soll, ist die Darbietung und Einvrägung der wichtigsten u. häufigst vortommenden sprachlichen Erscheinungen ein dringendes nicht zu umgehendes Bedürfniß und es wird unmöglich sein, auch die allerbescheidensten Resultate in diesem Fache zu erzielen, .wenn der Schüler den Lehrstoff nicht in Buchform in angemeffener Weise vor Augen und in Händen hat. Es ist darum lebhaft zu begrüßen, wenn man in möglichst knapper Fassung das Rothwendigste klar und übersichtlich zusammengestellt findet, während alles Weitere, das für den Gebrauch in der Religionsschnle, wo man Grammatik nur als Hilfsfach treibt, unnöthig und darum störend ist, weggelaffen wird. Dem vorliegenden Werkchen ist die Lösung seiner Aufgabe vortrefflich gelungen. Wir können nichts miffen, was darin gebracht wird und wüßten auch nichts anzugeben, was man noch für nothwendig fände, hineinzustellen. Die Regeln für die Bildung der Verbal- und Nominalformen sind nicht sehr ausgedehnt, was darum von Vortheil ist, weil es in erster Linie darauf ankommt, daß der Schüler sich die beispielgebenden Formen merkt, die Regeln ihm aber gewöhnlich wenig zur Einprägung derselben helfen, wie Schreiber dieses sogar bei älteren Sckülern, die mehrjährigen grammatikalischen Unterricht konstant genoffen haben, zu bemerken Gelegenheit genommen hat. Den hübsch angcordneten und übersichtlich gedruckten Paradigmaten des Substantivs und Verb's sind daher nur wenige und dringend nothwendiae Regeln vorangesetzt. Auf Einzelheiten eingehend, möchte ich die Wahl des Paradigma's für das regelmäßige Zeitwort lobend erwähnen; der Verfaffer gebrauchtst u. vermeidet das dem jüdischen Empfinden unsympathische nicht einmal rein hebräische ferner das im Hithpael unbequeme ncp sowie das wegen der Lene-Dageschierung verwirrende "ipv. Dagegen hätten wir für die Feminin- Deklination nicht das Wort mso als Beispiel gewünscht, da bei diesem das *» derPluralendung nicht hervortritt. Zu S. 1 wäre hinzuzufügen, daß das ruhende Schlva nicht gelesen, das bewegliche Schwa gelesen wird. S. 2 wäre bei der Betonung eher am Platze gewesen: der Ton — ruht meistens auf der letzten Silbe (milra); manchmal aber auch auf der vorletzten (milel). Letzteres wird meistentheils durch einen kleinen senkrechten Strich links vom Vokal angedeutet. Daß bei zw bz n« das hier notwendige Tonzeichen unter weggeblieben ist, wird dem Setzer zur Last zu legen sein; ebenso S. 3 die nicht ganz übereinstimmende Anordnung im Drucke der Maskulin- und Femininformen der Pronomina in den Tabellen der Nominative und Dative. Sehr auffällig ist es, daß der Verfasser die Formen und uf£? für zwei Participia von Piel und Hiphil ausgibt, die doch allgemein dem Pual und Hophal zugerechnet werden; dagegen als Participia des Pual und Hophal Formen, wie und anführt, wovon die letztere überhaupt nie vorkommt und die erstere nur im Ganzen achtmal; und selbst diese gilt als ursprünglich mit 'o gebildet, das sie dann nachträglich abgeworfen hat. (S. Gesenius-Kautzsch § 52, 2, Anm. 8.) S. 26 in der Form "öv (Kal) ist das Dagesch in o weggelaffen. Diese Einzelheiten schmälern jedoch die Vorzüge des Werkchens wenig und wir können seine Einführung mit gutem Gewiffen warm empfehlen. Seine Kürze (28 S.) und kleines Format (Klein 8°). sowie seine von dem Verfasser ausdrücklich gewünschte Billigkeit (40 Pfg.) sind weitere Vorzüge für die Schüler. Zu verwenden ist das Büchlein sowohl bei Schülern der Volksals auch der höheren Schulen. M. K. in E. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Tuchel, Ende Sept. Die Klage der Synagogengemeinde Hierselbst gegen die Stadt Tuchel wegen Leistung des Schadenersatzes für die im Sommer I960 gelegentlich eines antisemitschen Krawalls in der Synagoge verübten Beschädigungen ist nunmehr nach der „Danz. Zeitg." in zweiter Instanz zu Ungunsten der Stadt entschieden und letztere verurtheilt worden, den nachgewiesenen Schaden nebst vier Prozent Zinsen seit dem 5. November v. an die Klägerin zu zahlen. Nach dieser Entscheidung dürfte die Stadt nunmehr verpflichtet sein, den damals auch anderen jüdischen Bewohnern gelegentlich des AntisemitenkrawalleS zugefügten Schaden zu ersetzen. Darmstadt, 2. Okt. (Zur Schächtfrage.) Der antisemitische Abgeordnete Köhler hat im hessischen Landtag folgenden Antrag eingebracht: Auf Grund der bestebenden Schächtverbote im Königreich Sachsen, in der Schweiz, insonderheit auf Grund der in sehr großer Anzahl vorliegenden wissenschaftlichen Gutachten (in erster Linie der vom Geheimrath Professor Kehrer zu Heidelberg verfaßten Abhandlungen hierüber) nicht