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Der Israelit · 1901-09-26 · Heft 76-77 (26.9.1901) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 76-77 (26.9.1901)
Date
1901-09-26
Page
– (sequence 12)
Language
German
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1666 verhaltenen Israeliten auf Verlangen der Gegenpartei die Ablegung des Schwures unter Formalitäten gefordert wurde, denen man ganz ohne alle Veranlassung die Bezeichnung „More judaico" (nach jüdischer Sitte) beigelegt hatte. Dem Eidespflichtigen wurden wie einer Leiche die Fingernägel beschnitten, und dann wurde er, nachdem an ihm die rituellen Waschungen vorgcnommen worden waren, in die Synagoge geführt, wo er sich, mit dem weißen Sterbehemde angethan, in einen Sarg legen und unter Intervention des Rabbiners eine Eidesformel nochsprechen mußte, die ihrem wesentlichsten Inhalte nach aus einer Reihe furchtbarer Verwünschungen besteht, die der Schwörende über sich und seine ganze Familie für den Fall ausspricht, als er nicht die reine Wahrheit sagen sollte. Wie leicht begreiflich, haben sowohl die funeralen Vorbereitungen der Eidesleistung, als auch das Zeremoniell und die Selbstverfluchungen des Schwures den Schwörenden und dessen gesammte Verwandtschaft in die größte Aufregung versetzt. und es werden auch zahlreiche Fälle erwähnt, in welchen ein vor den rumänischen Gerichten klagbar gewordener Israelit, dem von der Gegenpartei mit Zustimmung des betreffenden Richters zur Bekräftigung seiner Klage die Ablegung eines Eides „more judaico" zugeschoben worden war, lieber auf die Geltendmachung seines guten Rechtes verzichtete, als daß er sich der oben beschriebenen schauerlichen Prozedur unterzogen hätte. Zur Steuer der Wahrheit muß allerdings bemerkt werden, daß die Fälle, in welchen ein Schwur „more judaico" verlangt und vom kompetenten Richter auch zugelassen wurde, sehr selten geworden sind. Daß es aber doch noch Richter gibt, die eine solche erniedrigende Form der Eidesleistung für zulässig erachten, beweist der obenerwähnte Fall, welcher nun in Folge der Weigerung des Rabbiners Dr. Nacht, bei der einem Glaubensgenossen vom Richter aufgetragenen Eidesleistung nach angeblich israelitischem Brauche zu sunktioniren, dem Justizministerium zur Entscheidung vorliegt. Dr. Nacht hat seine Weigerung mit der Erklärung begründet, daß er als Vertreter der mosaischen Religion unmöglich einer dem Geiste der letzteren zuwiderlaufenden und ebenso inhuman als persönlich erniedrigenden Ceremonie beiwohnen könne. Wie man glaubt, wird der Justizminifter die nöthigen Schritte zur endgiltigen Beseitigung dieses traurigen Ueberbleibsels mittelalterlicher Gerichtsprozedur aus der Civilprozeßpflege Rumäniens thun. Literarische Notiz. nx'3 ’P’te p^n ’3“nc rfrar ay iro *nc mnubvi jfoji ottjjp woa vbrr MN p*ra nbvv jvjwi m von Rabbiner M. Friedmann, Teth, Ungarn. Eine hochverdienstvolle Arbeit ist es, welche der Verfasser des obigen Werkes veröffentlicht. Der Tosefta ist bis heute noch nicht der Rang zugewiesen worden, den sie verdient. Bis vor wenigen Jahren waren wir überhaupt nicht im Besitze einer gesonderten Tosefta-Ausgabe. Sie wurde dem Alfasi beigedruckt und! zwar mit zahllosen sinnentstellenden Druckfehlern, die : sich von einer Ausgabe auf die andere übertrugen. Dr.! Zuckermandel war es Vorbehalten, die bessernde Hand * hier anzulcgcn. Durch Vergleichung zweier Handschrif-; ien, der Erfurter und der Wiener, hat er eine neue, fehlerfreie Tosefta-Ausgabe geschaffen. Nicht wenig 1 mochte dieses dazu beigetragen haben, das Interesse der j Gelehrtenwelt auf die Tosefta zu lenken und die Lust [ an ihrem Studium zu heben. Nun ist aber Toseftaj Studium, selbst für den Gelehrten, kein leichtes. Denn Tosefta, oder rmn rwn, theilt den Charakter der Mischnah auch insofern, als sie gleich dieser, in gedrängter Kürze den Gegenstand ihres Inhaltes vorträgt. Für Mischna besitzen wir den erschöpfenden reichen Commentar der G'morah, und wer Mischnajos ohne G'morah lernen will, der findet ausreichenden Ersatz in 7,71^32 yn .ö'r dbdid rnaen u. s. w. Ganz anders beim Studium der Tosefta. Wollen wir dieselbe gründlich lernen, so müssen wir die analoge Mischnah, die hieran sich schließende G'morah und wohl Rischaunim und Achraunim nachschlagen. Diese ganze Arbeit vollzieht für uns der Verfasser des *hd nreem "iyio in seinem Commentare ’s-no rtor. In diesem den Text umgebenden Commentare sind mit erstaunlichem Fleiße alle jene Stellen zusammengetragen, die auf die betreffende Tosefta Bezug haben und dieselbe erläutern. Mit einer Belesenheit, die nur dem großen Gelehrten eigen, hat er Analogien aus Bawli, Jeruschalmi und Mforsche Haschaß kunstvoll gruppirt, wo es Noth that mit eigenen Bemerkungen versehen, so daß es ein wahres Vergnügen ist, in diesem ö'oti zu lernen. Es wird uns hierdurch aber nicht allein die Tosefta klar, sondern durch das Eingehen und allseitiges Besprechen derjenigen Talmudstellen, die die Tosefta zum Gegenstände ihrer Verhandlung hat, erscheint einem die betreffende 'm'd selbst in einem klaren Lichte. Durch Heranziehung der einschlägigen Mforschim und Poskim erhält man ein anschaulicheres Bild u. viele Schwierigkeiten, die vorher einem hindernd im Wege standen, sind jetzt wie von selbst gehoben. Von diesen Erwägungen geleitet, müssen wir jedem „Lernenden" D"D“n auf's wärmste empfehlen. Nicht allein dem speziell mit Tosefta sich Befassenden, sondern Jedem bietet v'v"ri Lehrreiches und Interessantes. Es wäre zu wünschen, daß auch die anderen Theile sehr bald erscheinen, wozu man durch reichliche Abnahme der bereits erschienenen sicherlich beitragen würde. —g—ss. -£• Vermischter. Jerusalem. Die „Jeschiwas Ohel Moscheh", — Adresse Rabbi Chaim Jacob Schapire, Ohel Moscheh — zählt zu den höheren jüdischen Lehranstalten, welche der kräftigen Unterstützung aller Thora- und Zionsfreunde würdig sind.

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