Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 67 (20.8.1900)
- Date
- 1900-08-20
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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- Minsk 1× ep/1000754
- Odesa 1× ep/1000834
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koscher essen kann, und Morgens srüh wieder einen anderen Ercursionsort auszusuchen. Die Sorge sür's tägliche Fleisch ist es somit nicht, die mich diesen Gegenstand zur Besprechung heraiwgreifen läßt, sondern das Bewußtsein, daß die Leser jüdischer Reisebriefe aus der Schweiz einen sie in hohem Grade interessirenden Gegenstand vermißen würden, wenn sie nicht über den gegenwärtigen Stand der Schweizer Schächtangelegenheit orientirt würden. Ich lverde daher in einem nächsten Briefe noch einmal darauf zurncttommen. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Köln, 12. Aug. Zu Ihrem Artikel „Aus Westfalen" in Rr. 62 Ihrer Zeitung gestatten Sie mir wohl einige kurze Bemerkungen: Unter aller Hochachtung für die weitaus bekannte hilfsbereite „Freie Vereinigung" in Frankfurt a. M., fern von dem Gedanken, diese Institution nur mit einem Worte kränken zu wollen, muß ich an dieser Stelle erklären, daß zur Schaffung der Religionslehrerstellen, wovon in jenem Artikel die Rede ist, die „Freie Bereinigung" weder materiell noch sonst beigetragen hat. An zwei Orten, wo die Mitglieder dieser Gemeinden schon über 250 pEt. Cultussteuern zahlen mußten und diese Steuer auf die Dauer unerschwinglich war, ist es lediglich der Beihülfe der Hohen Königl. Regierung zu verdanken, daß die Gemeinden in der Lage bleiben, einen Lehrer halten zu können. Die neugeschaffene Wanderlehrerstelle konnte sich gleichfalls nur durch die Unterstützung der Hohen Königl. Regierung aufbauen und wurde dann diese Einrichtung durch das bewundernswerthe, thatkräftige Einschreiten der betreffenden Gemeindemitglieder mit großen finanziellen Opfern zu einem Ganzen vollendet, so daß diese Stelle in jeder Hinsicht sich heute mit anderen Lehrerstellen messen kann. Milten im Kreise dieser Verbindung stehend, gleichzeitig Mitglied des Vereins zur Wahrung der rel. Interessen des orthodoxen Iudenthums in der Provinz Westfalen kann ich die Sache wohl richtig und den Thatsachen entsprechend beurtheilen und diese Thatsachen sollen Zeugniß davon ablegen, daß man in dem „berüchtigten" Westfalen noch Juden findet, die für ihren Glauben Opfer zu bringen gern bereit sind. Und wenn man im Gegensatz zu anderen und ähnlichen Vereinen mit derartigem Ziele auch selten etwas von dem „Verein zur Wahrung der rel. Interessen des orthodoxen Judenthums in der Prov. Westfalen" liest, so darf doch mit Stolz gesagt werden, daß diese Vereinigung zwar öffentlich wenig von sich reden macht, aber um so mehr im Stillen ihre Früchte an Alle, die sich ihr nähern, vertheilt und segensreich zur Verherrlichung ihrer idealen Strebungen wirkt. E. L. Rußland. Petersburg. (Jüdischer Adel in R u ß l a n d.) Die Frage, ob in den Adelstand erhobene Juden in das Adelsregister eingetragen werden sollen, mußte s. Zt. vom Senat zu Gunsten der Juden entschieden werden, weil es kein Gesetzesparagraph gibt, der für die Juden in dieser Hinsicht einen Ausnahmezustand schafft. Es war in der Gesetzgebung offenbar eine Lücke gelassen worden, durch die zwei bis drei Juden in die Adelsregister schlüpfen konnten. Diese empfindliche Lücke ist nun ausgefüllt. Am 16. Juni ist im offiziellen „Negierungsboten" ein das Adelslvesen regulierender kaiserlicher Ukas erschienen, dessen Paragraph 6 kurz und bündig lautet: Juden, welche den erblichen Adel erworben haben, dürfen in dem goldenen Buch des russischen Adels nicht registrirt werden. Fortan werden die Adligen Rußlands unter sich bleiben können. MinSk. Ein neue Ackerbauschule ist jetzt hier im Entstehen begriffen. Den Grundstock für die Anlage haben die Herren Pollak, Rogowi und Weißbrem, sämmtlich in Minsk, aufgebracht, indem sie gemeinsam die Summe von 21,000 Rubel spendeten, den Rest hofft man von der I. K. A. zu erhalten. Die Anlage umfaßt ein 4 Kilometer von hier gelegenes Gebiet von 110 Hektar, davon sollen 14 Hektar zur Anlage von Nutzpflanzen, Blumen- und Wintergärten, der Rest für Getreidebau verwendet werden. Die auszunehmenden Zöglinge dürfen das 14. Lebensjahr nicht überschritten haben und müssen mindestens eine Volksschulbildung aufweisen können. Bis jetzt haben 10 Zöglinge in der Schule Aufnahme gefunden, welche einstweilen in einem auf dem Terrain sich befindlichen alten Gebäude wohnen. Das Haus wird aber in diesem Herbst schon einem Neubau Platz machen, an dem jetzt eifrig gearbeitet wird. Nebst der Landwirthschaft sollen die Zöglinge in den Wintermonaten alle den Bauern nützliche Handwerke erlernen. T. Odessa. Aus Anlaß einer Beschwerde, die ein hiesiger jüdischer Rechtsanwalt einbrachte, weil seiner kranken Frau nicht gestattet worden war, in dem außerhalb des Ansiedelungsrayons gelegenen Kurorte Jalta allein zu verweilen, entschied der Petersburger Senat,' daß den Gattinnen graduirter jüdischer Akademiker das Recht zustehe, im ganzen Reiche ungestört zu verweilen, ohne Rücksicht auf den Aufenthaltsort des Gatten. Briefkasten der Expedition. _ N. <*. in W : Betrag von Mk. 8.— dankend empfangen___ Die Fortsetzung „Spruche der Later" wurde in Nr. 65 irrthümlich nicht beigelegt; dieselbe liegt heute bei.