Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 30 (18.4.1901)
- Date
- 1901-04-18
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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WWDWWMGWMSMWMWMUWWE - 4S.^Jahrgang. Zweite Aeikage zu M 30 des „Israelit". Leitender Artikel. Tn Mchlisiiins »m» Tt»ch»!ikl Ks jiiiiislht» Schristthums. Von Rabb Heinrich Galanvauer Soborten (Böhmen). (Schluß aus:Ur 14.) Nie werden die bösen Triebe im Menschen so leicht geweckt und erregt, nie erlangen sie so leicht die Gewalt iiber ihn, als wenn er angeheitert und benebelt vom Alkohol ist. (Rabbah zu Noah.) .m: tb) aiopo ftstsH rvnspi t6’2X xxio nnxtp aipo ^>22 Auch die tiessten und wichtigsten Geheimnisse werden da leichtfertig ausgeplaudert, und das Verborgenste wird oft an's Tageslicht gefördert. Eine sinnige diesbezügliche Bemerkung des Talmud verdient hier wiedergegeben zu werden: „Wein" heißt nämlich auf hebräisch: s - ' und enthält die Zahl 70, „Geheimniß" wieder heißt in der heiligen Sprache: 210 und enthält auch die Zahl 70, fließt der Wein hinein (in die Kehle) kommt das Geheimniß heraus. (Sanhedrin 38.) .(irp p-Hn;c)TD NX' p' djbji D'S?2«?2 2101 ni’Tiix ’vz yrpj p' Eine ähnliche Bemerkung, wenn auch in anderem Sinne, findet sich in demselben Traktat vor: die biblische Erzählung von der ersten Pflanzung eines Weinberges durch Noa enthält dreizehnmal den Buchstaben „Waw". Ausgesprochen klingt dieser Buchstabe wie ein Wehruf 'i 'i, weil der Wein viel Weh über die Welt bringt. (Das. 70.) .('S? DIP) D^S?p 7>P> X'20tP ' 1 ’ 1 ptP^) p’2 120XJ pil S"' Der Schlaf und der Wein sind für die Gottlosen angenehm und. wenn von Letzteren genossen, rür die Welt vortheilhaft, bei den Frommen hingegen für sie selbst unangenehni und für die Welt von Nachtheil. (Weil die Schlechten während des Schlafes verhindert sind, Böses zu thun und während des Rausches zu stumpfsinnig sind, um verderbliche Pläne zu ersinnen und über deren Ausführung zu berathen; die Guten und Edlen aber durch Schlaf und Weingenuß verhindert sind Gutes zu thun, was ihnen selbst u. der Welt zum Nachtheil gereicht.) — Es scheint mir diese Erklärung als die einfachste. — (Synhed. 82.) s?t dt6 sn D’p'-tt1? ,Qbwb 7tx:i an1? nxjn bw6 s''i tjj'B? (2"b pn;o riviDtz Abba Schoul erzählt uns im Talmud: Ich war einst Todtengräber gewesen und hatte da die Gelegenheit zu beobachten, daß die Gebeine jener Verstorbenen, die bei Lebzeiten Alkoholiker waren, wie verbrannt aussahen. (Niddah 24 b.) bv 711D5ß?2 ‘jDTIDÖ 'TV'711 TT'!! D’710 221p 201« bix«? «2« .(2’s? “i"3 mj) pei2tp vniostt? 'N p' nmtpn ,0'710 Wir haben oben ausgefllhrt, daß es über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit des Alkoholgenusses keine bestimmten Religionsvorschriften gibt, weil sich niemals feststellen läßt, wo hierbei die Mäßigkeit aufhört und wo das Uebermaß anfängt, und weil dem Einen oft das vortheilhaft, was dem Andern schädlich ist, und schließlich weil hier auch die Jahreszeit in Betracht kommt und der Alkohol im heißen Sommer von anderer Wirkung ist, als im kalten Winter. Außerdem käme es dabei noch auf viele andere Umstände an, die sich nie feststellen lassen, weil sie nicht immer und nicht bei Jedem in gleicher Weise zutreffen können. Hingegen gibt es aber religiöse Bestimmungen über den Genuß von Alkohol in gewissen Fällen, welche Bezug haben auf andere Religionsgesetze, x : ' - b So ist es den Priestern verboten, Berauschendes zu trinken, bevor sie in das Heiligthum gehen (Lewiticus 10) und es wird ernstlich behauptet, daß die beiden Söhne des Hohenpriesters Aron nur deßhalb frühzeitig starben, weil sie Wein getrunken hatten, ehe sie die Stiftshütte zum Gottesdienste betraten. (Rabba zu Wajikra). 1.20 *6 pn ■oeo xSx irio 8*71 'b n\n D'sin ':«* 120« s)22 .(«2p2 2"ö) P' 'iritP 1DJ2SIP ’S DO X1?« pnx '72 '7L? Im berauschten Zustande ist es nicht gestattet, zu beten, und toer es dennoch thut, dessen Gebet verabscheut Gott. (Berachot 31.) TOtpm 2osjo* ,ras?in iribD.2 ^Ern 0X1 bbori' ‘rx 212«? (X'b 711222) 71212«>b 'bs? Auch ist jeder Handel, den ein Betrunkener abschließt, rechtsgiltig, wie jede Sünde, die er begeht, strafbar, außer wenn er betrunken ist bis zur vollständigen Bewußtlosigkeit, wie Lot es war. (Erubim 6.6.) p.TOB nrra 712 trtr titos? ''zv ,-coc 122001 npo lnpe 2120» 2103«? Spx 12-1 bzb npiBD xin '2711 1711« pp^o IX ,imx .(7I"D p212'S?) Dlboo 2103 Olb b«? 1711222?b s?"71 ^>2« ,71°7D710 Ferner dürfen die Richter, wenn sie Recht sprechen, den ganzen Tag keinen Wein genießen, weil es unstatthaft ist für Männer, die berufen sind, die Wahrheit zu ergründen und die Gerechtigkeit zu erforschen, ihr Urtheilsvermögen durch Alkohol zu trüben. (Sanhedrin 41 b.) io« xr:n 'io xnx n io« ,xb o"o p' ,oi'.n 22 prii«? rn xb 122.2«" bx oblS? b«? '022 D'pD1S?71 ,22«? 'X D'Slllbl X2p .(2^ ,X'0 p227UD) Hingegen wurde dem Delinquenten, der zum Richtplatz geführt wurde, ein Weinbecher gereicht, dem ein Körnchen Weihrauch beigemischt war (damit er nicht bei vollem Bewußtsein sei und die Justificrung