Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1900-09-27 · Heft 78 (27.9.1900) · page 18

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 78 (27.9.1900)
Date
1900-09-27
Page
– (sequence 18)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2446951-2449049-2449122--51652-2502196
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

1614 tur, oder die Leistungen der technischen Kunst anstaunen soll, die sich hier, wie selten sonst, die Hand reichen und dem Beschauer einen Ausruf des Erstaunens abringen. Wer wie ich, vor vier Wochen der Großstadt entflohen ist, um sich vor dem Dampf der Schornsteine und dem Hämmern der Industrie bei der stillen Gottesnatur zu erholen, für dessen wiedererwachte Sehnsucht nach dem Geräusch des Weltverkehrs gibt es keinen schöneren Uebergang. als diese Verbindung von Kunst und Natur, wie sie der Anblick der Gotthardstraße bietet. Und damit verabschiede ich mich für dieses Jahr von der Schweiz mit der stillen Hoffnung auf ein gesundes Wiedersehen im nächsten Jahre. Man bekommt eine Art Heimweh und Sehnsucht nach ihren hohen Bergen und lieblichen Thälern, wenn man sie einmal gesehen hat, die mit den Jahren nicht ab-, sondern zunimmt. An dieser Anhänglichkeit für die Schweiz ändert selbst ihr Schächtverbot nicht viel. Als es seiner Zeit erfolgte, machte ich auch eine Anzahl ungeberdiger Fäuste in der Tasche und trug mich sogar einen Augenblick mit dem Gedanken, ein solches Land gar nicht mehr zu besuchen. Als mich eben dann meine Geschäfte trotz des sächsischen Schächtverbots zur Leipziger Messe führten, lernte ich allmälig auch über das schweizerische Schächtverbot etwas kühler denken. Wer die Schweiz für ein besonders judenfeindlich gesinntes Land hielte, weil das Schächten daselbst verboten ist, würde sich sehr irren. Zunächst muß daran erinnert werden, daß die höchsten maßgebenden eidgenosischen Behörden, d. i. Bundesrath und Bundesversammlung, alle Zeit mit imposanter Majorität f ü r das Schächten mit einer Entschiedenheit Stellung nah men, wie es in einem freien Lande, das die Religions¬ und Gewissensfreiheit seiner Einwohner verfassungsmäßig gewährleistet, selbstverständlich ist. Wenn in den einzelnen Kantonen auch hier und da sich eine Animosität gegen das Schächten geltend machte, so genügte doch meistens eine Beschwerde bei der eidgenössischen Behörde, um Wandel zu schaffen. Seit dem Jahre 91 ist jedoch das Gesetz über die sog. Volks-Initiative in Kraft getreten, wonach Jeder über irgend ein ihm gut scheinendes Gesetz, Verbot, Anordnung oder Ergänzung der Bundesverfassung, eine Abstimmung des gesummten Schwcizervolkes verlangen kann, sobald es ihm gelingt, für dieses sein Begehren 60,000 Stimmen zu gewinnen. Kaum war dieses Gesetz erlassen, als die Thierschützler eine Agitation zu Gunsten eines Schächtoerbotes in Scene setzten, statt der erforderlichen 50,000 ca. 80,000 Stimmen dafür gewonnen und es bei der darauf folgenden Volksabstimmung auch erreichten. Ich glaube, wenn in irgend einem andern Lande Europas nicht die Negierung, sondern das Volk über Beibehaltung oder Abschaffung des Schächtens abzustimmen hätte, das Resultat für die Juden ein viel ungünstigeres wäre, als es in der Schweiz der Fall war. Trotz der rührigen Agitation unserer Feinde hat doch eine sehr starke Minorität zu Gunsten der Religionsu. Gewissensfreiheit, also für Beibehaltung des Schächtens ihren Stimmzettel abgegeben. Die höchsten Bundesbehörden haben, als sie dem Gesetz entsprechend die Abstimmung in die Wege zu leiten hatten, dieses nicht gethan, ohne dem Volke eindringlich von der Promulgirung eines Schächtverbots abzurathen. Wenn das Volk in seiner Majorität von diesem Rathe keinen Gebrauch gemacht hat, so liegen sehr viele Momente vor, die diesen Volkswillen begreiflich erscheinen lassen. Eine Aufzählung dieser Momente würde hier zu weit führen, ich will nur das eine betonen, das auf dem jüdischen Schuldlonto steht: Das Gros der schweizerischen Bevölkerung hat keine Ahnung davon, daß sie mit einem Schächtverbot wirklich die Religionsfreiheit der Juden verkümmert, weil sich die Mehrzahl der schweizerischen Juden im öffentlichen Verkehr über die SpeisegeHtze hinlvegsetzt. Das ist bei uns in Deutschland ja leider ebenso, aber dort hat nicht das Volk selbst die Klinke der Gesetzgebung in Händen, und diejenigen, welche sie haben, sind für eine Belehrung leichter zugänglich, als die großen Massen. Daß bei den letzteren aber ein besonderes Vorurtheil gegen Juden und Judenthum besteht, habe ich nicht konstatiren können und möchte es auch bezweifeln. Latent ist das Rischus ja allenthalben mehr oder weniger vorhanden, in der Schweiz vielleicht nicht viel weniger, als anderlvärts, aber daß es sich irgendwie sonst in gehässiger Weise äußert, glaube ich nicht. Darüber getraue ich mir übrigens kein zutreffendes Urtheil, weil dies für einen nur vorübergehend in der Schlveiz Verkehrenden nicht gut möglich ist. Es soll sich an den nichtjüdischen Tables d'hote den Juden gegenüber, die sich dort breit machen, vielfach eine Abneigung oft recht empfindlich bemerkbar machen. Den Juden, die davon betroffen werden, geschieht es recht; ich habe da ebenfalls keine praktischen, selbstgemachten Erfahrungen. Hier kommt es auch sehr viel auf die subjektive Auffassung an. Ein gesetzestreiier Schlveizer Israelit, dem man den Juden in keiner Weise ansieht, erzählte mir dieser Tage, er fei am Sabbat Nachmittag in L. am Bahnhof gestanden, als gerade der Berliner Expreßzug einfuhr. Ein jüdischer Reisender, dem man die Provinz Posen auf 30 Schritte Entfernung ansah und anhörte, verließ mit den andern den Zug und kam, mit seiner Geldtasche auf der Brust, auf meinen Bekannten los, fragte ihn in seiner schnarrenden Weise nach dem Billetschalter, Abgang des nächsten Zuges und noch einiges andere. Der Gefragte ließ den Frager ruhig fragen und als er zu Ende war, antwortete er ihm das eine Wort: Antisemit. Der Herr, der diese Antwort erhielt, wird zu Hause von dem Judenhaß der Schweiz schon sein Liedchen singen. Soeben wird übrigens mein Zug signalisirt; ich muß schließen. n’tem nxnn ruvb

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.