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Der Israelit · 1901-09-19 · Heft 74-75 (19.9.1901) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 74-75 (19.9.1901)
Date
1901-09-19
Page
– (sequence 11)
Language
German
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1633 Gesetz für die Fremden eingcführten hohen Taxen auch aus die zumeist armen, eingeborenen jüdischen Studenten vorstellig zu tverden. Die Antwort des Unterrichtsuiinisters lautete, daß ohne Rücksicht auf die Bestimmung früherer Gesetze alle „fremde n" Studenten den durch das neue Gesetz eingeführten Taxen unterworfen werden. Rußland. Petersburg. Der Ausschluß der Juden aus den mittleren und höheren Schulen kommt den ruffischen Juden keineswegs unerwartet. Es ist in Rußland ein ganz offenes Geheimniß, daß General Wannowski ein Pobedonos.zew in Generalsuniform ist. Dem General Wannowski als Kriegsminister haben es die russischen Juden zu verdanken, daß sie in völlig willkürlicher, dem Gesetz und Recht hohnsprechender Weise weit stärker als die vielgeliebten, strenggläubigen, orthodoxen Russen zum Militärdienst herangezogen werden. Dabei wird in heuchlerischer echt Pobedonoszew'schen Art seit zehn Jahren von militärischer Seite gegen dieselben russischen Juden der Vorwurf erhoben, daß sie sich mit großem Erfolg dem Militärdienst zu entziehen wissen. Der Urheber dieser verlogenen Anklage war kein geringerer, als der russische Kriegsminister, eben dieser General Wannowski selbst, welcher dadurch den unziveifclhaften Belveis geliefert hat, daß er eine zweideutige Rolle spielt. Eine Frucht dieser Anklage war das ungeheuerliche Gesetz, laut welchem für jeden zur Affentirnng nicht erschienenen jüdischen Rekruten 300 Rubel Strafe zu zahlen sind, und daß für diese Strafe in erster Reihe die Angehörigen dieses Rekruten, in zweiter Reihe die betreffende jüdische Gemeinde haftbar ist. Es war nun vorauszusehen, daß Antisemit General Wannowski mit seiner Ernennung zum Minister der „Volksaufklärung" seine judenfresserische Thätigkeit auf das Gebiet der Schule verlegen werde. Zwar sind die Beschränkungen noch keineswegs gesetzlich in .Kraft getreten, noch ist kein Gesetz oder selbst nur eine ministerielle Verordnung im russischen „Regierungsstellen" publizirt worden, welche die Zahl der jüdischen Gymnsiasten unter die bisherige Norm von zehn Prozent herabdrückt, allein ebenso unzweifelhaft ist es auch, daß diese Verordnung vielleicht schon im nächsten Jahre kommen wird. Dafür spricht nebst der Vergangenheit des General-Kultusministers noch das freche und völlig gesetzlose Benehmen zahlreicher Gymnasialdirektoren, welche ohne erst eine diesbezügliche Anweisung aus Petersburg abzuloarten, schon jetzt und auf eigene Faust die zur Aufnahme in ihren Gymnasien sich meldenden jüdischen Knaben alle durch die Bank zurückweisen. Derartige Nachrichten werden von zuverlässigen russischen Blättern aus den Gymnasien von Wilna, Minsk, Warschau u. a. m. gemeldet. Dabei gehen die Tschinownils mit solcher Frechheit zu Werke, daß sie es ganz und gar für überflüssig halten, den Eltern der zurückgewiesenen Kinder auch nur den Grund der Zurückweisung anzugeben. Sie wissen eben, daß es gegen sie in Rußland keine Richter gibt und „Ivo kein Richter, ist kein Kläger!" Die russischen Juden wissen auch sehr wohl, daß sie gegen den bösen Willen eines General Wannowski nicht aufkommen können und sie sinnen daher bei Zeiten schon auf Mittel und Wege, wie sie ihren Kindern die ihnen in Rußland verweigerte Gymnasialbildung geben können, ohne den nur für sehr reiche Leute gangbaren Weg der Erziehung im Auslande einschlagen zu müssen. Für ihr gutes Geld eine Schule zu gründen, und dann jedesmal mit dem geriebenen russischen Finanzministcr um „einige Prozentchen" zu feilschen, ist für die Juden ebenso erniedrigend wie zwecklos. Die Nichtjuden, denen alle anderen Schulen offen stehen, halten ihre Kinder von den Handelsschulen zurück, und es kam schon öfters vor, daß ganze Klassen dieser Schulen leer standen, da die christlichen Schüler ausgeblieben sind, worauf auch die jüdischen Schüler draußen bleiben mußten, da der Prozentsatz der Juden, der geivöhnlich 50 Prozent beträgt, schon durch den ersten sich meldenden jüdischen Knaben überschritten wurde. Aus diesem Grunde weigert sich jetzt die jüdische Kaufmannschaft von Minsk, zur Errichtung einer Handelsschule beizutragen, obgleich der Magistrat dieser Stadt für eine solche Schule eine Subvention von 5000 Rubel jährlich votirt hat. Auch die vom Finanzminister bereits genehmigte Handelsschule zu Wilna wird wohl lineröffnet bleiben, da die Juden daselbst darauf bestehen, daß mindestens die Hälfte aller vorhandenen Plätze mit jüdischen Schülern besetzt werden sollen, gleichviel, ob die Christen von den ihnen offenstehenden Plätzen Gebrauch machen oder nicht. Viel ehrenvoller, aber leider ebensowenig Erfolg versprechend, ist ein anderer Weg, den unsere tapfer kämpfenden russischen Glaubensbriider einzuschlagen bemüht sind. Seit einigen Jahren suchen die russischen Juden in vielen Städten eigene Mittelschulen zu gründen. Ihr gutes Recht dazu wird ihnen unzweideutig durch £ 969 des 9. Bandes des russischen Gesetzbuches garantirt, welches kurz und bündig lautet: „Juden sind berechtigt, zur Ausbildung ihrer Kinder jede Art von Privat- und Gemeindeschulen zu gründen." Allein was kümmert sich ein russischer Kultusminister, namentlich wenn dieser Minister General Wannowski heißt, und es sich um Juden handelt, um Gesetz und Recht! Seit 1890 bemüht sich Dr. Schirmann aus Kischiniew um die Konzession zur Errichtung eines jüdischen Progymnasiums, um endlich von General Wannowski den Bescheid zu erhalten, daß seinem Gesuche nicht Folge gegeben werden könnte, da er, Wannowski, die Absicht hege, die Frage, ob Juden Privatschulen zu gründen berechtigt seien, allgemein zu regeln. Der Minister kümmert sich also um den oben angezogenen Paragraphen nicht und will die durch das Gesetz bereits längst geregelte Frage nach

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