Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 28-29 (15.4.1901)
- Date
- 1901-04-15
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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« .^EPT’"- 42. Jahrgang. ^g L8 & 28 Der Israelit. Ein KenLrat-Hrgan für das orlßodoXe Iudenlßum. Begründet von Dr. f^mnmt in Mainz Montag, den 15. April 5661 (16il1). Leitender Artikel.?if Zölttlitischc ÜicllWiislltMiliit zu Msiiij. Kiii Beitrug zu deren Geschiihte. (Zürn Jahrzeitstage von Dr. Lehmann 7"m (24. Nissan) In den Nummern 28 und 29 des Jahrgangs 1868 des „Israelit" erschienen die beiden folgenden unscheinbaren Notizen: D a r m st a d t, 27. Juni. Eine Beschwerde der „Israelitischen Religionsgesellschaft" zu Mainz wegen Beschränkung in Bezug auf die Religionsübung, wonach besonders dem Rabbinen dieser Gesellschaft das Recht der Trauung auswärtiger Israeliten verweigert wurde, wird von der Zweiten Kammer als begründet anerkannt und der Negierung empfohlen, daß es einzelnen Israeliten freistehen solle, sich zur Vornahme rabbinischer Akte an denjenigen Rabbinen zu wenden, der ihr Vertrauen genieße. Ferner: D a r m st a d t, 4. Juli. Ueber die Beschwerde- Vorstellung der „Israelitischen Religionsgesellschaft," insbesondere auf die ihrem Rabbiner verweigerte Trauung fremder Israeliten, wird von Prälat Zimmermann Bericht erstattet. Derselbe führt aus, daß die alten Juden eine eigentliche Trauung gar nicht gekannt hatten, daß es genügt hätte, wenn das Brautpaar vor zwei Zeugen erklärt habe, sich einander angehören zu wollen. Da dieser Zeuge aber keineswegs ein Rabbiner hätte sein müssen, so sähe er nicht ein, warum es auch beute nicht einem Brautpaare frei stehen solle, sich an den Rabbinen zu wenden, zu welchem es das meiste Vertrauen habe. Die Erste Kammer sieht die Beschwerde als begründet an und empfiehlt sie der Regierung zur Berücksichtigung. Welche unendliche Kämpfe diesem Erfolge, diesem Siege um das primitivste Recht vorangegangen, möge man aus dem nachfolgenden Bericht ersehen, den der Abgeordnete Dr. Oechsner, nachmaliger Oberbürgermeister von Mainz, in der Kammer erstattet hatte. Bemerkt sei noch, daß der Majoritätsantrag mit allen gegen vier Stimmen angenommen wurde, die Minorität bestand nur aus Oberrechnungsrath Backe. Der Bericht des Dr. Oechsner hatte folgenden Wortlaut: Von großem Einfluß auf die Reformbestrebungen unter den Juden war die französische Revolution und die durch Napeleon I. 1806 decretirte Berufung des Sanhedrin nach Paris, von welcher Versammlung, aus Rabbinen und jüdischen Notabeln bestehend, 12 Fragen über die Familie, das soziale Verhältniß, die geistliche Macht und über gewerbliche Angelegenheiten im Sinne des Fortschritts beantwortet wurden. Hieran anknüpfend, wirkten in Deutschland die späteren Rabbinerversammlungen sowie die Reformvereine und einzelne Judengemeinden auf die innere Reform ein. und so finden wir bei den Juden mit ihren Reformbewegungen den eigenthümlichen und umgekehrten Fall wie bei den Bewegungen im Schoße der christlichen Kirchen eintreten, daß nämlich austretende Minoritäten der orthodoxen Richtung, also dem sog. Altjudenthum angehörten. In Mainz batte stets nur eine israelitische „Religionsgemeinde" bestanden, — als nun in Folge der Reformbestrebungen bei dem Gottesdienste in der neu erbauten Synagoge Neuerungen, wieOrgelspiel, gemischte Ehorgesänge etc. eingeführt wurden, so beschloß eine kleinere Anzahl von Mitgliedern, welche hiermit nicht einverstanden waren, eine eigene Synagoge zu bauen und den Gottesdienst nach altherkömmlichem Ritus, unter Leitung eines besonderen Predigers, abzuhalten. Es bildete sich nunmehr ein Verein, der unter der Benennung „Israelitische Religions gesellschaft zu Mainz," auf Grund besonderer Statuten in einer