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Der Israelit · 1901-09-12 · Heft 72 (12.9.1901) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 72 (12.9.1901)
Date
1901-09-12
Page
– (sequence 17)
Language
German
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42* Jahrgang. Zweite Meikage z« M 72 des „Asraetit". Zeitungsnachrichten und Correfpondenren. Deutschland. AnH der Provinz Hannover. Ihre geschätzte Zeitschrift berichtete vor einiger Zeit über die Schließung der öffentlichen israelitischen Volksschule zu Lingen, wobei es berechtigtes Aufsehen erregen mußte, daß diese Schließung nicht etwa durch die Behörde, sondern durch den eigenen Vorsteher erfolgt ist. Ich bin in der angenehmen Lage, der jüdischen Oeffenttichkeit, die gewiß berechtigt ist, Auskunft darüber zu verlangen, von den Fortschritten berichten zu können, welche inzwischen in der Sache erzielt worden sind. Der Vorsteher, Herr H. Hanauer, wurde mit seinem Ansuchen, die jüdischen Schulkinder in der evangelischen und der katholischen Schule unterzubringen, von den betreffenden Schulleitern abgewiesen. Der Schullosigkeit der jüdischen Schulkinder wurde durch das energische Einschreiten der Kgl. Regierung ein Enoe gemacht, indem dem Vorsteher unter Androhung einer Geldstrafe von 150 Mk. aufgegeben wurde, die jüdische Schute binnen drei Tagen wieder zu öffnen, und sollten die Schulkinder, welche unentschuldigt fehlen würden, polizeilich vorgeführt werden. Somit war die Schließung der Schule an sich einstweilen aufgehoben. Etwas anderes aber war die beschlossene Aufhebung der Schule. Der Schwerpunkt der ganzen Sache lag in dem bedauernswerthen Beschluß, die Schule aufzulösen, und mußte der Hebel mit aller Macht angesetzt werden, diesem drohenden Unheil zu begegnen. Vor allem entstand die Frage: wie stellt sich die Kgl. Regierung zu dem Beschlüsse? Und da ist es nicht genug anZuerkennen, daß diese hohe Behörde die Auflösung der Schule direkt untersagte und das Fortbestehen der jüdischen Schule anordnete. Durch spezielles persönliches Erscheinen des Landraobiners Herrn Dr. L ö b zu Emden, der sich der Sache sogleich mit allem Eifer annabm, und der, wie bekannt, mit den anderen Landrabbinern in der Provinz Hannover die Funktionen des Kreisschulinspektors über die jüdischen Schulen ausübt, tonnte der erfreuliche Erfolg konstatirt werden, daß der jüdischen Gemeinde zu Lingen seitens der König!. Regierung ein außerordentlicher Zuschuß in fast sichere Aussicht gestellt werden konnte. Eine Kommissar der König!. Regierung würde in nächster Zeit in Lingen eine Gemeinde-Versammlung abhalten, um in Verbindung mit dem Landrabbiner den Fortbestand der Schule zu sichern. Damit wären die Folgen des Beschlusses, die Schule aufzulösen, abgewendet. —Dieser Beschluß hätte nie erfolgen dürfen. Wenn auch die Gemeinde stark belastet ist, so durfte die Schließung der Schule erst beantragt werden, wenn alle Schritte zur Erhaltung derselben erfolglos geblieben waren. In jedem Falle war dieser Beschluß, welcher selbst durch die Ausführungen des Referendar Herrn Salli Hanauer kaum entschuldbar erscheint, unüberlegt und übereilt. Denn es liegt auf der Hand, daß der Bescheid des Provinzialrathes: „Die Gemeinde sei jederzeit berechtigt, ihre besondere Schule eingehen zu lassen," nicht wörtlich so zu verstehen ist, eine Schule eigenmächtig und über den Kopf der Behörde hinweg kurzer Hand durch den Vorsteher zu schließen. Man hätte sich zuvor betreffs Einleitung der erforderlichen Schritte mit dem Landrabbiner in Verbindung setzen müssen. In Folge dieses Fehlers ist denn auch seitens der Kgl. Regierung angeordnet worden, daß alle Eingaben der Gemeinde in Synagogen- und Schulsachen nur durch die Hände des Landrabbiners an die Kgl. Regierung zu gehen haben und dieser die nächstzuständige Instanz in ähnlichen Fragen bildet. Was nun die Frage des Entziehens des Vorbetens durch den Vorsteher anbelangt, so ist zu melden, daß die endgültige Entscheidung noch in den Händen des Herrn Regierungs-Präsidenten ruht. Jedenfalls aber ist schon jetzt klar, daß auch hier eigenmächtig und sogar ohne das Einverständniß der Gemeinde vorgegangen wurde und daß diese gesetzwidrige Entziehung des Vorbetens ein Eingreifen in die Befugnisse des Landrabbiners bedeutet. Jedenfalls ist mit Sicherheit vorauszusehen, daß der bisherige Stelleninhaber wieder voll und ganz in seine Aemter eingesetzt wird. Nogasen (Bez. Pos.), 6. Sept. In einer Zeit, wo leider der Antisemitismus so vorherrschend ist, verdient es in Ihrem geschätzten Blatte vermerkt zu werden, daß in dieser Woche die Stadtverordneten in unserer Nachbarstadt Obornik, den Kaufmann Herrn Koschmann Wreschner, der bereits eine lange Reihe von Jahren als Stadtrath dort fungirt hat, einstimmig wieder auf sechs Jahre als Stadtrath gewählt haben. Herr K. Wreschner ist streng-religiös. Frankreich. Parier, 8. Sept. In Nr. 68 Ihres Blattes haben Sie einen Aufsatz veröffentlicht, der „Jüdischer Judenhaß" betitelt ist. In diesem Aufsatz drückt der Verfasser seine Entrüstung darüber aus, daß in irgend einer österreichischen Provinz einige jüdische Damen und Herren einen „Verein zur Steuerung der Unsittlichkeit unter jüdischen Frauen und Mädchen" gegründet haben. Haben denn die betreffenden Damen und Herren durch Gründung ihres Vereins nicht öffentlicht zugegeben, daß die Unsittlichkeit unter den jüdischen Frauen

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