Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 44 (5.6.1901)
- Date
- 1901-06-05
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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SDer ^Jsraelit. Ccntral-Organ für das orthodoxe Judcnthum. Mlatier für die israet. Schule. 5. Juni 1901.^ [9tt. 6. e „J’accuse.“ Bon der Redaktion der „Bayer. Lehrerzeitung", Nürnberg, erhalten wir nachstehenden Seperat-Abdruck aus ihrer Nummer 16 vorn 19. April: Nur selten hört man in der Oeffentlichkeit vom jüdischen Lehrer. Hie und du liest rnan in den Zeitungen, daß der Landtag über eine Eingabe israelitischer Religionslehrer zur Tagesordnung übergegangen sei, oder es wird eine Ministerial-Entschließung an einen israelitischen Praktikanten in der Pfalz bekannt und beschrankt in dürren Worten die ohnehin schon kümmerlichen Rechte des israelitischen Lehrers noch um ein Erkleckliches. Man glaube aber ja nicht, daß in den jüdischen Lehrerkreisen sanfte Stille und friedliche Ruhe berrsche. Es gährt ganz gewaltig, namentlich in der jüngeren Generation. Der jüdische Lehrer genießt den gleichen Bildungsgang, wie sein nichtjüdischer Kollege. Drei Jahre verbringt er in der Präparandenschule, in der er sich, neben der Fülle und Stoffmenge im Profanwissen (Musik nicht ausgeschlossen) sehr gründliche Kenntnisse in Pentateuch und in den rabbinischen Fächern aneignen muß. Dann tritt er, nach der Abgangsprüfung am Ende des dritten Präparandenturses, in das Seminar über, wohl 80 pCt. in die isr. Lehrerbildungsanstalt zu Würzburg, die, im Gegensatz zu den Kgl. Anstalten, seit 1889 dreikursig ist, um ihre Zöglinge zu Elementar- und Religionslehrern auszubilden. Bei der Schlußprüfung wird der jüdische Kandidat mit derselben Sorgfalt geprüft, wie der christliche Seminarist. Rach dem Abgang vom Seminar ist er vier Jahre Schuldienstexpektant, im ersten Jahre „Leicht ist'- Rechte zu begehren; Schwer, sich Pflichten aufzulegen: Doch am schwersten, Recht und Pflichten Andrer ehrlich abzuwägen." Praktikant. Da heißt es, ernst und gewissenhaft die Pflichten erfüllen, die der „Arbeitsplan" der Kgl. Regierung auferlegt. Wir möchten keinem jüdischen Expeltoranten gerathen haben, seine Konserenzarbeiten nicht pünktlich abzuliefern oder seine Lehrproben nicht sorgfältig auszuarbeiten. Ein Rüffel, wie ihn Schulrath Prell dem Kollegen Flemming androht, würde von der Hohen Kgl. Regierung eintreffen, und der Qualisikationsbogen würde die Rüge für alle Zeiten verewigen. Nach diesen vier Jahren zieht man nach der Kreishauptstadt — zur Konkursprüfung. Da sitzt der jüdische Lehrer friedlich neben den christlichen Kollegen (oder es soll auch Vorkommen, daß der jüdische Lehrer hinter den andern seinen Platz hat) und wird von der Prüfungskommission mit der gleichen prüfenden Sorgfalt behandelt. (Es soll freilich auch Vorkommen, daß ein Seminar-Musiklehrer die jüdischen Zöglinge besonders stramm hernimmt, um ihnen seine apparte Liebe zu zeigen.) Nach etwa drei Monaten trifft das Prüfungszeugniß ein. Und nun beginnt für den jüdischen Lehrer eine herrliche Zeit der Freiheit — kein gouvernementaler Hahn kräht mehr nach ihm. Sieh nun selber zu, junger, jüdischer Lehrer, wie Du es am besten anfängst, um nicht zu verhungern! Das ist das Losungswort seiner Zukunft! Es ist freilich dem einen oder dem anderen unter den gutqualificierten jüdischen Lehrern schon gerathen worden, sich an d i e Kommunen zu wenden, die Simultan- oder paritätische Schulen besitzen. Aber die paritätischen Schulen (wie sie z. B. Fürth hat), weisen Juden prinzipiell ab, die