Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 28-29 (15.4.1901)
- Date
- 1901-04-15
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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657 für sick als solche nur so viel Rechte, als ihnen die genehmigten Statuten für sie geben: für Nichtmitglieder, für solche Israeliten, die nicht in Mainz wohnen, daher auch nicht Mitglieder des fraglichen Vereins sind, geben die betreffenden Statuten keine Rechte. Andere Rechte, als sie die Statuten den Vereinsmitgliedern geben, können diese vorerst nicht ansprechen. Wollen sie aber solche ausüben, dann müssen sie sie erst erwerben. Es ist etwas Anormales, daß der Verein, die sog. israelitische Religionsgesellschaft zu Mainz, sich von der dortigen israelitischen Religions-Gemeinde, nach § 1 ihrer Statuten, nicht trennen will, und doch in der That getrennt hat und für getrennt hält, indem sie für sich eine besondere Synagoge gebaut und einen besonderen Prediger hat. Würde daher der 8 1 ihrer Statuten nach der Wahrheit und Wirklichkeit mit Genehmigung der betreffenden Behörden umgeändert — was freilich nach 8 29 der Statuten nicht soll geschehen dürfen — von dem Vereine somit das Recht einer besonderen israelitischen Religionsgemeinde erworben, dann müßten, nach dem Grundsätze der Gewissensfreiheit und freien Religionsübung, ihrem Prediger auch alle Rechte eines Predigers (Rabbinen) einer besonderen Gemeinde zugestanden werden, und es fiele dann hiermit aller Grund zu der vorliegenden Beschwerde, und auch zu dem, wohl stillen, Verlangen, nicht mehr zu den Ausgaben der dissentirenden Religionsgemeinde beitragen zu müssen, wozu nach 8 3 die Vereinsmitglieder verpflichtet sind, von selbst weg. Von diesen Gesichtspunkten ausgehend, kann die Minderheit des Ausschusses v o r e r st nur den Antrag stellen: „hohe Kammer wolle, mit Rücksicht auf die gegenwärtige eigenthümliche Stellung des beschwerdefübrenden Religions-Vereins, die Beschwerde für nicht begründet erachten, demselben anheimgebend, den Grund zu seiner Beschwerde in der angedeuteten Weise zu beseitigen." Zettirrtgsnachrichlerr und Correfpondenzerr. Deutschland. Frankfurt a. M., 12. April. Eine selten brave, edle und fromme Frau haben wir heute zu Grabe getragen. Frau Leopold Wallerftein, geb. Moses, ist am Rüsttag zum Sabbat, denen, die sie so innig liebten und verehrten, plötzlich entrissen worden. Es gibt wenige, die es verstehen, auf so feinsinnige, taktvolle Art, denen, die des Lebens Last zu tragen haben, helfend und tröstend beizuspringen, wie die Dahingeschiedene es vollbrachte. Was sie im Geheimen gethan. es wird erst jetzt offenbar, und was sie im Stillen gewirkt, nun spricht man darüber; nicht leicht wird man in Zukunft die edlen Frauen Frankfurts preisen, ohne auch ihrer zu gedenken. Um sie trauert der treue Gatte, ihre Söhne, Töchter und Schwiegersöhne, die Herren Rabbiner Dr. Bondi-Mainz und Bankier Marcus Hirsch, ein Enkel von Rabbiner S. R. Hirsch. Es ist uns unmöglich, all' den drängenden Gedanken heute Ausdruck zu verleihen; möge das Bewußtsein, daß die Heimgegangene eine unvergängliche Blüthe in dem Kranze der edlen Frauen bilden wird, den trauernden Gatten und die im Schmerze gebeugten Kinder trösten. M. Hamburg, 11. April. Unser weithin bekannter und beliebter Oberchasan, Herr N. I. Süßkind, wird am kommenden Rosch Chodesch Jjar das Jubiläum seiner fünfundzwanzigjährigen rühmlichen Amtsihätigkeit begehen. Bereits hat sich ein Komitee gebildet, das die zahlreichen hiesigen Freunde um sich versammeln und zu Beiträgen auffordern wird, damit der Jubilar an diesem Tage gebührend geehrt werde. Auch den zahlreichen auswärtigen Freunden und Kollegen dürfte diese Mittheilung erwünscht sein, damit auch sie Gelegenheit finden, Herrn Süßkind an seinem Ehrentage eine Aufmerksamkeit zu erweisen. Konih, 12. April. (Masloff's Geständn i ß.) „Molffs Bureau" meldet: Zu dem vielbesprochenen Geständniß des Arbeiters Masloff, das er neuerdings über seine Wahrnehmungen in der Winter- Mordaffire abgelegt hat, werden jetzt folgende Einzelheiten bekannt: Masloff hat verschiedene Angaben nicht gegenüber dem Berliner Kriminalkommissar von Kracht gemacht, sondern Beamten, welche ihn nach Graudenz zur Verbüßung seiner rechtskräftig gewordenen Zuchthausstrafe transportirten. In der Hauptsache widerrief Masloff seine an Gerichtsftelle gemachten Angaben, daß er an dem Mordtage, und zwar gegen Mitternacht, jüdische Männer mit Palleten beladen auS dem Lewy'schen Hause auf den Mönchsee zu habe gehen sehen. Derartige Beobachtungen will Masloff nach seinen neuen Aussagen bei seinem Fleischdiebstahl im Hofe des Lewy überhaupt nicht gemacht haben. Dagegen behauptet Masloff, daß er an jenem Sonntag Nachmittag, an dem Winter ermordet wurde, beobachtet habe, daß mehrere jüdische Männer sich in das Lewy'sche Haus begeben hatten. Die ganze Schuld, daß er einen Falscheid geleistet, führt Masloff auf seine Schwiegermutter, die mitbestrafte Gesindevermietherin Frau Roß, zurück. Diese habe ihm das Märchen in den Kopf gesetzt, daß Juden die Leichentheile des ermordeten Winter um Mitternacht zum Mönchssee geschafft hätten. Papenburg, 7. April. Mit welchen unlauteren Mitteln unsere internationalen Bettler die so viel geplagte Wohlthätiakeit ihrer Glaubensgenossen zu gewinnen suchen, beweist nachfolgender Vorfall, der sich hier vor ca. acht Tagen begeben hat. Ein Mann von etwa 36 Jahren, gut in Kleidung, sprach bei den einzelnen jüdischen Familien vor, indem er ein mit Unter-