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Der Israelit · 1901-02-11 · Heft 12 (11.2.1901) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 12 (11.2.1901)
Date
1901-02-11
Page
– (sequence 17)
Language
German
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Jüdische Geschichte und Litteratur. Herausgegeben von Dr. 1j. Iiß wen stellt* Erscheint einigemal im Quartal in der Stärke von mindestens einem Bozen. — Alle für diese Beilage bestimmtes Manuscripte und Anfragen sind an Herrn Bezirks-Rabbiner Or. Löwenstein, Mosbach (Baden) zu richten. ---Qv&*S- II. Jahrgang. Jfä 1. — IE3eila,gre zu M. 12 des „Xsra,elit.“ Die Juden im Eis ,ss vor und während der Schreckensherrschaft. (Schluss.) Man antwortete ihnen, die Gefangennehmung Alexanders sei durch seinen Fanatismus und Egoismus veranlasst worden. Aber er musste länger als 2 Monate warten, bis der Nationalagent Matheus sich herbeiliess, ihm den Arrestbefehl mitzuteilen, der auf das Gesetz vom 13. September 1793 hinsichtlich der Verdächtigen abzielte, das indessen auf den Angeklagten gar nicht anwendbar war. Er hatte thatsächlich, wie er selbst hervorhebt, durchaus keine ausgewanderte Verwandten; er war weder ehemaliger Adeliger, noch ehemaliger Priester; endlich hatte ihm „das fanatische Vorurteil gegen die Juden“ niemals gestattet, öffentliche Aemter zu bekleiden. Ein Gefängnis ist niemals ein angenehmer Aufenthalt, ausser für einen wahren Philosophen; aber ein ganz besonders widerwärtiger Aufenthalt war um jene Zeit das Seminargefängnis. Im April 1794 befanden sich dort 600 Gefangene und Diejenigen, welche dort eingeschlossen waren, konnten jeden Tag eine neue Vorladung, sich zu stellen, sowie die Ankündigung ihrer endgiltigen Verurteilung erhalten. Diejenigen, welche angeklagt waren, auf die öffentliche Not spekulirt zu haben, waren, wie bekannt, noch mehr als Andere, durch die strenge Tyrannei von Kobespierre und Saint—Just bedroht. So entdeckte der greise Bankier nicht ohne Schrecken, dass das Eintragsregister des Gefängnisses, das von dem Kerkermeister Mahy unterzeichnet war, den Vorführungsbefehl gefälscht und ihn als G e I d w u c h e r e r eingeschrieben hatte. Ausserdem kamen für Alexander zu den Sorgen, welche ihm die Unterbrechung seiner Geschäfte, die verdorbenen Tabakbrühen und die während der Einkerkerung seines technischen Direktors Auerbach ausgedorrten Virginiablätter verursachten, noch die Scherereien einer scharfen Ueberwachung hinzu, die für einen mit Schwächen behafteten Greis besonders lästig war. Die Gefängnisordnung verbot, die Verpflegungseinrichtung der Gefangenen zu erleichtern. Der Artikel III befahl „alle Leckerbissen, wie Pasteten, Konfekturen, Zucker, Syrup, Liqueur, Champagner und Burgunderwein in Beschlag zu nehmen“ und sie dem Aufsichtskomit6 zu übergeben „das einen patriotischen Gebrauch davon m eben werde.“ Vielleicht entging Alexander in gewissem Umfang diesen rein materiellen Entbehrungen, weil er versichert, 4756 1. verausgabt zu haben — man beachte hierbei den gewissenhaften Finanzmann, welcher sogar in solchen Augenbl cken seine Ausgaben aufschreibt — um „seine Kerkermeister zu veranlassen, sein Schicksal im Gefängnis zu verbessern“ Aber niemand konnte ihn vor den moralischen Beschwerden einer derartigen Lage schützen Man nahm den Gefangenen ihre Papiere, sogar ihre Bleistifte, bis zu den im Grunde unschuldigsten Zerstreuungen; so kam es, dass der Platzadjutant „der Sanskulotte Massfe“ gegen das Vorhandensein eines Sprachrohrs in den Händen einer Gefangenen Einspruch erhob, „da er nicht glaubte, dass der Gebrauch dieses klangvollen Instruments einem eingesperrten Fräulein gut stände.“ Im allgemeinen konnte die den Wachen gegebene Weisung in den Befehl kurz zusammengefasst werden, der vom Divisionsgeneral Disehe

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