Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 46 (13.6.1901)
- Date
- 1901-06-13
- Page
- – (sequence 26)
- Language
- German
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1040 Wirken reichen. Kur Anregungen und die thätige Mitwirkung Aller, »velche unseren Bestrebungen zustimmen, ist unser Verein angewiesen, — bildet er doch eine neue Bereinigung ohne jedes Borbild. Inoem wir unseren freunden für die bisherige Mitarbeit danken, wiederholen wir an alle die dringende Bitte, sich unseren Bestrebungen dadurch zustimmend zu zeigen, daß üe uns neue Mitglieder zuführen. Auch die Nennung von Drten, wo streng rituelle Speisehäuser bereits eristiren. unter Aufgabe von Referenzen, oder wv die Errichtung solcher erwünscht ist. und schließlich auch die Bezeichnung von Wirthen. welche sich zur Neubegründung uno Führung von Speisehäusern bEvnders eignen, wird unsere Thätigkeit fordern. Ein »weiterer Wunsch ist, daß auch die Herren Rabbinen in und außerhalb Deutschlands uns ihre Unterstützung angedeihen lassen, nickt nur durch Angabe der rituell geführten Speisehäuser, welche ihrem Bezirk unterstehen, sondern auch an Plätzen, wv keine Speisehäuser bestehen, durch Ausgabe der Cultusbeamten, die in ritueller und materieller Beziehung befähigt sind, einen bürgerlichen Mittagstiseli zu geben. Die vorzüglichste Unterstützung erwarten wir jedoch von den Lokalvereinen. Sie haben die Aufgabe, für die Ziele des Vereins überall Propaganda zu machen. An ihnen ist es ganz besonders, für die Beschaffung von Geldern Sorge zu tragen. Langsan! und ruhig, jedoch bestimmt unb zielbewußt, schneitet der Verein in seiner Thätigkeit fort, findet er dabei auch von der Allgemeinheit der jüdischen Glaubensgenossen, deren Interessen der Vorstand seine Arbeitskraft willig zur Verfügung gestellt hat, die erbetene thatkräftige Unterstützung, so wird er, so Gott will, in: nächsten Jahre von weiteren und größeren Erfolgen zu berichten haben. Für Subventionen wurden verausgabt: Mk. 700. Vorsitzender ist Herr Louis Benzian, Schatzmeister Herr Hugo Mainz. Personalien. Flieden, im Siwan. Von einem schweren Gange sind wir soeben zurückgekehrt. Ach, es war der Führer unserer Gemeinde, Herr Seligmann Stern II., dem wir das letzte Geleite gaben. In der Jugendkraft der Jahre wurdo er seiner Familie entriffen. Um ihn trauern fünf Waisen und ein alter, 82järiger Vater, die nun einsam und verlassen dastehen. Es beweinen ihn sieben Mündellinder, an denen er Vaterstelle vertreten. Aber auch die Kiesige jüdische Gemeinde hat viel verloren. Seit seinem achtzehnten Lebensjahre versah der Verblichene an den Jomim Noroim das Amt eines Vorbeters. Und wie wußte er die Zuhörer durch seine reichhaltigen Melodien, als auch seinen zündenden Vortrag zur Andacht hinzureißen. Ebenso ist es der rastlosen Thätigkeit des Verstorbenen zu verdanken, daß in hiesiger Gemeinde ein Eruf errichtet wurde. Herr Prov.-Rabbiner Dr. C a h n in Fulda zollte dem Verblichenen einen rührenden Nachruf. -Hatten (Elsaß), 11. Juni. Am 5. d. Mts. fand in unserer Svnagoge unter allseitiger Vetheiligung die Abschiedsfeier für den Herrn Rabbiner Dr. B a mbe r g e r , wohnhaft zu Sulz a. W., statt, der einem Rufe nach Hamburg folgt, nachdem er hier vier Jahre zum Segen gewirkt bat. Die Gemeinde Hatten bedauert den unersetzlichen Verlust, den sie durch den Fortgang ihres geliebten Rabbiners erleidet. Möge dessen neuer Wirkungskreis ihm und seiner Familie zum Segen gereichen und es ihm vergönnt sein, bis zum höchsten Alter segensreich zu wirken. Daei Bürgerliche Gesetzbuch mit gemeinverständlichen Erläuterungen von Landgerichlsdirektor Rosenthal (Verlag von Gustav Nöthe in Graudenz) liegt — zwei Jahre nach dem Erscheinen der ersten Auslage — bereits in fünfter erheblich vermehrter Auflage (31.—40. Tausend) vor. Dieser ungewöhnliche buchhändlerische Erfolg ist wohl der beste Beweis der praktischen Brauchbarkeit des Buches, das auch durch seinen, im Vergleich zu anderen kommentirten Ausgaben, außerordentlich mäßigen Preis <in Leinwand mit Goldtitel 5 Mk.) in Wahrheit eine volksthümliche Ausgabe des Ostsetzbuches ist. Wie der von der Verlagsbuchhandlung auf Verlangen unentgeltlich versandte ausführliche Prospekt ergiebt, ist das Werk von vielen hohen Behörden empfohlen und in Massenbezügen angeschasft. Viele juristische Fachzeitschriften und fast alle angesehenen Drgane der Tagespresse Deutschlands sprechen sich in anerkennendster Weise über das Werk aus. Insbesondere wird die Zweckmäßigkeit eines bisher in keiner anderen Ausgabe zur Anwendung gebrachten Erläuterungsmittels gerühmt, nänrlich die Verwendung verschiedener Druckschriften, wodurch schon für das Auge die Uebersicht über den Gesetzestext und die Unterscheidung des Wichtigeren von dem weniger Wichtigen in überraschender Weife erleichtert wird, ein nicht zu unterschätzendes Hilfsmittel zum Verständniß des Gesetzes, oft wirksamer als belehrende Erörterungen. Es schreibt z. B. die „Zeitschrift für Polizei- und Perwallungsbeamte", herausgegeben von Reg.-Rath Dr. Kautz: „Unter den vielen Kommentaren zum B. G.-B. giebt es, abgesehen von größeren Auslegungswerken, keinen, der an allgemeiner Brauchbarkeit und Gemeinverständlichkeit mildem Rosenthal'schen Kommentar wetteifern könnte. Er ist nicht nur ein äußerst brauchbarer Wegweiser zum Lesen und Verstehen des B. G.-B. für Nichtjuristen, sondern ein auch Juristen warm zu empfehlender Führer im neuen Reckt ." Die „Frankfurter Zeitung" schließt eine eingehende Besprechung mit den Worten: „Soweit die Popularifirung des Bürgerlichen Gesetzbuches erreichbar, dürfte sie durch diese Arbeit erreicht sein." Aehnlich lauten die anderen Beurtheilungen, in denen auch die vortreffliche Ausstattung des Buches in Druck und Papier hervorgehoben wird. Die neue Auslage enthält insbesondere eine Neubearbeitung des Hypothekenrechts mit zahlreichen Beispielen und Formularen, um auf diese Weise den Inhalt dieses besonders schwierigen Gesetzes-Abschnitts, der als das Recht des Grundkredit-Verkehrs für weite Volkskreise v on besonders großer praktischer Bedeutung ist, a n s ch a u l i ch zu inachen.