Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 102-103 (27.12.1900)
- Date
- 1900-12-27
- Page
- – (sequence 39)
- Language
- German
- Belongs to
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39 Handel und Gewerbe im heiligen Lande. (XI. Fortsetzung.*) 1. Man kontrahire von hervorragenden Reichen eine zinsfreie Anleihe von etwa zwei Millionen Frcs. auf acht Jahre, welche durch einen Verwaltungsrath in sicheren, zinstragenden Papieren anzulegen sind. Die Mitglieder dieses Verwaltungsrathes müssen Liebe zu ihrem Volke mit reichen Kenntnissen im Landbau, besonders im Weinbau verbinden. Die Zinsen des Anleihekapitals auf acht Jahre reichen für die weiter darzulegenden Zwecke vollständig aus, so dass die Anleihe nach acht Jahren zurückgezahlt werden kann. 2. Das gleiche Ziel Hesse sich auch erreichen, wenn hochherzige, edle Männer und Frauen in Israel, wie die sei. Frau Baronin v. Hirsch gewesen, die Herren Barone v. Rothschild u. A. m., acht Jahre hindurch je 100,000 Francs jährlich zu diesem Zwecke spenden würden. 3. Nach Sicherung eines Betriebskapitals von der angegebenen Höhe muss sich ein Mitglied des Verwaltungsrathes in das heilige Land begeben, und daselbst mit Männern in Verbindung treten, welche genaue Kenntniss der Landesgesetze besitzen, da die türkischen Gesetze über Landerwerb an grossen Unklarheiten leiden, den willkürlichsten Auslegungen unterworfen sind und von Fall zu Fall neue Schwierigkeiten ergeben. 4. Im ersten Jahre ist das Betriebskapital von 100,000 Francs lediglich zum Landerwerb zu benutzen. Hierbei muss jedoch mit peinlichster Sorgfalt verfahren werden, damit nicht nach dem Landerwerb von Seiten der Regierung oder Privatpersonen Einspruch gegen die Legalität des Kaufes erhoben werden kann. 5. Nachdem der Bodenerwerb perfekt geworden, hat der Verwaltungsrath Ackergeräthe anzuschaffen und fieissige jüdische Arbeiter zu miethen. Es versteht sich von selbst, dass hierbei die arbeitskräftige und fieissige Jugend Palästinas in erster Linie heranzuziehen ist. Auf Kosten und unter Leitung des Verwaltungsrathes sind dann die Weinberge anzulegen und deren sorgfältigste Bearbeitung zu bewerkstelligen. 6. Im vierten Jahre sind die Weinberge ertragsfähig; für den Herbst dieses Jahres hat der Verwaltungsrath Keltern und Kellereien anzulegen, sowie Fässer und alle zur Weinproduktion nöthigen Geräthe zu beschaffen. 7. Es ist zu erwarten, dass der Ertrag des vierten Jahres sämmtliche Betriebskosten decken wird. Das Betriebskapital von 100,000 Fr cs. ist dann zum weiteren Landerwerb disponibel, so dass die Zahl der Weinberge nunmehr verdoppelt werden kann. 8. Auf diese Weise werden wir nach Verlauf von acht Jahren einen ausgedehnten Besitz an Weinbergen und ein geübtes Arbeiterpersonal haben und das Anlagekapital von zwei Millionen Francs zurückzahlen können. Der Ertrag der Weinberge soll stets zur Vergrösserung des Besitzes verwendet und die Anlagen als israelitisches Nationalgut zur Hebung des Weinbaues im heiligen Lande betrachtet werden. Auf diese Weise würde in wenigen Jahren der Weinbau in Palästina eine Ausdehnung erreichen, durch welche das Land unserer Väter mit Frankreich, Spanien und allen Wein producirenden Ländern in Wettbewerb treten könnte. Der Verfasser ist sich wohl bewusst, dass er mit seinen Vorschlägen nicht leicht durchdringen wird, und kann sich der Befürchtung nicht verschliessen, dieselben werden schnell der Vergessenheit anheim fallen Es sei mir darum gestattet, auf alle Vortheile und Segnungen hinzuweisen, welche eine Ausführung dieser Vorschläge im Gefolge haben würde. Wir haben keine unklaren undverworrenenPlänegeschmiedet welche das Ziel verdunkeln könnten, sondern klar auseinander gesetzt, wie der Weinbau gehoben, und ausreichende, lohnende Arbeit für hunderttausende fieissiger Hände gewonnen werden kann. Unsere Vorschläge geben auch keinen Anlass zu Streitigkeiten, in wessen Hände dieses grosse Unternehmen zu legen ist. Wenn nur ein Mann, oder einige Männer in Israel sich entschlossen, das verhältnissmässig geringe Betriebskapital auf acht Jahre herzugeben, dann wird auch eine passende landwirthschaftliche Kapacität zu finden sein, welcher man die technische Leitung an vertrauen kann. Ein Misslingen des Unternehmens ist kaum denkbar. Wir werden dadurch nach acht Jahren viele Tausende Dunam Landes in Händen haben, welche als Nationaleigenthum, als eine Erlösung für das heilige Land zu betrachten wären. (Fortsetzung folgt.) *) S. Nr. 746.