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Der Israelit · 1901-02-25 · Heft 16 (25.2.1901) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 16 (25.2.1901)
Date
1901-02-25
Page
– (sequence 1)
Language
German
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48. Jahrgang. JK 16, Der Israelit. Ein Sentrat-Hrgan für das orthodoxe IudenIHum. Begründer von Br. in IStaittf. Wiontaa, den 25. 5661 (1901). Wr Eine Warh abonnirt man bei allen Postanstalten für den Monat März auf den „L«r»ell1 Dieser Preis tritt aber nur ein bei Abonnements, welche rechtzeitig am Post-Zeitungsschalter des Wohnsitzes des Bestellers oder bei dem betreffenden LandbrieftrLaer aufgegeben werden. IM" Die Briefträger find berechtigt den Abonnements-Betrag in den ersten 25 Tagen des Monats gegen Quittung in Empfang zu nehmen. Ausland entsprechend höher. Die Erpr-itron -es „Israelit". Leitender Artikel Unsere Leinde und ihre Abwehr. (Zu tdt ncns.) Mainz, 24. Februar. Unsere Feinde und die Bestrebungen, sie abzuwehren, machen sich in der Strömung des Tages vielseitig bemerkbar. Die Feinde des jüdischen Volkes sind so alt als dieses selbst. Wir haben daher eine nach Jahrtausenden zählende Erfahrung über die Mittel, welche uns Gott selber zur Abwehr der uns umgebenden Feinde empfohlen hat. Daß die Rathlosigkeit unserer zeitgenössischen Abwehrbestrebungen es verschmäht, sich aus unseren heiligen Urkunden, aus unserer Geschichte Rath für die Mittel und Wege zu suchen, mit welchen wir dem Haß und der Feindschaft unserer Umgebung erfolgreich Vorbeugen und entgegentreten können, ist sicher nicht die letzte Merkwürdigkeit in den eigenthümlicheu Erscheinungen unserer Gegenwart. Daß gerade das Naheliegende, mit den Fingern zu Greifende so oft und so leicht übersehen und vergessen wird, ist vielleicht eines der Motive, welche das Gotteswort bestimmen, uns den ersten Zusammenstoß Israels mit Amalek, dem Prototyp aller Judenfeinde, für alle Zeiten durch die Mahnung präsent zu halten: -p nw “spn tot cnattffl osriMacs 7ns p^oy. „Gedenke, was dir Amalek gethan, aus dem Wege bei eurem Auszuge aus Mizrajim!" (2. B. M., Cap. 25, V. 17.) Die Mahnung schließt mit den Worten: nswi »b »Vergiß es nicht!" (ibid. V. 19.) Da Gedenken und Nichtvergessen dasselbe ist, so erklärt unsere Ueberlieserung im Sifre das Gedenken als mündliches Erwähnen und Aussprechen dessen, was Amalek uns gethan und die Aufforderung, dasselbe nicht zu vergessen, als die geistige Bewahrung und Vergegenwärtigung des damals Geschehenen, ,-.ed tot roiwi. Um dieser Pflicht gerecht zu werden, wird alljährlich am Sabbat vor Purim diese Mahnung öffentlich in unseren Gotteshäusern verlesen. Daß die Pflicht dessen, was uns Amalek gethan, zu gedenken, uns nicht etwa Gefühle des Hasses und der Rache wachrusen will, bedarf kaum der Erwähnung. Die Thora verbietet uns ausdrücklich das Nachtragen von Groll und Rache. Fiir Völker, von welchen wir mehr und länger, als von Amalek zu leiden hatten, verbietet uns Gottes Wort jede derartige Gesinnung mit den Worten: „Verabscheue keinen Edomiter, denn er ist dein Bruder, verabscheue keinen Egypter, denn Fremdling warst du in seinem Lande." (5. B. M., Cap. 23, V. 8.) Aber davon abgesehen, weisen auch äußere Momente darauf hin, daß Rachegedanken und Gefühle des Hasses nicht für ein Volk vorgeschrieben sein können, das tatsächlich längst nicht mehr existirt. Da die Thora und jede einzelne Bestimmung derselben ewig verbindlich ist, so hätten wir den abnormen Fall, daß eine ihrer Vorschriften, nicht mehr gültig und verbindlich ist, weil das Objekt derselben aufgehört hat zu bestehen. Ein Volk, das nicht mehr existirt, kann man nicht hassen, und noch weniger kann man sich an ihm rächen.

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