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Der Israelit · 1900-07-26 · Heft 60 (26.7.1900) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
41 (1900)
Issue
Heft 60 (26.7.1900)
Date
1900-07-26
Page
– (sequence 9)
Language
German
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MWWWWWWW WWWWWWW 4L Jahrgang Grste Aeikage zu M 60 des „Israelit". Leitender Artikel. Bitte um ctivas mehr Nuhrheit uiiii Klorheit. Von Rabbiner Dr. Daniel Fink, Wien. V. Wenden wir uns nunmehr der Aufgabe zu, den Sinn der Mischnah Berachoih 28b, welche den eigentlichen Kernpunkt der Verhandlung bildet, zu ermitteln. Zu diesem Bebufe verdienen hier zunächst zwei Momente in ihrer besonderen Bedeutung gewürdigt zu werden. An allen anderen Stellen der Mischnah wird die allgemeine Pflicht durch den Gebrauch des Plurals ausgedrückt. So heißt es bald zu Anfang von Berachoth r>'a">va yatp nx pnp Titrxö, auf Seite 9b: mnrrx pnp vie'xe, auf Seite 12b: p^aic riBHa crsc nx^’ oder 36a: mrsn bv pa*eo "ira dementsprechend hätte es an unserer Stelle heißen müssen: mpy n::atr p^sna avi an baa io*x m. Herr Dr. Lewin freilich macht sich die Sache leicht, indem er ganz harmlos übersetzt: Der Mensch (!) betet jeden Tag — ohne zu bedenken, daß eine derartige Ausdrucksweise im Munde eines Mischnalehrers etwas Unerhörtes ist. Sodann muß die Verschiedenartigkeit der zu bellrtheilenden Fälle, die hier ganz unvermittelt aneinander gereiht werden, auffallen. Rabb. Gamaliel und Rabb. Josua haben denselben Thatbestand vor Augen. Rabb. Akiba dagegen führt schon ein neues Moment ein, ob nämlich dem Betenden der Wortlaut geläufig ist oder nicht. Rabb. Elieser hat wieder nicht sowohl den Inhalt, als vielmehr die persönliche Betheiligung am Gebete im Auge. Endlich tritt derselbe Rabb. Josua, der die Lehre des Rabbon Gamaliel bereits bekämpft hat, noch einmal mit einer Gegenansicht auf, die allem Anscheine nach von dem in Verhandlung stehenden Thema vollständig abweicht. Nur die Unbeholfenheit kann an solchen Erscheinungen arglos Vorbeigehen, ohne sie in ihrer Bedeutung für die Auslegung des Mischnahtextes zu würdigen. Alle diese Momente recht erkannt, setzen uns in den Stand, den wahren Sinn der Mischncih zu ergründen. Es ist dem Rabbon Gamaliel. und zwar — weil Rb. Josua als dessen Gegner auftritt — es ist hier der H. dieses Namens, gar nicht eingefallen, wie Dr. Lewin annimmt, gegen den Willen seiner bedeutendsten Zeitgenossen, die Judenheit mit einer neuen Pflicht zu bereichern. Es konnte dies schon um deßwillen seine Absicht nicht sein, als eben diese Pflicht bereits feit dem Be schluß der nbi-iL"! ne:a L»:x, bestimmte Gemeindegebete einzuführen, über allen Zweifel als eine unantastbare bestand. Dieselbe ist außerdem in dem Berachoth 27b mit Rb. Josua geführten Disput von ihm ausdrücklich als solche anerkannt worden. Noch viel weniger konnte es den angeblichen Gegnern Rb. Josua. oder gar Rb. Akiba, in den Sinn kommen, diese allgemeine anerkannte Thatsache bestreiten zu wollen. Dies um so weniger, als — wie aus Joma, Eap. 7, Mischnah 1 ersichtlich — auf dem Tempelberge selbst eine Synagoge stand und wie früher gezeigt worden, Rabb. Josua selbst sich dort an dem Gemeindegebete betheiligt hatte. Das wäre denn doch geradezu ungereimt, wenn wir dem Herrn Dr. Lewin zu Liebe annehmen sollten, Rabbi Josua habe diese von ihm selbst berichteten Thatsachen hinterher bestritten. Die Voraussetzung, von welcher unsere Mischnah getragen ist. geht vielmehr dahin, daß die na;a *trjx die Anordnung getroffen, das von ihnen formulirte Achtzehnergebet sei täglich zwei-, beziv. dreimal zu verrichten. Im Anschluß an diese feststehende Thai sache vertritt Rabbon Gamaliel die Ansicht, diese An ordnung sei nicht blos für den Gemeiudegottesdieuft, sondern auch für den des Einzelnen maßgebend. Rabbi Josua dagegen behauptet, der Einzelne brauche sich nur an das Wesentliche, nicht aber an den Wortlaut der überlieferten Tefillah zu halten. Aus dieser Meinungsverschiedenheit ergeben sich religionsgesetzliche Folgerungen von großer Traglveitc. In der Ansicht des Rb. Gamaliel liegt zugleich die Verpflichtung ausgesprochen, daß „jeder einzelne Israelit verpflichtet ist, den Wortlaut des Achtzehnergebetes — Gebetbücher gab es damals noch nicht — bis zur Geläufigkeit zu erlernen. Wer dies unterläßt, macht sich, wie es Succah Cap. 3, Mischnah 10 heißt w Tin nvss einer fluchwürdigen Nachlässigkeit schuldig." Anstatt daß die Herren Reformrabbiner sich in ihrem Eifer, die Gebetspflicht in das Bereich des persönlichen Beliebens zu versetzen, nicht genug thun können, sollten sie doch auch einmal Veranlassung nehmen, die hier eben erwähnte, minder interessante Seite der Sache zu betonen. Es wäre doch viel wichtiger, anstatt durch verkehrte und unhaltbare Auslegungen das religiöse Pflichtgefühl noch mehr zu lähmen, lieber den Herren zu zeigen, wie fluchwürdig es ist. lvenn die israelitische Jugend ihrer Gebetspflicht deßtvegen nicku Nachkommen kann, weil weder Schule noch Haus in der Hinsicht ihre Schuldigkeit thun. Daß unsere aus dem Wortlaut der Mischnah entwickelte Ansicht die wirklich richtige ist. beweist am besten der Lehrsatz des Rabbi Akiba: vten rpw ax

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