Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 41 (1900)
- Issue
- Heft 65 (13.8.1900)
- Date
- 1900-08-13
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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135g täglich 2—300 Stück Semmeln mehr, als bestellt wurden; nicht selten erscheinen Frauen aus dem Volke mit Milch für die Kinder auf den Schleppern, damit die „armen Hascherln" was zu trinken haben. Rußland. Petersburg, im Juli. (Die Abwehrbewegung in Rußland.) Man schreibt uns: Fast täglich werden in den russischen Blättern für die Juden günstige Scnatscntscheidungen bekannt. Diese Sentenzen des Senats erfolgen nicht etwa, weil die oberste russische Gerichtsinstanz den Juden so günstig gesinnt wäre, sondern einfach deßhalb, weil die Juden eben die Entscheidung des Senates anrufen. Hauptsächlich dadurch kennzeichnen sich die Senatsentscheidungen als günstige Vorbedeutung und ein erfreuliches Symptom dafür, daß in absehbarer Zeit eine Wendung zum Bessern eintreten wird. „Nach zwanzigjähriger stumpfer Resignation beginnen die Juden sich zu wehren!" Statt die Launen ihrer kleinen und großen Bedrücker, welche die ohnehin schier unerträglichen Maigesetze durch willkürliche Auslegung auf administrativem Wege noch zu verschärfen suchen, geduldig zu ertragen oder durch Bestechung zu mildern, rufen sie jetzt immer häufiger die Entscheidung der Gesetze an, verklagen ihre Bedränger beim Verwaltungsgericht, verfolgen ihre Sache durch alle Instanzen und bringen sie schließlich vor den Senat. Dieser aber muß zu Gunsten der Juden entscheiden! Seine Mitglieder, lauter altehrwürdige Herren mit ruhiger, abgeklärter Weltanschauung, können sich unmöglich zu Werkzeugen von kleinlichen Tschinowniks herabwürdigen, welche oft aus den schmutzigsten Gründen, sehr häufig um einen Bakschisch zu erpressen, die Juden chikaniren und molestiren. Der Senat darf seinen bewährten Ruf als Hort des Gesetzes nicht durch ungerechte Entscheidungen gefährden und so läßt er die Juden fast immer aus dem gerichtlichen Kampfe als Sieger hervorgehen. In fast allen der Entscheidung des Senates unterbreiteten Prozessen treten die Juden als Kläger auf, während Bürgermeister, Landräthe und Gouverneure als die Beklagten parodiren. Dabei handelt es sich durchwegs um prinzipielle Fragen, wie Beschränkung des Wohnrechtes, Verwendung der Erträge aus der Judensteuer (Korabka) u. a. für die gesammte russische Judenheit wichtige Angelegenheiten. Wie weit da die Beamtenwillkür gegangen sein mutzte, u. wie dringend eine Abhülfe nöthig war, ist aus den nachfolgenden in allerjüngster Zeit bekannt gewordenen Entscheidungen des Senats zu ersehen: Der Senat hat entschieden, daß das Gesetz, durch welches den Juden ausnahmsweise der dauernde Aufenthalt außerhalb des Rayons gestattet wird, sich auf Juden „beiderlei Geschlechts" erstreckt. Der Gouverneur ist daher nicht berechtigt, einen weiblichen jüdischen Handwerker (einer Köchin) den Aufenthalt in Tula zu verbieten. Die Gouverneure sind nicht berechtigt, jüdische Apothekergehilfen, welche als solche überall in Rußland wohnen dürfen, den Betrieb des Handels mit Droguen zu verbieten. Jüdische Handwerker dürfen in ihrem Aufenthaltsrecht nicht beschränkt werden, blos weil sie ihre eigenen Erzeugnisse in einem Laden verkaufen. Juden, welche als Inhaber eines gelehrten Grades überall in Rußland wohnen dürfen, haben das Recht, jüdische Dienstboten zu halten. Jüdische Kaufleute erster Gilde, die als solche überall in Rußland wohnen dürfen, können an ihrem beständigen Wohnorte zum Betrieb ihres Geschäftes jüdisches Personal beschäftigen. Die Gouverneure sind nicht berechtigt, den Juden zu verbieten, aus den Karobkageldern ihre Armen zu unterstützen. Die Unterhaltung der Synagogen und der jüdischen Anstalten erfolgt ausschließlich aus den Karobkageldern. Die Gouverneure sind daher nicht berechtigt, der Auszahlung der betreffenden Summen die Zustimmung blos deßhalb zu versagen, weil die Synagogen noch anderweitige Einnahmen (wie Spenden etc.) haben. Die Gouverneure sind nicht berechtigt, Juden die Errichtung von Druckereien nur aus dem Grunde zu verbieten, weil die polizeiliche Beaufsichtigung von Druckereien den Behörden viel Arbeit und Scherereien verursachen. Die Behörden dürfen sich der Arbeit der Beaufsichtigung nicht entziehen. Dazu sind sie eben da. Solche und ähnliche Entscheidungen sorgen dafür, daß auch im Zarenreiche die Bäume des Antisemitismus nicht in den Himmel wachsen. Es gibt eben Richter in Rußland und Sache der russischen Juden ist es nun, durch Errichtung von geeigneten Bureaus den „Rechtschutz zu organisiren", um wenigstens die schlimmsten Auswüchse der Maigesetze zu beseitigen. T. P a l ä st i n a. Jerusalem. Die hiesige deutsche Kolonie will eine höhere Schule errichten, die den Rang eines Reformgymnasiums in Deutschland erhalten soll u. deren Zöglinge in Deutschland dieselben Berechtigungen beim Studium und Militärdienst etc. erhalten sollen, wie Schüler einer gleichen Anstalt in Deutschland. Ein Comitee, bestehend aus Mitgliedern der Templergemeinde von Jerusalem, sowie einer Reihe anderer angesehener christlicher Persönlichkeiten, fordert zur Bildung eines Schulvereins auf, der gemeinsam mit Freunden in Europa und mit Hülfe einer staatlichen Subvention die nöthigen Mittel beschaffen soll. Diese Einrichtung einer höheren deutschen Schule wäre ge-