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Der Israelit · 1901-08-01 · Heft 60 (1.8.1901) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 60 (1.8.1901)
Date
1901-08-01
Page
– (sequence 17)
Language
German
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4L. Jahrgang. Zweite Aeikage zu M 60 des „Israelit". Literarische Htm schau. Tie Blutanklagc und sonstige mittelalterliche Beschuldigungen der Inden. Eine historische Untersuchung nach den Quellen von Dr. D. Chwol - s o n. Nach der zweiten vielfach veränderten und verbesserten Ausgabe von 1880 aus dem Rustischen übersetzt und mit vielen Verbesserungen und Zusätzen vom Autor versehen. I. K a u f f m a n n , Frankfurt a. M. 1901. X V und 362 P. Zu verschiedenen Zeiten schon haben sich getaufte Juden ihrer verlassenen Glaubensgenossen warm angenommen. Der greise russische Gelehrte Chwolson gehört zu jenen, wie er sich überhaupt ein fühlendes Herz für das Schicksal der Juden sowohl, als auch ein hohes Interesse für die jüdische Wissenschaft bewahrt hat. Das vorliegende Buch enthält eine spannend geschriebene Geschichte der Verleumdungen des Judenthums. Der Kern derselben bildet die Widerlegung der wahnwitzigen Blutanklage. Verfasser wurde im Jahre 1867 von der russischen Regierung zur Abfassung eines Gutachtens aufgefordert, als in der Stadt Saratow an der Wolga eine Anzahl jüdischer Soldaten auf die lächerlichsten Erfindungen hin der Ermordung zweier Christenkinder zu relig. Zwecken angeklagt waren. Der Prozeß währte beim damaligen barbarischen Gerichtsverfahren neun Jahre lang, obgleich es dem Verfasser leicht gewesen war, die Lügenhaftigkeit der anklangenden Zeugenaussagen sonnenklar nachzuweisen. Ein Theil dieses Gutachtens erschien im Jahre 1861; ein neuer Vlutprozeß in Kutais in Transkaukasien veranlaßte eine zweite erweiterte Herausgabe im Jahre 1880. Die vorliegende Auflage in deutscher Sprache ist von dem gelehrten Verfasser wiederum reichlich durch neue Darstellungen und Notizen vermehrt worden. In dem jetzigen Format erscheint das Buch als eine geschichtliche Darstellung der Verleumdungen gegen die Juden und deren Folgen, die sich an vielen Stellen wie eine Zusammenstellung der Meinungen und Thaten von Toll' Häuslern liest. Wir erschauern, wenn wir von Hexenprozessen und ähnlichen mittelalterlichen Gräueln lesen, doch liegt das Alles so weit hinter uns, daß das Märchenhafte dieser Thatsachen unseren Unwillen mildert; dagegen die sinnlosen Anklagen gegen uns u. unsere heilige Religion reichen leider bis in unsere Zeit und unser Land hinein, und nichts ist deßhalb, was unseren Ekel und unsere Empörung über dieses übriggebliebene Stück Mittelalter abzuschwächen vermag. Chwolson's Erzählugnen zeigen uns in einer Fülle erschreckender Bilder, wie tief Geist und Gemüth des Menschen zu sinken vermag. So oft auch dieses traurige Thema behandelt wurde, u. so wenig Neues deßhalb die meisten Bearbeitungen desselben zu bieten vermögen, so wird man doch das Buch Chwolson's nicht aus der Hand legen, ohne eine Fülle von Anregungen erhalten zu haben. An dem Umfange des Materials sieht man, daß es auf Notizen beruht, die in einem langen Gelehrtenleben gesammelt sind. Die oft wiederholte und durch treffende Gleichnisse erläuterte Frage, was man wohl gesagt hätte, wenn dieselbe Anklage gegen eine andere Volksklasse erhoben worden, muß allein schon auch dem Voreingenommensten das Absurde der Verleumdungen zeigen. Wir bedauern nur, daß Chwolson das Geschichtswerk von Grätz so oft und so kritiklos zur Grundlage seiner Ausführungen macht. Auch auf viele Lösungen von Schwierigkeiten im Neuen Testament, die auf geistreichen, aber unhaltbaren Vermuthungen des Verfassers selbst beruhen, hätten wir gerne verzichtet, ebenso natürlich auf einige Widerlegungen von Anklagen im Neuen Testament, bei denen der Apologet dem Missionar allzunahe kommt. Was das Ganze betrifft, so danken wir dem russischen Gelehrten für sein Buch und wünschen demselben einen weiten und aufmerksamen Leserkreis. bv'v brr'n' tinö niKiipoi ,vu bv fr6trn -jny *ibb pmnOTKJ p*pa njvn pwey ^*an pn» mo aim. Warschau 1901. 1 Rubel. 192 Seilen. Verschiedentlich ist schon der Versuch gemacht worden, die Erklärungen, Hinzufügungen und kasuellen Entscheidungen der großen Glossatoren des Schulchan Aruch u. der berühmtesten der anderen Acharonim mit dem Text des Schulchan Aruch zu verschmelzen, um für den praktischen Gebrauch ein Handbuch zu schaffen, das bei religiösen Entscheidungen den Gesetzeslehrer sofort auf alles Wichtige aufmerksam macht und ihn möglichst davor sichert, eine Gesetzesvorschrift falsch aufzufassen oder gar zu übersehen. Ein klassisches Werk in dieser Beziehung ist der leider Fragment gebliebene, erweiterte Schulchan Aruch des Rabbi Senior Salomon s. A., der, wie bekannt, hauptsächlich einen großen Theil des Orach Chajim umfaßt. Rabbiner Epstein n in Nawaradock, der Leiter einer berühmten russischen Talmudhochschule, hat ein ähnliches Werk über alle vier Theile des Schulchan Aruch geschrieben, mit dem Titel Aruch Haschulchan. Es unterscheidet sich äußerlich vom Schulchan Aruch des R. Senior Salomon dadurch, daß nicht wie dort die Quellen der Entscheidungen in kurzen Hinweisen am Rande angegeben sind, sondern im Text selbst klar und deutlich auseinander gesetzt werden. Rabbiner Epstein hat ein in feiner Schlichtheit und

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