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Der Israelit · 1901-05-13 · Heft 37 (13.5.1901) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 37 (13.5.1901)
Date
1901-05-13
Page
– (sequence 18)
Language
German
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18 es dort allgemeine, gleichsam philosophische Glaubensprinzipien gewesen, die Philo hervorzukehren sich genötigt sah, so hat hier der Kampf gegen die traditionsfeindlichen Sadducäer die Mischnalehrer zunächst zu einer Stellungnahme gegenüber diesem im Innern wütenden Feind gezwungen und zur Hervorhebung derjenigen Punkte, die sozusagen das Feldzeichen der Parteien bildeten, veranlasst. Die Lehre von der Auferstehung der Toten und von der Göttlichkeit der Thora und die Verteidigung derselben gegen die sie läugnenden Sadducäer stehen im Mittelpunkt des Interesses. Denselben Charakter d h. den keimenden Trieb zur Formulierung von Glaubenslehren beweisen auch die Aussprüche Rabbi Akiba’s in der Mischna, Sprüche der Väter III, 18, 19, 20, wo von der Schöpfung und Bestimmung der Menschen, vom Beruf Israels, von der Vorsehung Gottes und der Freiheit des Menschen, von Lohn und Strafe gehandelt wird und Lehren dargelegt werden, die allerdings eher Sprüchen als Dogmenlehren ähneln. Erst mit dem Eindringen philosophischer Forschung in den Kreis der von den Juden bis dahin fast ausschliesslich gepflegten talmudischen Studien begannen auch die Untersuchungen über Wesen und Grundlagen der Religion immer zahlreicher zu werden und grössere Bedeutung zu gewinnen. Den Anfang hatten die Karäer gemacht. Im 8. Jahrhundert war während der Regierung Almansurs, des zweiten Abbassiden, An an ben David, ein babylonischer Gelehrter, an die Spitze einer Partei getreten, die die Autorität der Rabbiner zu brechen und das traditionelle Gesetz zu verwerfen beschloss. Nur die heilige Schrift, auf Grund einer rationellen Exegese erläutert, sollte das massgebende Gesetz des religiösen Lebens bilden. Auf die Entstehung dieser Partei, hauptsächlich aber auf die Entwickelung derselben hat nach übereinstimmendem Zeugnis vieler glaubwürdiger Berichterstatter der Kaläm, jene arabische Theologenschule, die die Grundsätze der Religion mit den Forderungen der Philosophie in Uebereinstimmung zu bringen bemüht war, sehr stark eingewirkt, wie aus Maimüni’s More Nebuchim I. Cap. 71, Jeliuda Halevis Cusari V. § 15 und Ahron ben Elia’s Ez Chaim Cap. 1 zu ersehen ist. Daher kam es, dass auch sie den vom Kaläm aufgeworfenen Fragen über Prinzipien und Grundlagen des Glaubens ihre volle Aufmerksamkeit zuwandten, wie man sie denn auch — und nicht mit Unrecht — die jüdischen Mutaziliten nannte. Leider haben sich die karäischen Werke aus dieser Zeit nicht erhalten und sind uns nur spärlich aus Citaten anderer Schrift steller bekannt. Doch ersehen wir daraus zur Genüge, dass sie schon in der ersten Zeit ihres Auftretens mit den sogenannten Grundfragen der Religion sich beschäftigten und so z. B. das Geschaffene in der ersten Materie, die Schöpfung der Welt, die Existenz, Unkörperlichkeit, Allwissenheit und Intelligenz Gottes zu beweisen und als Dogmen hinzustellen suchten. (Fortsetzung folgt.) Beiträge zur Geschielte der Juden im Eisass. Die Statuten welche hier mitgeteilt werden, sind einer in der königlichen Bibliothek in Berlin vorhandenen, höchst seltenen Druckschrift (4 Bl. in 4°), verglichen mit einer in meinem Besitz befindlichen Handschrift, entnommen und gewähren einen interessanten Einblick in die Verfassung der Juden im Eisass im letzten Drittel des vorigen Jahrhunderts, kurz vor der grossen Umwälzung, die der Staat und mit ihm auch das jüd. Gemeindeleben erlitten. Die nachfolgenden Blätter bilden zugleich einen Beitrag zur Kenntniss der jüd. Gemeindeverfassung im Mittelalter, für deren besondere Art die verschiedenen Statuten als Quelle dienen. Eine kurze Zusammenstellung der einschlägigen Litteratur dürfte hier am Platze sein, um einerseits zu weiteren ähnlichen Veröffentlichungen aus handschriftlichen, oder sonstigen seltenen Quellenschriften Anregung zu geben, anderseits dem Forscher auf diesem Gebiete die Nachweise über das schon vorhandene Material zu liefern. Zunächst verweise ich auf Steinschneider Toten VI, 42 und XVI, 32; Zeitung des Judentums 1863 S. 350; Neuzeit 1862 Nr. 49, 51 und 1863 Nr. 6. Ferner seien erwähnt: Wolf, die alten Statuten der jüd. Gemeinden in Mähren (Wien 1880); pSnn I, 22; D'esn nupn Beschlüsse der Italien. Abgeordneten zu Ferrara 1554 (herausgegeben von Lev! und Halberstamm, Brody 1879); □’j-jn o'jipn in Prag (1702); nupn von Bamberg 1678 (->' bv potp Bd. VII; Eckstein, Geschichte der Juden in Bamberg 8. 65 ff.); Synagogenordnung von Mantua (1688), Amsterdam (1716 und 1815), andere Amsterdamer m:pn cf. Catalog Rosenthal 8. 95 ff.; Frankfurter Hochzeitsordnung i’NtBr’j bv nnm no (1701); Amsterdamer r6npn nupn (1711 und 1737); nupn von Fürth bei Würfel, historische Nachricht von der Judengemeinde in dem Hofmarkt Fürth (Frankfurt und Prag 1754,

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