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Der Israelit · 1901-04-29 · Heft 33 (29.4.1901) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 33 (29.4.1901)
Date
1901-04-29
Page
– (sequence 17)
Language
German
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42. Jahrgang. Zweite Meilage zu M 33 des „Israelit". Leitender Artikel. ln Prszch Hilsiin vor Hem liGtiaiishafe. Wien, 22. April. Zum zweiten Male hat der Kaffationshof den im Prozeß gegen Leopold Hilsner gefällten Wahrspruch der Geschworenen geprüft. Die gegen das erste vom Kuttenberger Schwurgerichte gefällte, auf die Todesstrafe lautende Urtheil erhobene Nichtigkeits-Beschwerde gelangte bekanntlich in nichtöffentlicher Sitzung des Kassationshofes zur Erledigung. Das erste, lediglich den Mord an der Agnes Hruza betreffende Todesurtheil des Kreisals Schwurgerichts in Kuttenberg wurde, wie wir in Erinnerung rufen, vom Kaffationshofe gemäß § 362 St.-P.-O. im außerordentlichen Revisionswege wegen wichtiger, gegen die Nichtigkeit der dem ersten Urtheile zu Grunde liegenden Thatsachen sprechender Bedenken aufgehoben und der Straffall zur neuerlichen Verhandlung an das Piseker Kreisgericht gewiesen. Maßgebend für die Aufhebung des Kuttenberger Urtheils war für den Kassationshof das von diesem zur Ergänzung des Strafverfahrens eingeholte Gutachten der Prager medizinischen Fakultät. Nach diesem Gutachten war, wie der Kassationshof erklärte, der Annahme der Anklage, daß der Mord an der Agnes Hruza von mehreren Thätern ausgeführt worden sei, der Boden entzogen worden, da nach diesem Gutachten eine einzelne Person die Thal verüben konnte. Die Annahme der Anklage, hieß es in den Gründen der ersten Kassations-Entscheidung, daß die Vorgefundene Blutmenge nicht genüge und daher der Ermordeten das Blut entnommen worden sei, ist, obwohl die ganze Frage für das Motiv der That irrelevant ist, durch dieses Gutachten vollkommen ausgeschlossen; das Gutachten weist nach, daß die Vorgefundene Blutmenge bei der Leiche eine vollkommen angemessene war. Ebenso wurde das in der Hauptverhandlung abgegebene Gutachten der Sachverständigen, Professor Dr. Reinsberg und Dr. Slavik, abgeschwächt, da die Fakultät nur die Möglichkeit, daß die Flecken auf der grauen Hose Hilsner's von Blut herrühren, nicht mit voller Bestimmtheit ausschließen konnte. Die neuerliche Verhandlung vor dem Schwurgerichte in Pisek fand unter dem Vorsitze des Kreisgerichts-Präsidenten Winter, vom 26. Oktober bis 14. November v. I., statt. Hilsner hatte sich bei dieser Verhandlung nicht nur, wie in der ersten Verhandlung, wegen des Mordes an der Agnes Hruza zu verantworten, sondern auch wegen eines nach der Anklage des Staatsanwalts Dr. Malinowsky in der Nacht vom 17. auf den 18. Juli 1898 im Walde Mrsnik nächst Polna begangenen Mordes an der Marie Klima aus Ober-Veznitz und ferner wegen Verbrechens der Verleumdung, begangen dadurch, daß er nach seiner ersten Verurtheilung im Gefängnisse zu Kuttenberg den Sal. Wassermann und den Josua Erbmann des Mordes an der Agnes Hruza beschuldigte. Bei der Verhandlung in Pisek wurde Hilsner von seinem früheren Vertheidiger Dr. Aurednizek, ferner von dem Piscter Advokaten Dr. Vodicka vertheidigt. während als Vertreter der Privatbetheiligten Dr. Baxa (für die Verwandten der Agnes Hruza) und Dr. Pewny (für die Verwandten der Klima) intervenirten. Hilsner bestritt entschieden, den Mord an der Hruza und den an der Klima verübt zu haben oder bei diesen Morden überhaupt irgendwie betheiligt gewesen zu sein. Trotz des vorliegenden, indirekt die Annahme eines Ritualmordes im Falle Hruza ausschließenden Gutachtens der Prager Fakultäten traten die Vertreter Dr. Baxa und Pewny in der Verhandlung und ihren Schlußanträgen mit der Beschuldigung eines „Ritualmordes" in beiden Fällen unverhüllt hervor; das Verdikt der Geschworenen trug auch der Anschauung der Vertreter der Pri vatbetheiligten inehr oder weniger Rechnung.. Die Geschworenen sprachen Hilsner einstimmig schuldig der direkten Mitschuld an dem Verbrechen des Meuchelmordes, begangen an der Agnes Hruza, und der Mitschuld an dem Morde der Marie Klima, endlich fanden sie ihn auch einstimmig schuldig des Verbrechens der Verleumdung, worauf der Gerichtshof über Leopold Hilsner die Todesstrafe aussprach. Wien, 23. April. Die Verhandlung über die Nichtigkeitsbeschwerde Leopold Hilsner's wurde heute zu Ende geführt. Wir folgen in Nachstehendem den Berichten der „Neuen Freien Presse": Nach der Mittagspause, welche bis 4 Uhr währte, gelangte der Nichtigkeitswerber Dr. Aurednicek zum Wort. Der Name und die Person dieses Vertheidigers sind durch die beiden Schwurgerichtsverhandlungen in Kuttenberg und Visek, in denen er als Anwalt Hilsner's fungirt hat, bekannt geworden. Heute plaidirte Dr. Aurednicek in deutscher Sprache und entledigte sich seiner Aufgabe mit derselben ruhigen Sicherheit, mit der er als czechischer Redner wirkt. Nur zum Schlüsse seiner Ausführungen, als er an den Obersten Gerichtshof als Rechtshort gegenüber vorgefaßten Meinungen und Vorurtbeilen appellirte, da zitterte seine Stimme vor innerer Bewegung, „denn," sagte der Redner, „ich habe mein Vertheidigungsamt niemals so tief innerlich überzeugt, so begeistert ausgeübt, wie in diesem Falle."

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