Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 14 (18.2.1901)
- Date
- 1901-02-18
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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335 rafcf)errbe<5 Wefuüaf. Während man hier ziemlich allgemein eine Vermehrung der antisemitischen Deputierten angenommen hatte, wurde in den 38 Bezirken, deren Resultate schon feststehen, nur ein Antisemit, Schack, wiedergewäblt, so daß diese Partei ihre bisherige Starte non drei Mitgliedern beibehält. Dagegen ist heute zum ersten Male ein Sozialdemokrat in die Hamburger Bürgerschaft gewählt worden, und zwar Stolten, Redakteur vom „Hamburger Echo." Im klebrigen haben die alten Fraktionen der Bürgerschaft ihr Terrain behauptet. Gewählt sind fünfzehn Mitglieder der Linken, drei der Rechten, achtzehn des Eentrums. Auch die noch ausstehenden Resultate in zwei ländlichen Bezirken werden jedenfalls die Wahl von Mitgliedern des bürgerlichen Centrums ergeben. Unter den Wiedergewählten sind der bisherige Präsident der Bürgerschaft, unser Glaubensgenosse Siegmund Hinrievsen und der Reichtagsabgeord. Semler. Könitz, 36. Febr. Rach viertägiger höchst aufregender Verhandlung wurde Moritz Levy wegen wissentlichen Meineides in drei Fällen zu vier Jahren Zuchthaus und vier Jahren Ehrverlust verurteilt. Bertheidiger Appelbaum entlarvte den Schriftsteller Zimmer, der einerseits antisemitische, andererseits vhilosemitische Gesinnung hegte, der mit der rechten Hand die schärfsten antisemitischen Artikel für die „Staatsbürgerzeitung" und das „Konitzer Tagblatt" schrieb, und mit der linken Hand das Geld der Juden nehmen wollte, um im Sinne der Juden thätig zu sein. Der Staatsanwalt verurtheilte denn auch scharf diesen Mann, der keinen Funken Ehre besitze. Hinaus init diesen Leuten, rief der Staatsanwalt, die diese unglückliche Stadt als melkende Kuh betrachten. Aber auch die in jüdischem Sinne thätig gewesenen Detektivs, die Zeugen beeinflussen wollten, durch Traktiren und andere Mittel, kamen nicht glimpflich weg. Der Staatsanwalt schließt sein Plaidoyer mit folgenden Worten: Es ist gesagt worden: der Angeklagte wird auf alle Fälle verurtheilt, weil er Jude ist. Dies ist eine schwere Beleidigung gegen die christliche Bevölkerung. Mögen draußen die Parteileidenschaften toben, im preußischen Gerichtssaale findet sie keinerlei Stätte. Hier gibt es weder Juden, noch Christen, noch Mohamedaner, noch Heiden, sondern nur Angeklagte. Andererseits ist es unverständlich, daß gegen die Behörden der Borlours erhoben wurde, dieselben hätten Furcht, einzuschreiten, weil die Juden dadurch bloßgestellt würden. Ein preußischer Staatsanwalt kennt keine Furcht! Die Frage ist nicht: weß Glaubens oder Standes ist Jemand, sondern: ist seine Schuld nachgewiesen: Roch waltet in Preußen Gerechtigkeit, noch hat die Justitia die Binde vor den Augen. Wehe, wenn sie die Binde einmal lüftet, um zu sehen, welchen Glaubens oder Standes der Angeklagte sei, um danach das Urtbeil zu fällen' Wir haben alle mit hoher Genugthuung das 260jährige Jubiläum des Königshauses gefeiert, das Preußen zu solchem Wohlstand gebracht hat. Das ist bauvtsächlich erreicht worden, weil die Grundlage des preußischen Staates Gerechtigkeit ist. Roch ist diese Grundlage unerschüttert. Der erste preußische König hat den Schwarzen Adlerorden mit der Inschrift ..8uum culqiie" begründet. Dieser Grundsatz mag Sic auch bei Abgabe Ihres Wahrspruches leiten. Jedem das Seine! Dem Unschuldigen die Freiheit, dem Verbrecher das Zuchthaus. Gehen Sie an. die Beantwortung der Schuldfragen mit dem Muthe und der Entschlossenheit, wie es deutschen Männern geziemt. Sie sollen den Angeklagten nicht verurtheilen. «veil er Jude ist. Das wäre auch gegen den Willen des Stifters unserer Religion: es wäre eine Verletzung der christlichen Religionsgrundsätze. Verurtheilen Sie den Angeklagten, weil er sich vergangen hat an den Grundsätzen der christlichen Gesetzgebung, aber auch an den Vorschriften seiner eigenen Religion, die ebenfalls vorschreibt: du sollst nicht falsches Zeugniß oblegen wider deinen Nächsten. Aufgabe der Vertheidigung wird es nunmehr sein, nachzuweifen. daß die Belastungszeugen zum größten Tbeile unglaubwürdig waren, damit in der Revision etwa begangene Jrrthümer wieder gutgemacht werden können. England. London. Das Testament Samuel Lewis vermacht zu wohlthätigen Zwecken nebst den 6000 Pfd. St., welche sofort zur Auszahlung gelangen sollen «davon 3600 Pfd. fiir jüdische Zweckes, bekanntlich noch ca. 1,000,006 Pfd., die erst nach dem Ableben der Frau des Testators ihrer Bestimmung zugeführt werden sollen Davon fallen 100,000 Pfd. dem Board of Guardians zu, um damit an der Seeküste von England ein Rekonvaleszentenheim zu errichten. Daneben wurden für anderweitige jüdische Zwecke weitere 60,000 Pfd. testirt. Sollte das Vermögen nach dem Tode der Nnioersalerbin eine Million Pfd. nicht betragen, so crfahren die Stiftungen entsprechende Reduktionen. Da? Gericht hat nun festgestellt, daß das hinterlassene Vermögen 1,600,000 Pfd. St. werth ist. Thatsächlich soll jedoch die Hinterlassenschaft Mr. Samuel Lewis bei einigermaßen günstiaer Realisation den Werth von j 2>Millionen Pfd. St.' — 50,000,000 Mk. haben.! Briefkasten der Redaktion. Ans verschiedene Anfragen. Die Rothschild-dtum-! mern sind, trotzdem wir eine grössere Anzahl über die Aust läge drucken ließen, vergriffen. Wir werden deßhglb die auf den seligen Baron bezüglichen Artikel und Reden, auch einige, die wcht in diesen Blättern zum Abdruck gekommen sind, in einem besonderen Buche veröffentlichen Die Peröffentlichung erfolgt nach den Trauerfciern. die demnächst noch in einigen Gemeinden stattfinden werden.