Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 91 (15.11.1900)
- Date
- 1900-11-15
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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1893 Prof Geiger wiederholt, daß er Nachweisen könne und nachgewiesen hätte, daß zu verschiedenen Zeiten Leute sich um ihrer Privatinteresse willen an die Regierung gewendet hätten, um gegen die Hauptgemeinde zu protestiren. Eine Beschimpfung Blumenthals hätte ihm durchaus fern gelegen. Gehcimrath Senator stellt in seinem Schlußwort fest, daß die Debatte sehr von dem Hauptpunkte abgewichen fei. Die Konservativen hätten sich bei dem Proteste in Sachen der Bamberger'schen Schenkung nur an die Vorgesetzte Behörde gewendet, ohne irgend welche Privatinteresie dabei zu haben. Die Diskusiion hätte nur eine Wiederholung desien gebracht, was bereits in der Kommission zum Ausdruck gebracht worden sei. Er bitte, nicht auf die Aeußerung L e w i n % einzugehen, das zu erhalten, was man habe. Dann müst'e man es sich auch gefallen lassen, daß so viele Juden gleichgiltig dem Judenthum den Rücken kehren und daß sie nicht aus Ueberzeugung, sondern weil sie von dem Judenthum nichts kennen, dasselbe verlassen. Wenn man den Lewin'schen Standpunkt einnehme, so sei jeder Fortschritt damit ausgeschlossen. Selbst der orthodoxeste Jude werde nicht behaupten können, daß nicht gewisse Verbesserungen nothwendig sein könnten. Gegen den Antrag der Commission seien keine wesentlichen Einwände erhoben worden. Es sei nur hervorgehoben, daß man den Wünschen der Liberalen nicht weit genug entgegenkomme. Die Befürchtung, daß der Sabbath verdrängt werde, halte er für ganz unbegründet. Das Beispiel der Reform beweise es, daß der Sabbath nicht entthront werden könne. Andererseits verstehe er jedoch nicht, weshalb die Petenten nicht den Resormgottesdienst besuchen wollen. Freudigen Herzens werde doch auch dort, wie er nicht bezweifle, gebetet. Mit der Einführung der religiösen Vorträge werde man keinesfalls aus eine schiefe Ebene gerathen. Er beantrage, über den Beschluß der Commission getrennt abstimmen zu lassen. Es finde sich dann vielleicht eine Mehrheit dafür, solche Vorträge überhaupt stattfinden zu lassen; dann würde nur noch über den Ort der Vorträge abzustimmen sein. Unter sichtlicher Spannung folgte nun die Abstimmung über die drei gestellten Anträge, die auf Vorschlag eine namentliche ist. Der Antrag Blaschke und Gen., am Sonntag zu einer geschäftsfreien Vormittagsstunde einen Predigtgottesdienst in einer Gemeindesynagoge im Anschluß an die wochentägliche Gebetordnung einzurichten, wird mit 11 conservativen gegen 9 liberale Stimmen abgelehnt. Die Stimmenzahl entspricht genau der Präsenz der Konservativen und Liberalen in der heutigen Sitzung. Der Eventualantrag Blaschke, am Sonntag in einer Gemeindesynagoge einen gottesdienstlichen Vortrag, der durch Gesang eingeleitet und geschlossen werde, halten zu lassen, fällt ebenfalls mit 11 gegen 9 Stimmen. Der dritte Antrag ist der Kommissionsantrag, dessen getrennte Abstimmung jedoch die Versammlung nicht gut heißt. Auf diesen vereinigen sich nur 7 Stimmen (Friedländer, Geiger, Löwe, Löwenthal, Veit Simon, Louis Sachs und Senator); dagegen stimmen 10 Konservative und von liberaler Seite die Herren Blaschke, Venas Levv und Minden. Die Frage, betreffend die Einführung eines Predigtgottesdienstes oder nur religiöser Vorträge an den Sonntagen in den Gemeindesynagogen, ist mit der heutigen Debatte für diese Wahlsession wohl erledigt. Jedoch darf wohl mit Sicherheit vorauSgesehen werden, daß diese Petition als Agitationsmittel für die Neuwahlen zur Repräsentantenversammlung, die Ende des Jahres 1901 stattfinden, weidlich von beiden Parteien ausgebeutet werden und, falls die Verschiebung in der Wahl sich noch günstiger für die Liberalen stellen sollte, auch alsdann zu einer Erledigung in irgend einer Form kommen dürfe. Und so segelt die Berliner Gemeinde, trotz der heutigen Ablehnung, immer mehr in's Christenthum hinein. Auf dem schiefen Pfade der Reform giebt es keinen Halt. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Darmstadt, 11. Nov. Wie nach der „Franks. Zeitg." verlautet, hat sich der Petiiionsausschuß der zweiten Kammer mit der Eingabe der hessischen Juden wegen Zulassung der Angehörigen der jüdischen Konfession zur Anstellung im Richterstande beschäftigt. Ueber die Berechtigung der hessischen Juden zur Klage über die Versagung dieses ihnen verfassungsmäßig zustehenden Rechtes wurde in der Besprechung grundsätzliche Uebereinstimmung der Mehrheit des Ausschusses erzielt, und auch Justizminister Dittmar gab die grundsätzliche Berechtigung der Juden zur Anstellung als Richter zu. Der Ausschuß ersuchte ihn daher, eingehenden Bericht darüber zu erstatten, aus welchem Grunde das Ministerium bisher derartige Anstellungen nicht oorgenommen habe. Briefkasten der Redaktion. M. B. in E.: 22. Febr. 1888, gleich dem 10. Adar 5648. Die Sidra ist man. K. O. in B.: Wenn der Geburtstag sicher am 3. Nissan, so ist die Sidra {Opn. Briefkasten der Expedition. N. in B.: Schwanen-Apotheke in Mainz.