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Der Israelit · 1900-12-10 · Heft 98 (10.12.1900) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 98 (10.12.1900)
Date
1900-12-10
Page
– (sequence 12)
Language
German
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- y-lVV-.-.V '-fi#,'. 3054 mtb schwer vertvundei. Die Gendarmerie forscht nach den Thätern. Das Waisenmädchen wurde von einer Bndapester Dame in's israelitische Waisenhaus in der Damjanichgaffe gebracht. Der Fall erregt in Szt.- Endre begreifliche Sensation. Budapest, im Dez. Auf Einschreiten der orthod. Landestanzlei hat der Minister des Innern telegraphisch verfügt, daß die Wirksamkeit der mittelst Ministerialverordnung suspendirten Chewrah-Kadischah in Homona, von der wir kürzlich berichteten, ungehindert fortgesetzt und die Leitung dem dortigen orthodoxen Cultusvorstande übertragen werde. Budapest, 6. Dez. Das „Neue Budapester Abendblatt" berichtet über verschiedene Unregelmäßigkeiten, die in dem Spital der israelitischen Cultusgemeinde vorgekommen sind. Inspektor Stern hat sich und seine zahlreiche Familie in der Spitalküchc verköstigen, seine Wäsche daselbst waschen lasten u. A. m. Die genannte Zeitung bauscht die Sache riesig auf, indem sie an erster Stelle einen Artikel mit der sensationellen Ueberschrift: „Panama, Geheimniste aus dem Spitale der Pester israelitischen Cultusgemeinde" bringt. Wenn einige untergeordnete Beamte sich vergangen haben, so kann man doch wohl noch von keinem Panama reden. England. London. Der Prozeß der „I. C. A." wider den englischen Fiskus wurde am 20. und 21. November vor dem Londoner Appellationsgericht verhandelt. Bekanntlich forderte die englische Regierung von der „I. C. A." eine hohe Erbschaftssteuer von mehreren Millionen Frcs., worauf die Gesellschaft die Entscheidung des Richters anrief. In der ersten Instanz hat der Fiskus den Prozeß gewonnen. In der zweiten Instanz wies die Gesellschaft nach, daß sie, obgleich als englische Aktiengesellschaft auf Grund der englischen Gesetze in's Leben gerufen, doch in England so wenig Geschäfte mache, daß sie leinen einzigen Beamten daselbst unterhält. Alle Transactionen der „I. C. A." erfolgen in Frankreich, wo die Gesellschaft alle ihre Bureau hat. Auch die Buchführung der Gesellschaft erfolgt in französischer Sprache und nach französischer Art. Bon den 20,000 Actien der Gesellschaft, welche bis auf einen verschwindenden Rest sich im Besitze des Baron Hirsch befanden, wurden von diesem je 3600 an die jüd. Gemeinden von Berlin und Frankfurt a. M., je 4596 an die Alliance in Paris und Anglo Jewish Association in London, sowie 3606 an den Vorstand der Jüdischen Synagoge zu Brüssel vermacht. Die Gesellschaft ist bereit, die auf die Actien der Anglo Jewish Association fallende Erbschaftssteuer zu zahlen, hält aber die Forderung der englischen Krone, die Erbschaftssteuer für 7,000,000 Pfd. Sterling zu bezahlen, für völlig gesetzwidrig, da die Gesellschaft, welche von einem Ausländer begründet worden ist, ihren Sitz im 1 Auslande hat und der überwiegende Theil der Actio näre überdies ebenfalls Ausländer sind. Der Urtheils spruch >vird noch bekanntgegeben werden. T. London, 7. Dez. Der hiesige Appellhos entschied, daß die hier beim Handelsamte eingetragene „Jüdische Colonksaiionsgefellfchaft" für eine ihr vom verstorbenen Baron Hirsch im Jahre 1892 vermachte Summe von sieben Millionen Pfund Sterling Nachlaß-Steuer in der Höhe von acht Prozent und Erbschaftssteuer in der Höhe von zehn Prozent, zusammen 18 Prozent, also 1,260,000 Pfund Sterling Steuer zu bezahlen habe. Der Einivand, welcher erhoben war, daß Baron Hirsch außerhalb England gelebt habe und gestorben sei und sein Vermächtniß nur ausländischen Juden zukomme, wurde vom Gerichte verworfen. Dagegen machte das Gericht geltend, daß die „Jüdische Colonisations-Gesellschaft" in England registrirt und darum englischen Gesetzen unterworfen sei. Die Thatsachc, daß die Gesellschaft ihr Hauvtbureau in Paris hat und außerhalb Englands Geschäfte betreibt, wurde als unwesentlich angesehen. Baron Hirsch schenkte dieser Gesellschaft zu seinen Lebzeiten zwei Millionen Pfund Sterling. 1892 übermachte er ihr weitere sieben Million Pfund Sterling unter der Bedingung, daß ihm bei Lebzeiten die Zinsen davon verblieben. Bon diesen sieben Mill. war eine Million bei einer Londoner Bank deponiri, die übrigen sechs Millionen dagegen bei ausländischen Banken und in ausländischen Wertsten. Die Colonisations-Gesellschast hielt nur die in London deponirte Million für steuerpflichtig, während die Appellrichter dagegen den gesammten Betrag von sieben Millionen für steuerpflichtig erklärten. Der Steuer-Betrag von 1,260,000 Pfund Sterling wurde sogleich beim Gericht deponirt, solange Berufung an die höchste Instanz noch in Aussicht genommen ist. Briefkasten der Redaction. H. R. in A: Die b tden Kaddeschim werden stets gesagt. B. R. in O. R.: 3. Februar 1899, gleich 2. Adar I 5649. Die Sidra im nächsten Jahre ist nana I. H. in B.: 8. März, gleich 26. Adar 5648. Wenn dajüdische Geburtsdatum sicher am 25. Adar. so ist die Stdra tk> 'PnP’i. Ist es jedoch zweifelhaft, ob der Knabe z. Z. am 8. März, nicht erst nach Einbruch der Nacht ge boren wurde und dann das Datum 26. Adar wäre, so ist die Sidra t-npn. 14. Oktober 1888, gleich 9. Cheschwan 5649. Die Stdra ist V Unseren verehelichen Privat-Abonnenten fei das für diefelven heute beiliegende Circular besonderer Beachtung empfohlen.

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