Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 51 (1.7.1901)
- Date
- 1901-07-01
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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42. Jahrgang. Beilage zu jY° 51 des „Israelit". Zeitungsnachrichten und Correfpondenzen. Deutschland. Mainz, ''0. Juni. Der Beleidigungsprozeß gegen den „Freidenker" in Sachen des Bischofs B r y n y ch .zu Königgräg und des Pfarrers B l c e d zu Neuersdorf 1 Böhmen) fand vorgestern, am 28. dss Nits., vor dem hiesigen Schöffengerichte statt. Der Vertheidiger des Angeklagten, Kassenivart und Schriftführer des „Freidenker," Georg W eller - Wiesbaden, Dr. E o j a n o >v s k n, beantragte zunächst die Unzuständigkeit des Gerichts, iveil das Blatt in Mainz keinen festen Leserkreis besitze. Das Gericht Ivies diesen Antrag a's unbegründet ab, da die Klage im Zusammenhang mit der „Kleinen Presse" erfolgte und diese hier eine eiaene Grvedition habe. Damit sei die Zuständigkeit des Gerichts gegeben. In zweiter Linie stellte Dr. Boiamnvskn eine Reihe von Bcweisantragen über die angebliche Blutrede des Bischofs Brynych in der Katbvlika in Ehrast im 'November 1899, die kurz nach der Berurtheilung des Hilsner in Kuttenberg stattgefunden. In dieser Bede habe der Bischof den „Ritualmord" als bestehend unerkannt, überhaupt einen sehr merkwürdigen Standpunkt gegen das Judenthum eingenommen. Die katholische .Kirche, bezw. ein großer Theil der Päpste und der Priester ständen zum Theil auf dem Standpunkte, daß es einen „Ritualmord" gebe. Es kön.iw alle, niebts Beleidigendes in diesem Vorwurfe gegen den Bischof gesunden werden. Der Angeklagte habe in bester Absicht gehandelt, indem er dem unschuldig Brrurtbeilten zu. seinem Rechte hätte verhelfen wollen. Ein großer Theil der Presse und der Litteralur ßg.lte den Hilsner ebenfalls für unschuldig vernrlbei'.tP Dr. Bojanawskp will auch den Beweis antreten, daß sri Pfarrer Btreck zu der Ermordeten in Bezielmnge?. gestanden, daß er auch wiederholt mit derselben im Walde gewesen. Er stehe auf dem Standpunkte, daß es e'n „Ritualmord" überhaupt nicht gebe, in dieser Beziehung vervveife er auf das Buch von Strack. ' 1 Der Vertreter der Privatkläger, Herr Dr. S ch m i t t, beantragte, sämnitliche Bcweisanträge abzulehnen und den Angeklagten wegen der Beleidigung des Bischofs in eine Geldstrafe und wegen der des Pfarrers in eine entsprechende Gesängnißstrafe zu nebmen. Der oberste Gerichtshof habe Alles gethan, um in der Sache des Hilsner eine Einwirkung auf die Geschworenen unmöglich zu machen; zu diesem Zwecke habe er die Anklage an das Schwurgericht in Pisek in der RevchionsinstanZ verwiesen. Der Sachverständige Dr. Bullowo ginge in seinen Schriften von der Ansicht aus. daß Richter, Geschworene und selbst der Vertheidiger zu dumm gewesen und er (Bullowo) wiste etwas. Es handele sich henke auch nicht um den Polnaer Mord (er sei froh, daß er damit nichts zu thun habe), sondern um Beleidigungen der schwersten Art, verübt gegen hochachtbare Leute. Wenn der „Freidenker" habe sachlich schreiben wollen, dann hätte er die Personen aus dem Spiele lasten müssen. Die Ehre der katholischen Geistlichen »ei doch zu hoch, als daß sie in einem Athemznge mit dem notorischen Lumpen Hilsner genannt werden dürste. In dem Artikel werde von Fänlniß katholischer Hierarchie gesprochen und auch schwere Anschuldigungen gegen den verstorbenen Kardinal Schwarzenberg erhoben. Nickst ein Wort von allen diesen Behauptungen sei iva.hr, Alles sei erfunden und erlogen. Alle die RuchlostgKiten, die dem Pfarrer Vlceck vorgeworfen, so, daß er das Sakrament der Beichte mißbraucht, um den wahren Mörder nicht zu oerrathen. In Kenntniß der That soll er die Gemeinheit begangen haben, dem Bruder als Mörder den Rath gegeben zu haben, die Leiche feiner Schwester in den Wald zu schaffen und dann den Verdackat auf die Juden zu lenken. Alles sei erlogen, nicht ein Wort fei davon, wahr, was in dem Artikel gestanden. Freiwillig habe dann der Pfarrer einen Meineid geleistet, um den Verdacht auf unbekannte Personen zu lenken. Eine stärkere Gemeinheit sei einem katholischen Priester noch nicht vorgeworfen worden. Was mit den Sachverständigen eigentlich bewiesen werden solle? Doch jedenfalls gar nichts? Der Vertheidiger habe auch den Beweis darüber angeboten, daß der Johann Rutscha (der Bruder der Ermordeten) am Morgen der That gebeichtet habe: wenn dies wirklich der Fall gewesen, so würde dies zur Sache gar nichts thnn. Die Beleidigungen gegen den Pfarrer seien das denkbar Schlrerste, was man Jemand vorwerfen könne. Von einer Geldstrafe könne hier nicht die Rede sein. Merkwürdig sei. daß der Vorwurf gegen den Bischof Brvnych, er stehe auf dem Standpunkte des „Ritualmordes," auf einmal keine Beleidigung fein solle. Jahrelang hätten die Blätter der Richtung des „Freidenker" gerade denjenigen den größten Vorwurf gemacht, die auf einem solchen Standpunkte ständen und erklärt, nur der größte Lump tonne an „Ritualmord" glauben. Der Standpunkt, daß ein großer Theil der Geistlichen der katholischen Kirche an den „Ritualmord" glaube, lei vollständig haltlos, das gehe auch aus einer Schrirt ves verstorbenen Domkapitulars Dr. E r l e r hervor. Auch der Vertheidiger des Hilsner habe diesen Glauben als ein Märchen bezeichnet und dies durch eine große Anzahl von Schriften von Päpsten und Geistlichen nachgewiesen. Der Bischof Vrynych habe in Chrast in einer geschlostenen Gesellschaft einen Vortrag