Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 42 (1901)
- Issue
- Heft 12 (11.2.1901)
- Date
- 1901-02-11
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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270 wagt, der die Thatsache der antisemitischen Hetze und ihre bösen folgen einfach ignorirt, der Tumulte als unerheblich ansieht, zu deren Niederhaltung Militär reguirirt werden muß, mit dem kann man freilich nicht rechten, wenn er es so meint, wie er es sagt. Bezeichnenderweise halten es die antisemitschen Abgeordneten aber doch für nothwendig, zu erklären, daß sie nicht einen jüdischen „Ritualmord," sondern einen Blutmord ans Aberglauben annehmen. Welcher Art dieser Aberglaube aber ist, vermag keiner von ihnen anzuaeben, und woher sie dann Beweise für das Vor- Außer dieser Erörterung kam es noch zu einigen Auseinandersetzungen über die Gleichberechtigung der Juden und zu einem Zusammenstoß zwischen dem sozialdemokratischen Abg. Heine und dem Staatssekretär Nieberding wegen der Art der Rechtsprechung. Berlin, 7. Febr. Der Fortschrittsverein „Waldes" beschäftigte sich in seiner gestrigen Versammlung init den Aeußerungen des Justizministers über die Ernennung jüdischer Richter und Notare. Rechtsanwalt Sonnenfeld hielt den einleitenden Vortrag. Er vertrat den Standpunkt, daß die ->->sr<—Die Deerdigung des Navons^ n. { -2 (Momentaufnahme von A. Baum—Frankfurt am Main.) kommen jüdischer Blutmorde haben, ebensowenig. Die Verdächtigung ist aber genau so haltlos, wie die Lüge vom Ritualmord. Tie freisinnigen Redner Beckh und Rickert geißelten in scharfen Worten das antisemitische Gebahren. Besonders hervorzuheben ist, daß auch der Zentrumsabgeodnete Spahn den antisemitischen Rednern insofern entgegentrat, als er die Vorwürfe gegen die Pflichttreue der in Könitz beschäftigten Beamten zurückwies. Morgen wird die Debatte im Abgeordnetenhause eine Fortsetzung finden. Reichs Verfassung das Mittel an die Hand gebe, um eine Aenderung der preußischen Zustände herbeizusühren. lieber die Ausfiihrung der Reichsgesetze wachen nach der Verfassung der Kaiser und der Kanzler. Da nun die Reichsversasiung nach dem Bundesgesetz vom 3. Juli 1869 ausdrücklich alle Beschränkungen in Folge religiösen Bekenntnisses aufgehoben habe, so sei das Reich belügt, event. durch Zwangsmaßregeln, die Bundesstaaten zur Beobachtung der bestehenden Gesetze anzuhalten. Man hätte sich deßhalb an den Kanzler gewendet, um diesen für die Sache zu interessiren. Auch