Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 73 (10.9.1900)
- Date
- 1900-09-10
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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’TW'T'TW e\7 41. Jahrgang. ju M 73 des -- 44 Leitender Artikel. Prozeß Israels!!. Könitz, 8. Sept. Um 9 Uhr begannen die Verhandlungen unter dem Vorsitze des Landgerichtsdirektors Boehnke. Die Staatsanwaltschaft vertritt Settegast. Die Vertheidigung führen Justizrath Gordon-Verlin und Maschke- .Konitz. Der geladene Kriminalkommiffar Wehn ist nicht erschienen, dagegen liegt ein Schreiben des Polizeipräsidenten vor, daß er noch nicht habe schlüssig werden können, ob die Vernehmung Wehn's zulässig sei. Der Angeklagte Jsraelski versichert seine Unschuld. Er >vill zwar auf der Mühlenstraße beim Landgericht gewesen sein, jedoch nicht die Schiitzenstraße zur Fundstelle entlang gegangen sein. Justizrath Gordon legt einen Situationsplan vor, aus dem die Zickzackwege, aus denen Jsraelski gegangen sein soll, sichtbar sind. Bäckermeister Lange sagt aus über das Verschwinden des Winter und das Auffinden der Leichentheile im Mönchsee, Bauunternehmer Winter, der Vater des Ermordeten, bestätigt diese Aussage und erzählt von einem ihm aus Hammerstein zugegangenen anonymen Schreiden, das ihm 50,000 Mk. bietet, wenn er in der Zeitung erklären wolle, die Juden seien nicht die Mörder seines Sohnes. Der Brief befindet sich in den Händen des Abgeordneten Liebermann.*) $ Zeugin Frl. Lange sagt aus: Nach dem Herausnehmen des Rumpfes aus dem See sei blutgefärbtes Wasser dem Packet, das den Rumpf enthielt, entflossen. Bürgermeister Deditius sowie zwei Knaben sagen über die Auffindung des Kopfes aus. Amtsrichter Gorsli, der gleich nach Auffindung des Kopfes die Erhebung an der Fundstelle geleitet hat, macht darauf aufmerksam, daß sich dort ein Stück desselben Packpapiers, in das der Rumpf und Kopf eingewickelt waren, unweit des Grabens in vollkommen trockenem Zustande gefunden hat, obwohl es damals jeden Tag geregnet hat. Der Kopf selbst ist fast vollständig von Moor und Wasser bedeckt gefunden worden. Aus dem Fund des trockenen Papieres schließt Zeuge, daß der Kopf erst unmittelbar vor dem Funde dorthin gebracht wurde. Das Papier ist, wie sich während der Verhandlung herausstellt, in der Untersuchung verschwunden. $, *) Dieses und noch andere derartige Schreiben, die während der ganzen Aüaire eine große Nolle spielten, stammten selbstredend von Antisemiten. Was übrigens ein anonymes Zahlungsversprechen für einen Werth hat, wissen sogar Diejenigen, denen die jüdische GeschäftSkenntniß abgeht. Redaction. Botenmeister Fiedler hat um IkU/j Uhr den Angeklagten gesehen, einen Sack, wahrscheinlich Salzsack, auf dem Rücken. Die linke Ecke sei gewölbt, die rechte Ecke leer gewesen. Nach V/+ Stunde sah er den Angeklagten zum zweiten Male, die Schützenstraße am Landgericht zurückkommend, ohne Sack und mit stark beschmutzten Stiefeln. Erst als der Kopf gefunden, fiel dem Zeugen diese Begegnung auf. Mehrere Zeugen haben auch am Eharfreitag in der Nähe der Fundstelle einen verdächtigen Mann um 9 >5 Uhr gesehen, der aber nicht identisch mit Jsraelski ist. Zeuge Maschewski hat den Angeklagten auch um 1 l>12 Uhr gesehen u. konstatirt, daß dieser stets schmutzige Stiefel getragen hat. Einige Zeugen haben nichts Wesentliches auszusagen, andere geben thörichte Gerüchte wieder. Sehr interessant gestaltete sich die Vernehmung der beiden Sachverständigen. Sanitätsrath Müller-Konitz berichtete über den Leichenfund und gibt das Gutachten ab, daß als Todesursache Verblutung in Folge eines Schnittes durch den Hals anzusehen sei, doch seien auch Anzeichen von Erstickung wahrzunehmen, nämlich flohstichartige Punkte in der Lunge und am Kopfe. In der Speiseröhre und im Rachenraum hat der Sachverständige Reste von Kartoffelbrei, Fleisch und Gurken gefunden und nimmt nach dem Grade der Verdauung der Speisen an, daß der Tod zwischen 4 und 6 Uhr eingetreten sei. Bezüglich des Kopfes führt der Gutachter aus, daß dieser auffallend frisch war; es muß entweder das Wasser und die Moorerde, in der man den Kopf fand, besonders zur Konservirung geeignet sein oder der Kopf muß die ganze Zeit über auf Eis gelegen haben. Am Halse und an einer Backe war stellenweise die Haut abgelöst und soll dieses auf die Thätigkeit von Käfern zurückzuführen sein. In diesem Falle muß der Kopf längere Zeit dort gelegen haben. Auf Veranlassung des Justizrathes Gordon berichtet der Sachverständige, daß die Berliner Gutachter Dr. Mittenzweig und Stürmer ebenfalls als wahrscheinliche Todesursache Verblutung durch den Halsschnitt angeben, aber behaupten, daß ein Erstickungsversuch vorangegangen ist, sodaß die Schnittwunde am Halse dem Ermordeten erst in der Agonie beigebracht wurde. Sachverständiger Dr. Puppe aus Berlin, an der Berliner Universität, Dozent für gerichtliche Medizin, gibt in längerer Auseinandersetzung sein Gutachten dahin ab, daß nicht Verblutung, sondern wahrscheinlich Erstickung die Todesursache sei und der Schnitt am Halse ebenso wie alle andern Schnitte an der Leiche zwecks Zerstückelung vorgenommen find. Der Leichenbefund zeige braunröthliche Färbung der Lungen, ebenso röthliche Färbung der Herzlappen und der großen Gefäße des Oberschenkels, trotzdem die Leichentheile mehrere Tage im Wasser und elf Tage im Spiritus gelegen haben und dadurch eine Entfärbung eintreten