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Der Israelit · 1900-09-27 · Heft 78 (27.9.1900) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 78 (27.9.1900)
Date
1900-09-27
Page
– (sequence 9)
Language
German
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4L Jahrgang. Erste Aeikage zu 78 des „Israelit". Artikel. Kiii PrchDzch l»ls Alilasj i>. Sonitjrr M-lils. Berlin, 26. Sept. I Wegen Beleidigung richterlicher, staatsanwaltlicher und Verwaltungsbehörden sowie Beamten aus Anlaß der Mordthat in Könitz wurde vorgestern der verant-! wörtliche Redakteur der „Germania", Hans Contzen,! vor der Zweiten Strafkammer des Landgerichts I zur Verantwortung gezogen. Den Vorsitz führte Landgerichtsdirektor Kaller, die Anklage vertrat Staatsanwalt Dietz, die Vertheidigung führte Rechtsanwalt Modler. Unter Anklage standen zwei Artikel in Nr. 122 und 127 der „Germania." Der erste ist eine Korrespondenz aus Könitz, in der an die Bestattung der Ueberreste des ermordeten Winter Betrachtungen geknüpft wurden. Es hieß darin u. A., daß die Tausende von Theilnehmern am Begräbniß protestiren wollten gegen die Art und Weise, wie der Mord behandelt und untersucht worden sei. Die Vertreter der Behörden hätten leicht erfahren können bei Jung und Alt, Hoch und Niedrig, was man im Volke denkt. Vielleicht mit Schrecken würden sie bemerkt haben, mit welch' großartigem Erfolge durch die bisher geführte Untersuchung das Vertrauen des Volkes auf die Unparteilichkeit der Justiz untergraben und erschüttert ist. „Das Ansehen derselben ist dahin." Der Schlußrefrain aller Debatten lautete stets: „Es kommt nichts heraus, denn es soll und darf nichts herauslommen." Dieser Gedanke fand noch weitere Ausführung in dem zweiten Artikel, der die Ueberschrift „Betrachtungen über den Konitzer Mord" trug. Auch in diesem wird es als vox populi hingestellt: „Es kommt nichts heraus, denn es soll und darf nichts herauskommen." Es wird dann die Behauptung aufgestellt, daß das Untersuchungsverfahren eine merkwürdige Abneigung gegen energische Schritte habe erkennen lassen, sobald diese sich gegen Juden richten würden. Die Untersuchung sei von Anfang an ungeschickt angelegt und etwas lästig betrieben worden. Auffallend sei die Behandlung aller Personen, die sich zu Aussagen meldeten, um die Juden zu belasten, auffallend die Behandlung der Eltern des ermordeten Winter, auf der anderen Seite auffallend die liebenswürdige Behandlung der belasteten Juden. Es wird schließlich in dem Artikel behauptet, daß das Rechtsbewußtsein, die Rechtssicherheit, sowie der Glauben an die Unparteilichkeit der Justiz im Volke untergraben worden sei. Die Anklage faßt die Betrachtungen der „Germania" dahin zusammen: Die Beamten hätten absichtlich ihre Pflicht verletzt, zu Gunsten der Juden und zu Ungunsten der Christen die Untersuchung so geführt, daß sie ergebnißlos bleiben mußte. Der Angeklagte bestritt den beleidigenden Charakter der Artikel und nahm den Schutz des Paragraphen 193 für sich in Anspruch. Staatsanwalt Dietz war der Meinung, daß die „Germania" durch diese Artikel weder den Jnteresten des Staats, noch der Gerechtigkeit, noch des Publikums gedient habe. Der furchtbare Mord in Könitz habe begreiflicherweise auch die Presse in hervorragendem Maße beschäftigt und zahlreiche Angriffe auf die Untersuchungsbehörden und auf die Juden gezeitigt. Führerin in diesem Streite sei allerdings nicht die „Germania" gewesen, sondern die „Staatsbürgerzeitung". Von dieser Seite, aber auch von der Gegenpartei habe man die Thätigkeit von Rechercheuren an Ort und Stelle in Anspruch genommen und man ging von der erstgedachten Partei darauf aus, Beweise dafür zu erbringen, daß inländische oder ausländische Juden, die aus subjektiven religiösen Anschauungen die That verübt haben, die Mörder seien. Die Zeitungen gehen nicht so weit, daß sie sagen, es sei ein jüdischer Glaubenssatz, Christenblut zum Osterfest zu verwenden, sie hüten sich, eine solche Gotteslästerung zu begehen, und schieben die Schuld auf einzelne fanatische Juden. Die „Germania" habe sich dieser Agitation nicht von Anfang an angeschlossen, sie habe aber in den Artikeln gleich ganz besonders grobes Geschütz aufgefahren. Sie habe nicht blos den ungerechten Vorwurf der Ungeschicklichkeit und Ungerechtigkeit gegen die betr. Beamten erhoben, sondern sie werfe diesen einfach absichtliche Beugung des Rechts zu Gunsten angeblich schuldiger Juden und zu Ungunsten unschuldig angeklagter Christen vor. Das seien sehr grobe Ehrenlränkungen auf Grund unwahrer Thatsachen. Er bestreite energisch, daß von vornherein in der Untersuchung etwas verfehlt sei und behaupte, daß die ersten Untersuchungsmaßregeln nach Kenntniß der Thatsachen durchaus sachgemäß eingeleitet worden seien. Der Gedanke eines Ritualmordes sei doch so entsetzlich und fürchterlich, daß er von Anfang an gar nicht aufgekommen war, man dachte vielmehr zuerst an einen Mord aus Eifersucht. Die Ermittelungen seien ohne Erfolg geblieben. Sie haben in Bezug auf den Mord nichts Neues erbracht, abgesehen von der Nothwendigkcit, Meineide zu verfolgen, die auf der einen Wie auf der anderen Seite geschworen zu sein scheinen. Wenn Zeitungen von hüben und drüben selbst Rechercheure mit der Ermittelung von Thatsachen betrauen, so wird naturgemäß sehr viel Klatsch zusammen getragen, der sich mit den aktenmäßigen Thatsachen nicht deckt und

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