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Der Israelit · 1901-05-13 · Heft 37 (13.5.1901) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 37 (13.5.1901)
Date
1901-05-13
Page
– (sequence 1)
Language
German
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42. Jahrgang. M 37. Ein Eentrat-Hrgan für das orthodoxe Iudenlhum. 0 Begründet von Dr. ITrlpnfttm in Kfiin|. Montag, den 13. Mai 5661 (1901)» WM- Unsere nächste Nummer erscheint des gcs. Feiertags wegen Mittwoch, den 15. Mai. Leitender Artikel. ,Stilk sein! Non M. Schweitzer-G logau. Als Israel aus Egypten gezogen war und am Meere angelangt, im Rücken seine Feinde erblickte, da — so berichtet ein Midraschwort — bildeten sich vier Parteien. „Laßt in's Meer uns stürzen!" rief die eine; „Laßt uns kämpfen gegen die Feinde!" rief die zweite; „Laßt uns nach Mizraim zurückkehren!" meinte die dritte; „Laßt uns aufschreien!" sagte die vierte. Da trat Mose hinzu und sein Wort: „Seid stille und sehet die Hilfe Gottes!" beruhigte des Volkes aufgeregten Sinn. Wem fiele nicht dieses belehrende Weisheilswort ein, wenn er der vielfach erörterten Vorgänge der Judendebatte im Abgeordnetenhaus und der daraus hervorgegangenen Ansichten und Vorschläge gedenkt? Von den Stimmen, die in den jüdischen Blättern zum Kampfe rufen, darf man sich aber doch nicht beirren lassen. Sie bilden noch lange nicht den Ausdruck der jüdischen Gesammtheit. Was der Kölner Vorstand beschlossen, wovor der „Israelit" gewarnt, verdient weit mehr Beachtung, als die Worte der Kampfhähne, die auf einmal auf dem Plan erscheinen und zu den Waffen rufen. Wohl die meisten dieser Wortführer haben sich bis jetzt blutwenig Sorge um den Fortbestand des Judenthums gemacht, sie würden auch heute keine Lanze dafür brechen, wenn sie sich in ihren sonnenbeschienenen Gefilden behaglich weiter tummeln könnten. Bei aller Gründlichkeit, womit in Versammlungen, in Reden, in Schriften, die Rufer zum Streit die Schönstedt'schen Auslasiungen geprüft und — verurtheilt wurden, ist doch ein sehr wichtiges Moment unbeachtet geblieben. Die Gleichberechtigung wird dem Juden nicht abgesprochen, aber die Achtung wird ihm verweigert. Wenn wir ehrlich sein wollen, dürfen wir wahrlich die Zurücksetzung, die so Mancher erfahren, nicht dem Uebelwollen der maßgebenden Faktoren zuschreiben, sondern — gestehen wir es nur ein — wir selbst tragen die Hauptschuld daran. Die Verfassung des jüdischen Volkes ist viel älter, als die preußische. Wie haben wir aber diese Verfassung gehütet? Hat nicht ein großer, ja der größte Theil von uns fast alle Paragraphen derselben schmählich verletzt? Da steht es uns schlecht an, die Hüter einer anderen Verfassung an ihre Pflicht zu mahnen. Gerade jene Kreise, gegen die das Schönstedt'sche Wort gerichtet war, haben am wenigsten Ursache, gegen dasselbe sich aufzulehnen. Maß für Maß. Sie haben die alte göttliche Verfassung vernachlässigt, eine ganze Generation systematisch zum Ungehorsam erzogen, nun kommt die Nemesis und läßt ihnen eine neue, menschliche Verfassung auch nicht zum Segen werden. Kann man es einem Zeugen christlichen Glaubens verdenken, wenn er einem jüdischen Richter gegenüber, der seinen Glauben gering schätzt, den Eid verweigert? Wohl hat die Eidesleistung nur eine rechtliche Bedeutung, doch wird der Zeuge stets auf die religiöse Bedeutung derselben verwiesen. Neben dem Gebot, den Namen Gottes nicht zu mißbrauchen, folgt sofort das Gebot der Sabbatheiligung. Wie verhalten sich viele Juristen zu diesem Paragraphen unserer Verfassung? Es ist dock merkwürdig, daß e i n göttliches Gebot mehr gelten soll, als ein anderes. Beide stehen sie doch auf derselben Bundestafel. „Zeige mir erst, daß Dir die Pflicht der Sabbatheiligung eben so werthvoll ist, als das Verbot des Mißbrauchs des göttlichen Namens und

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