Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 68 (23.8.1900)
- Date
- 1900-08-23
- Page
- – (sequence 38)
- Language
- German
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142 Handel und Gewerbe im heiligen Lande. (X. Fortsetzung*.) Sagt doch der göttliche Seher vom Lande Juda: „Er bindet an den Weinstock sein Fullen, an die Rebe das Junge seiner Eselin; er wäscht im Weine sein Gewand, in Traubenblut sein Kleid (1. B. M. 49, 11). Askalon und Gaza, zur Zeit Alexanders des Grossen die berühmtesten Handelsstädte, Jführten den besten und vorzüglichsten Wein zur Zeit Konstantin^ des Grossen nach Egypten und Syrien aus. Der berühmteste Wein an der Tafel Justius II. war der von Askalon, Gaza und Sarepta, welcher die Weine von Tyr us, Afrika, L as bo sund Cyp ern übertraf. C a s s io d berichtet, dass egyptische Weinhändler mit Vorliebe die Hafenstadt Gaza zur Niederlassung wählten, um ihren Handel ans zubreiten. Selbst bis in die Länder jenseits des Euphrat erstreckte sich der palästinensische Weinhandel. Die Nachricht über die Verurteilung und Verhaftung des Hilarion und andere königliche Beschlüsse in jener Zeit wurde nur durch die Weinhändler in europäischen Ländern verbreitet.* 3) Das Thal Es eh ko 1, von welchem einst die Kundschafter eine Traube mitnahmen, um sie den Israeliten in der Wüste zu zeigen, trägt noch heute vorzügliche Trauben, unter welchen Exemplare von sechs Kilogramm Vorkommen. Nicht nur die Grösse der Trauben, sondern auch die Grösse der einzelnen Weinbeeren ist eine beträchtliche. Franzosen und Italiener staunen darüber, und versichern, in ihrer Heina ath niemals ähnliche gesehen zu haben. Die Schriftsteller aller Völker früherer Zeit erheben einstimmig den Wein Palästinas über das Gewächs aller asiatischen und europäischen Länder.4) Ermens, Oberaufseher der Rothschild’- schen Besitzungen, war vor kurzer Zeit in Palästina und besichtigte die Pflanzungen in R i s c h o n FZ i o n und anderen Kolonien. Er war erstaunt, hier Weinstöcke zu sehen, welche schon ein Jahr nach ihrer Anpflanzung Früchte trugen, was in Frankreich und Deutschland für unmöglich gilt. Zweijährige Weinstöcke haben dieselbe Grösse, wie die v i e r- bis fünfjährigen rheinischen Stöcke Der Weinstock bedaif eben zu seinem Gedeihen eines mässig warmen Klima’s; er verträgt weder *) Siehe Nr. 744. 3) Schulz, Palästinareise. 4) Vergl. a) Fulgent, Mytliol. II, 15; b) Port. Vena nt., de s. Mort I. II. pag. 296, ed. Br o wer, e) Isidor, XX, 3. d) (' as s i o d, V ar. XU, 12; e) S i d o u Apoll. XVII, 15; 1) Greger, Turon. Hist. VII, 29, III, 19. u. s. w. übermässige Hitze, noch kühle und feuchte Sommer. Im heiligen Lande tränkt ihn in normalen Jahren der Regen der Winterzeit ausreichend, im Sommer wird ihm wohlthuender Sonnenschein ohne jede Unterbrechung durch Regen zu Theil. Dieses Klima gewährt dem Weinbau Palästinas den Vorzug aller Länder. Im Allgemeinen sind die Berge Palästinas besser zum Weinbau geeignet, als die Thäler, obwohl auch diese von den schönsten Trauben voll sind. Wird der Weinstock nach Gebühr behandelt und gepflanzt, so kann er Trauben bis zum Gewichte von zehn Kilogramm her Vorbringen. In der Umgebung von Hebron finden sich auf Bergen und in Thälern Weinstöcke, welche ganze Felder mit ihren Schösslingen bedecken. Ebenso gewährt ein Blick von den Dächern der Kolonie Rischon l’Zion eine entzückende Aussicht auf einen Kranz von Weinbergen, welche — obwohl erst vor fünf Jahren gepflanzt — die ganze Flur mit ihren Ranken bedecken und ihren himmelblauen Trauben schmücken. Der geschätzte Leser möge verzeihen, wenn ich, geleitet von dem Streben, dem Weinbau und Weinbandel in Palästina wieder zu seinem Rechte zu verhelfen, etwas lange bei der Ausdehnung dieses Zweiges der Landwirtschaft und des Handels in früheren Jahrhunderten verweilte. Die Einzelheiten des Weinbaues und die Behandlung des Weines bei der Lese, dem Keltern u. s. w. beabsichtige ich, in einer besonderen Arbeit, welche den Landbau in Palästina behandeln soll, ausführlich darzuthun. An dieser Stelle möge es genügen, einige Winke zu geben, wie sich der Weinbau gestalten muss, und welche Wege der Weinhandel einzuschlagen hat, um sich nach den Verhältnissen des Landes und nach seinen Gesetzen zu immer grösserer Blüthe zu entwickeln. Nach § 2 der Landwirthschaftsgesetze des türkischen Reiches ei liebt der Steuerfiskus 10% des Taxwert lies von dem Ertrage jeder angebauten Fläche. Ausserdem hat der Weinbergsbesitzer beim Keltern des Weines von jedem Kantar, gleich 300 f ranz ö s i sehe Li te r, 65 Gerusch kaiserliche Münze Steuer zu bezahlen. Bei der Ausfuhr des Weines erhebt die Zollbehörde noch 1% des Taxwerthes, wie bei allen spirituosen Getränken, Ausfuhrzoll. Für die Hebung des Weinbaues und Handels erlauben wir uns folgende Vorschläge den edlen Zionsfreunden zu unterbreiten. (Fortsetzung folgt.)