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Der Israelit · 1901-05-20 · Heft 39 (20.5.1901) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 39 (20.5.1901)
Date
1901-05-20
Page
– (sequence 11)
Language
German
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885 ( Berlin, 19. Mai. (H a u st D u meine Juden, hau ich Deine.) Das „Berl. Tageblatt" schreibt: Die Erschwerung des Grenzverkehrs zwischen Oberschlesien und Russisch-Polen in Folge des unerwarteten Erlasses der russischen Regierung, dem zufolge den beiderseitigen Staatsangehörigen jüdischer Konfession der Eintritt in russisches bezw. preußisches Staatsgebiet nicht mehr wie bisher auf sog. Grenzpässe, sondern nur ans Vollpässe gestattet sein soll, macht sich bereits in der empfindlichsten Weise geltend. Für die russischen Juden bedeutet die neue, mit aller Strenge durchgeführte Verordnung eine große pekuniäre Belastung, denn solch ein Vollpaß kostet zwischen zwanzig und hundert Rubel und wird überhaupt nur für Kauileute erster Gilde ausgefertigt. Außerdem ist solch ein Vollpaß nicht immer leicht zu beschaffen. Für die deutschen Kaufleute jüdischen Glaubens bestand allerdings das Verbot des Eintritts in Rußland lediglich aus einen Grenzpaß hin schon früher. Es wurde indessen damit nicht streng verfahren. Das ist nunmehr anders geworden. Mit äußerster Strenge wird darauf gehalten, daß ein Vollpaß an der Grenze vorgewiesen werde. Solch' ein Grenzpaß hat kür jüdische Kaufleute nur eine dreimonatliche Giltigkeit, während er für christliche Kaufleute die doppelte Zeit gilt. — Eine Verletzung des deutsch-russischen Handelsvertrages liegt in dieser neuen Anordnung unstreitig vor. denn laut einer Bestimmung desselben ist den Angehörigen beider Reiche, insofern sie innerhalb des dreimeiligen Grenzbezirkes ansässig sind, „ohne Unterschied der Konfession gestattet," den dreimeiligen Grenzbezirk des Nachbarstaates auf Grund eines für 28 Tage giliigen Grenzpastes, eines sog. Legitimationsscheines, wie ihn jede Orts- oder Kreisbehörde ansstellt, zu betreten. Die bisherigen Reklamationen des Landrathes sind erfolglos gewesen. Augenblicklich liegt die für Oberschlesien sehr wichtige wirthschaftliche Angelegenheit bei der Oppelner Regierung. Aber sollte nicht die handelspolitische Abtheilung im Rcichskanzleramte mit aller Entschiedenheit für die Wahrung der handelsvertragsmäßigen Bestimmungen eintreten? Vielleicht geht man in der Annahme nicht fehl, daß diese russische Verordnung, welche den Grenzverkehr in jenen oberschlessschen Bezirken fast lahmlegt und die diesseitigen Märkte außerordentlich schädigt, dadurch, daß sie die Zufuhr an Lebensmitteln aller Art nahezu unmöglich macht, als ein erstes Vorgefecht in dem bevorstehenden großen wirthschaftlichen Kampfe anzusehen ist. Auch wirthschaftliche Ereignisse werfen ihre Schatten vorauf. Russische Beamte sprechen es wenigstens ganz unverholen aus, daß der Erlaß, von dem auch österreichische Juden betroffen werden, seine eigentliche Spitze gegen Preußen kehre, das im Begriffe stehe, den schutzzöllnerischen Kampf gegen Rußland mit aller Rücksichtslosigkeit zu führen — um es mit den allmächtigen Agrariern nicht zu verderben. Diesen einen Erfolg, den für Oberschlesien so ungemein wichtigen Grenzverkehr mit Russisch-Polen im äußersten Maße zu erschweren und das eigene Land — — nicht etwa blos die jüdischen Händler — zu schädigen, diesen einen Erfolg hätten somit die Agrarier und ihre Bundesgenossen mit russischer Hilfe erzielt. Berlin, im Mai. (Die Königsburg des Rebukadneza r.) Die „Deutsche Orient-Geselljchaft hier versendet soeben ihren dritten Jahresbericht, dem wir folgende Mittheilungen entnehmen: „Die erste Hauptaufgabe, welche sich die „Deutsche Orient-Gesellschaft gestellt hat, besteht satzungsgemäß in der Veranstaltung von Ausgrabungen an den Kuliurstätten des orientalischen Alterthums behufs Aufdeckung von Baudenkmälern sowie Aufsuchung von Kunst-Erzeugnissen und Urkunden jener Epoche. An der Lösung dieser Aufgabe ist auch im Berichtsjahr 1900 rüstig und mit nachweisbarem Erfolge weitergearbeitet worden. Nicht nur sind die Grabungen am Kasr, der Königsburg Nebukadnezars, selbst während der heißen Sommermonate ohne Unterbrechung mit Eifer gefördert, der Tempel der Göttin Nin-mach vollständig bloßgelegt, und die Prozessionsstraße des Gotte? Marduk unzweifelhaft festgestellt jvorden, sondern es hat auch die neuerlich erfolgte Ausdehnung der Grabung aus den Hügel Amran-ibn-Ali die Auffindung des Marduk-Tempels Esagila, des National- Heiligthums Babyloniens, zur Folge gehabt und zwar in einer Tiefe, bis zu welcher die modernen Ziegel- und Antikenräuber jedenfalls nicht vorgedrungen sind. War auch das Gebäude anscheinend schon vor der Verschüttung eine vollständige Ruine, so läßt doch die Fortsetzung der Grabung an dieser Stelle besonders wichtige Funde erhoffen. Die Ausbeute der Grabungen an Kunst-Erzeugnissen war gleichfalls eine lohnende: neben einer großen Anzahl sväterer Grab-Beigstben seleucitisch-varthischen Ursprungs, ferner Lampen, kleinen Schmucksachen, zum Theil aus Gold und geschnittenen Steinen, Statuetten, Gefäßen mit arabischer Schrift und solchen gefüllt mit kufischen, sassanidischen, parthischrn und seleucidisthen Münzen, hebräischen Zauberschalen u. s. w. wurde ein ganzes, einem späteren griechischen Perlenfabrikanten gehöriges Lager von Schmuckbestandtheilen, bestehend aus einigen Körbest voll Ornamenten und Statuettentheilen aus Achats Onyr, Lapislazuli u. dgl. gefunden. An Gegenständen aus bubvlonischer Zeit fand man Darstellungen der Göttin Nin-mach in Terrakotta, ein großes Gewicht in Form einer Ente, Siegelcvlinder, Stücke eines. Thrones, und vor allem zahlreiche Fragmente des Löwentrieses der Prozessionsstraße Marduks. An Schrift^ Urkunden endlich sind zwei Lapislazuli-Eylinder mit ' Götterbildern und Inschriften, verschiedene Tabletten

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