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Der Israelit · 1901-01-17 · Heft 5 (17.1.1901) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
42 (1901)
Issue
Heft 5 (17.1.1901)
Date
1901-01-17
Page
– (sequence 18)
Language
German
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'IW?!WWWWWWWWWWsWMWß!W-HKDW^DV^^ iir erscheine um so beklagenstverther, als von gewissen Seiten heutzutage oft über Irreligiosität unter den Juden geklagt und hier an amtlicher Stelle die Möglichkeit abgeschnitten werde, der Irreligiosität in jüdischen Kreisen vorzubeugen. Der Einsender bemerkte noch, daß ja dem preußischen Kriegsministerium auch die Armeekorps 14, 15 und 16 unterstehen, in deren Bezirken (Baden und Elsaß-Lothringen) die jüdische Religion von Staatswegen ganz anders gestellt ist, als in Preußen, sodaß unzweifelhaft in diesen Staaten die Seelsorge für die jüdischen Soldaten längst eingeführt sein würde, wenn hier nicht Preußen die Militärhoheit besäße. Schließlich brachte er noch zur Sprache, daß der Großh. badische Oberrath der Israeliten ein Gesuch an das Generalkommando in Karlsruhe wegen Dienstbefreiung der israelitischen Soldaten an den israelitischen Feiertagen gerichtet und darauf den Bescheid erhalten habe, daß die betreffenden Truppentheile einfür allemal angewiesen seien, dem Ansuchen der Soldaten um Beurlaubung, bezw. Diensterleichterung an den betreffenden Feiertagen Folge zu geben, soweit die dienstlichen Interessen, bezw. die Führung der Mannschaften dies gestatten. Also nicht nur, daß die persönliche Auffassung jedes einzelnen Hauptmannes von dienstlichem Interesse maßgebend sein kann sür die Möglichkeit der Befriedigung eines religiösen Bedürfnisses, so kann auch einem Soldaten, dessen Führung aus irgend welchen Gründen nicht befriedigt, zur Strafe die Befriedigung seines religiösen Bedürfnisses verweigert werden! Der Abgeordnete Dr. Lingens nahm sich dieser Angelegenheit bereitwillig an und brachte sie in der Budgetkommission zur Sprache. Er beabsichtigte sogar, eine Resolution vorzuschlagen, in welcher die Militärbehörde ausgefordert werden solle, für die religiösen Bedürfnisse der jüdischen Soldaten mehr zu sorgen; allein nachdem der Kriegsminister versichert hatte, daß alles Mögliche geschehe, stand er auf Veranlassung des Abgeordneten Dr. Lieber davon ab. In der 163. Sitzung des Reichstags (Februar 1900) trug der Abgeordnete Dr. Lingens nochmals in warmen Worten die hier besprochenen Wünsche vor, wogegen der Kriegsminister die große Zahl und die große Ausdehnung der in Betracht kommenden jüdischen Feiertage geltend machte. Da Herr Lingens den Namen des Einsenders genannt hatte, so richtete dieser einen Brief an den Kriegsminister, worin er ihm mittheilte, daß seine Bemerkung auf einem Mißverständniß beruhen müsse, denn jüdische Feiertage mit Arbeitsverbot gebe es, abgesehen vom Sabbat, insgesammt nur dreizehn, und um ganze Wochen handele es sich in keinem einzigen Falle. Für den Fall, daß die Zahl von dreizehn Tagen im Jahre der Militärverwaltung noch zu groß erscheine, um an denselben die jüdischen Soldaten grundsätzlich vom Dienste zu befreien, könne eS genügen, wenn nur an den in der Bibel selbst gebotenen Feiertagen eine grundsätzliche Befreiung eintrete: Das seien inSgesammt sieben oder acht Tage im Jahre, und für diese wenige« Tage dürfte die Erfüllung seiner Bitte keinen erhebliche« Schwierigkeiten begegnen. Der Kriegsminister hat diesen Brief weder bea«twortet, noch auch bei der dritten Lesung des MilitL»- etats seine irrthümliche Bemerkung richtiggestellt. Hiervon gab der Einsender vor Kurzem dem Abgeordneten Dr. Lingens Nachricht, bat ihn, die Sache Weiler zu verfolgen und betonte noch, daß gegenwärtig gewiß mancher jüdische Soldat befürchtet, durch ein Gesuch um Befreiung vom Dienste an seinen Feiertage« sich dem Verdachte eines Mangels an Eifer für den Dienst auszusetzen. Bald darauf erfuhr der Einsender zu seinem Schmerze, daß Herr Dr. Lingens in Folge eines erlittenen Schlaganfalles nicht in der Lage sei« wird, im Reichstage zu erscheinen. Deßhalb flüchtet er sich mit seinen Bitten und Befürchtungen in die Oeffenilichkeit, in der Hoffnung, es werde sich unter den 367 Mitgliedern des Reichstags doch wohl Einer finden, welcher die Sache weiter zu fördern geeignet und gewillt ist! - Literarische Notiz. In Nummer 3 des „Israelit" erwähnt He« Alexander Baum in seinem Artikel über die Juden Marokkos, daß sowohl B. Scherira, als auch sein Sohn B. Hai aus Afrika stammten. Der geehrte Herr Verfasser irrte in dieser Annahme; denn nicht Afrika, sondern Babylonien war das Heimathland B. Scherira's, und diesem Lande allein gehörten die hervorragenden Vorfahren dieses Gelehrten an. So sehe« wir, daß nicht nur R. Scherira und sein Sohn R. Hai die Gaonwürde in Pumbedita innehatten, sondern daß auch sein Vater, R. Chanina und sein Großvater ft. Schuda, in derselben Schule Präsidenten waren. Auch R. More Sorgu, der zweite Gaon Pumbetitas und Sohn des Saburäers R. Dime, war ein Ahn R. Scheriras; und selbst der Amora Rabba b. Abahu, ein Zeitgenosse Rabs und Samuels, wird von R. Scherira als sein Vorfahr genannt. Uebrigens bemerkt R. Scherira selbst von seiner Familie: x-rrx ’;n bs rrpne» in-o prx nx‘tr; x:nn2Ki myy wscS xyrr.CE 'b"T. r;x't?:~ xnr: ijjpT •‘r-y "Er: 'Epc xSx x;n:x 'x:nc'E xd: n3*o>, .xrcT2“ „Unsere Ahnen gehörten dem Fürstenhause (Hause Davids) an; sie verließen jedoch die schlechten Wege des Fürstenthums und begaben sich unter die Gelehrten der Hochschule, um dort Demuth und Bescheidenheit zu lernen. Wir gehören auch nicht den Nachkommen Bostanais an, sondern schon vorher gingen unsere Vorfahre« zu den Gelehrten der Hochschule über." Die Familie ft. Scheriras war mithin von jeher in Babylon und nie i« Afrika. Homburg v. d. H., 24. Tewet. D. H. K o t t e k.

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