Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 85 (25.10.1900)
- Date
- 1900-10-25
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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1734) und seine ganze gegenwärtige Existenz aufzugeben. Nach drei Jahren vielleicht kann er freilich auf Grund einer inzwischen vom Senat zu seinen Gunsten getroffenen Entscheidung seinen alten Wohnort wieder aufsuchen; inzwischen ist er aber ein ruinirter Mann geworden. Im Uebrigen haben die Senatsentscheidungen nie die Bedeutung von generellen Verordnungen. Sie sind immer nur für den betreffenden Fall, an dem betreffenden Ort und für die betreffende Person giltig, und der böswillige Tschinownik kann sich jedesmal wieder dumm stellen und dieselbe falsche Auslegung des Gesetzes, für die er eben vom Senat zurechtgewiesen wurde, ungestraft bei einer zweiten Person versuchen. Der russische Beamte darf sich immer und immer wieder irren! Was in dieser Hinsicht von den russischen Behörden bereits geleistet worden ist, geht aus den Senatsentscheidungen selber hervor. Frauen wurden aus dem Innern Rußlands ausgewiesen, weil das Gesetz von Handwerker und nicht ausdrücklich von Handwerkerinnen spricht. Glaser. Uhrmacher und Setzer wurden nicht als Handwerker angesehen. Solche und ähnliche Scherze der Beamten haben das Gesetz, welches dem jüdischen Handwerker das Wohnen in Central-Rußland gestattet, fast ganz illusorisch gemacht und keine prinzipielle Senatsentscheidung wird in der Praxis den kleinen jüdischen Mann von der Willkür untergeordneter Polizeiorgane erlösen. Es müßte denn ein Gesetz erlassen werden, wonach die Anhängung einer Klage beim Senat auf Polizeiverordnungen eine „aufschiebende Wirkung" hat. Ein solches Gesetz würde mit einem Schlage die polizeilichen Ehicanen unmöglich machen und es endlich verhindern, daß namentlich der arme jüdische Handwerker in Central-Rußland von den untergeordneten kleinen Tschinownik als — melkende Kuh angesehen wird. T. Letzte Nachrichte». Pisek, 23. Okt. (Der zweite Prozeß gegen Leopold Hilsner.) Die Verhandlung gegen Leopold Hilsner, welche Donnerstag beginnt, hat unserem ruhigen, von den großen Verkehrsstraßen abseits gelegenen Städtchen, einen ganz besonderen Charakter gegeben. Jeder Eisenbahnzug bringt neue Fremde. In keinem Hotel ist ein Zimmer zu haben, und auch die verfügbaren Privatwohnungen sind vergriffen. Wer jetzt unangemeldet nach Pisek käme, fände nirgends Unterstand. Der einheimischen Bevölkerung hat sich eine leichte Erregung bemächtigt, welche auf die Affaire zurückzusühren sein mag. Trotz der abenteuerlichsten Gerüchte und Erzählungen, die überall in unserer Gegend gehört werden, herrscht Ruhe, und die Fremden finden, auch wenn sie der czechischen Sprache nicht mächtig sind, doch allseits das liebenswürdigste Entgegenkommen. Wenn trotzdem umfassende Sicherheitsvorkehrungen für die Dauer des Prozesses getroffen wurden, so war dies wohl mehr ein Gebot der Vorsicht, als der Nothwendigkeit. Leopold Hilsner ist heute hier wieder das allgemeine Gesprächsthema, zumal Fluchtgerüchte in der Stadt circulirten. Ein Zellengenosse Hilsner's ein internationaler Einbrecher Namens Alois Slavata, unternahm Samstag Abends einen Fluchtversuch, wurde aber noch rechtzeitig festgenommen. Hilsner gab nun aus Befragen des Gefängnißpersonals an, daß er allerdings von dem Vorhaben Slavata's Kenntniß gehabt, jedoch aus dem Grunde geschwiegen, weil ihm Slavata zusicherte, er würde ihn später nach Amerika mitnehmen. Hilsner wurde für sein Stillschweigen beim Fluchtversuch Slavata's zu drei Fasttagen im Discivlinarstrafweg verurtheilt. Hilsner war in der letzten Zeit in Folge der langen anderthalbjährigen Kerkerhaft an Skorbut erkrankt, ist jetzt jedoch wieder vollkommen hergestellt. Doch ist der Angeklagte, der im ersten Prozesse noch ein gutgefärbtes, ziemlich volles Gesicht hatte, jetzt ganz abgemagert, und auch seine Gesichtszüge sind wesentlich verändert. Er übt jetzt den Eindruck eines verfallenen, apathischen Menschen. Als ihm die Anklageschrift zugestellt wurde, warf er sie, ohne sie auch nur eines Blickes zu würdigen, in einen Winkel seiner Zelle und sagte ärgerlich zu seinen Zellengenossen: „ck9.z8tzin ko n6ck6lu1." (Ich habe es nicht gemacht.) Das Kreisgericht-Gebäude, in welchem sich die Verhandlung abspielen wird, ist ein alter, zwei Stock hoher, massiver Steinbau, der zur Zeit der Einführung der Kreisgcrichte in Böhmen, in den fünfziger Jahren, errichtet wurde. Früher stand an dieser Stelle ein uraltes Dominikanerkloster, von dem man jetzt noch eine verwitterte Steinmauer aufragen sieht, an welche sich die gleichfalls sehr alte Dominikanerkirche schließt. Hierher werden jeden Sonntag durch einen schmalen Corridor die Sträflinge geführt, um dem Gottesdienste beizuwohnen. Der Saal selbst ist ein großer, heller, lustiger Raum mit acht Fenstern. Der Zuschauerraum 'st durch eine Barriere vom eigentlichen Gerichtsraume abgegrenzt. Aus einer Estrade, zu der drei Stufen emporführen, sitzen die Mitglieder des Gerichtshofes, die übrigen Funktionäre und die Geschworenen. Der Angeklagte sitzt nicht, wie in Wien, unmittelbar vor dem Vertheidiger, sondern in der Mitte vor der Barriere, mit dem Rücken gegen das Publikum. Für 38 zum Hilsner-Prozesse angemeldete Vertreter der Presse sind drei lange, mit grünem Tuch überzogene Tische aufgestellt. Die Schmalseite des ersten Tisches ist für den Fürsten Karl Schwarzenberg, ein Tisch für die Honoratioren der Stadt und ein Raum für die höheren Gerichtsbeamten reservirt. Der Gerichtshof ist im Prozesse aus folgenden Mitgliedern zusammnegesetzt: Den Vorsitz führt der Kreisgerichts-Präsident Ottokar Winter, als Votanten fungiren die Landesgerichtsräthe Karl Danzer, Ignaz