Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 87 (31.10.1900)
- Date
- 1900-10-31
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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JULmM,JIH J.I..I ILU .ILi-.lWIll! -■ I-'" — ■ h m4 Reliqionsgemeinde ermächtigt wird, vorausgesetzt, daß der Betreffende den im Gewerbegesetze vorgeschriebenen Pflichten und Bedingungen entsprochen hat. Bei entsprechender Interpretation dieses Erlaßes mit Bezug aus den Hausirhandel kann daher in dem Falle, daß die erforderlichen Bedingungen für die Ertheilung der Hausirlizenz vorhanden sind, die Lizenz dem Gesuchsteller nur mit dem Bedeuten ausgefolgt werden: daß er vor Ausübung des Hausirhandels verpflichtet ist, auch die Erlaubniß seitens der betreffenden Religionsgemeinde zu erwirken. Sollte er ohne diese Erlaubniß hausrren, so verübt er hierdurch eine Uebertretung, welche im Sinne des Paragraphen 19, Punkt a des in Geltung befindlichen Hausirnormativs zu bestrafen ist. Ich fordere Sie somit auf, den Gesuchsteller auf diese Verfügung aufmerksam zu machen und dies auch in das Hciusirbuch einzutragen. Rußland. Petersburg. (Auswanderer.) Der Minister des Innern hat soeben eine Resolution auf die Vorstellungen des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten hin erlassen, welche die jüdischen Auswanderer betrifft, die nach einer bestimmten Zeit nach Rußland zurückkehren. In mehreren Staaten Europas und Amerikas erwirbt man nur Bürgerrechte nach einem länger oder kürzer bestimmten gesetzlichen Aufenthalt. In Folge dessen werden die Israeliten, die nach Rußland zurückkehren, ohne ihre Naturalisation in einem andern Lande erlangt zu haben, als russische Unterthanen betrachtet. Sie haben das Recht, den Schutz zu genießen, welchen die Regierung ihren Unterthanen bewilligte. Die Kosten ihrer Rückkehr und ihrer Niederlassung in Rußland werden durch die bei der Regierung von der Jewish-Colonisation-Association deponirten Summen gedeckt. Jedenfalls können die Juden, die Rußland verlassen haben, in ihrer Eigenschaft als russische llnterthanen zurückkehren, oder sich nur im Territorium niederlassen. Rumänien. Bukarest. Während aus Kleinasien sehr unerfreuliche Berichte über die Lage der dorthin ausgewanderten rumänischen Israeliten einlaufen, liegt aus den letzten Tagen ein Rundschreiben des Ministers des Innern an die Präfekturen vor, laut welchem in Hinkunft solche im Lande ansässige Fremde, die in die rumänischen Heeresergänzungslisten eingeschrieben sind, oder hier ihrer Militärpflicht Genüge geleistet haben, als rumänische Unterthanen zu betrachten und somit von der Verpflichtung zur Lösung eines Fremdenaufenthaltsscheines befreit sind. Da in diese Kategorie alle jüngeren nicht naturalisirten rumänischen Israeliten gehören, so wird durch diesen Erlaß und durch die Zuerkennung der Heimathsberechtigung an die zwar nicht im Besitze des Bürgerrechts befindlichen, aber zur Militärpflicht im rumänischen Heer herangezogenen Israeliten ein wesentlicher Schritt zur Lösung der rumänischen Judenfrage vollzogen. Wenn auch die vorbereitenden Studien zur Organisation israelitischer Kultusgemeinden durch die Dringlichkeit der schwebenden Finanzsragen einigermaßen in den Hintergrund gedrängt worden sind, so sind dieselben doch keineswegs unterbrochen worden, und es sollen auch nach dieser Richtung hin demnächst wichtige Regierungsvorlagen behufs Feststellung der rechtlichen Stellung aller Fremden, beziehungsweise der nicht zur orthodoxen Landeskirche gehörigen konfessionellen Gemeinden zu erwarten sein. Vermischtes. Breslau, 17. Okt- In der am 17. cr. abgehaltenen Sitzung des „Jüdischen Rede- und Discutirklubs Grätz" hielt Herr Dr Jsmar Freund ein Referat über das Thema: „Ein deutscher Judentag" (Vorschlag zur Organisation der Juden), in dem er im Anschluß an den Prof. Philippsohnschen Vorschlag dessen Motive und Ziele auseinandersetzte. Trotzdem in der Debatte einige Stimmen gegen einen derartigen Judentag laut wurden, schien jedoch die Majorität für denselben zu sein. Eine offizielle Stellungnahme zu dieser Frage behält sich der Vorstand deS Vereins für eine spätere Sitzung vor. Ems, 23. Oktober. In feierlicher Weise wurde heute der Grabstein der im vorigen Jahre in Nassau verstürbe nen, auf dem hiesigen, iSr. Friedhofe neben ihrem Gatten beerdigten Frau Henriette Barschall in Gegenwart ihrer aus der Ferne herbeigeeilten Kinder und Verwandten, sowie zahlreicher Gemeindemitglieder enthüllt. — Nach einem einleitenden Gesänge der Zöglinge des hiesigen ISr. Eentral- Waisen- und Mädchenheims das mit zwei Stiftungen von je 5000 M. leine zu Ehren ihres verstorbenen Gatten, eine im eigenen Namen) bedacht worden, hielt Herr Bezirksrabbiner Dr. Weingarten die Weiherede, in welcher er hervorhob. daß durch das wohlthätige Wirken der Verstorbenen diese sich in den dankbaren Herzen der Menschen ein Denkmal errichtet habe, das dauernder sei, alS das soeben enthüllte von Stein. Mit einem zweiten Gesänge der Waisenmädchen, an den sich das Weihegebet und der Schlußgefang anfchloß, endete die Feier — Der Grabstein ist aus schwedischem Granit von dem hiesigen Steinhauer W eißbro d gearbeitet; die Dekoration war sehr geschmackvoll von Schreinermeister Bleichrodt hergestellt und geliefert. Aus Anlaß dieser Jahresfeier haben die Kinder des Israel. Eentral-Waisen- und Mädchenheims eine namhafte Summe zur Vertheilung in ihre Sparbücher erhalten: ebenso wurde für die Armen der Gemeinde eine größere Summe gespendet. Dettelbach, Bayern, 24. Okt. Der heutige Tag wird vielen in unserer Gemeinde unvergeßlich bleiben. Frau Gitel Wieseng rund, die hier 65 Jahre gelebt und nun bei ihren Verwandten in dem nahen Großlangheim weilt, wurde 100 Jahre alt. Das seltene Fest des 100 Geburtstages wurde würdig begangen. Zu der noch rüstigen Greisin eilten fast sämmtliche hiesige Verwandten. Die polit. Gemeinde entsandte Herrn Stadtkämmerer Mann mit Glückwunsch und Ehrengeschenk, die jüd. Gemeinde überreichte durch ihren 2. Vorsteher Herrn Weichselbaum,